Autobahngesellschaft im Bundestag angekommen

„Keine Hintertürchen für Privatisierung offen lassen“

Die SPD-Haushaltspolitikerin Bettina Hagedorn und die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms forderten am Donnerstag in der ersten Lesung im Bundestag, alle verbliebenen Privatisierungsschlupflöcher zu schließen. Auf keinen Fall dürfe es möglich sein, über umfangreiche ÖPP funktionell zu privatisieren.

Die Bundesregierung selbst lehnt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (siehe auch hier und hier) weitergehende Privatisierungsbremsen und einen Ausschluss von ÖPP ab.

Thema Kreditaufnahme bleibt strittig

Weiter forderten Wilms und Hagedorn, das Verbot einer Umgehung der Schuldenbremse über die Autobahngesellschaft ins Gesetz aufzunehmen. Wilms plädierte dafür, auch eine Staatsgarantie für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft hineinzuschreiben, um so die Zinsen niedrig zu halten und einen Missbrauch als „Rettungsschirm“ für Lebensversicherungen zu verhindern. Die Bundesregierung lehnt in der Gegenäußerung eine Staatsgarantie allerdings ab – sie sei nicht Bestandteil des Beschlusses vom 8. Dezember gewesen.

Hagedorn ging darüber hinaus und forderte, im Gesetzestext ausdrücklich jede Kreditaufnahme zu verbieten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte zuvor eine Kreditermächtigung grundsätzlich in Abrede gestellt: „Ich möchte betonen, dass ich nicht sehe, dass die Gesellschaft eine Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten bekommen hat.“

Hagedorn begrüßte auch, dass das Bundesfinanzministerium jetzt Prüfrechte für den Bundesrechnungshof befürwortet, zeigte sich aber verwundert, warum eine solche Regelung dann nicht im Gesetzentwurf enthalten ist.

Absage an AG

In Sachen Gesellschaftsform gibt es nur insoweit Einigkeit, als eine Aktiengesellschaft von SPD und Grünen kategorisch abgelehnt wird. Die Union positionierte sich nicht. Hagedorn plädierte zwar erneut für eine Anstalt öffentlichen Rechts, ließ aber durchblicken, dass eine GmbH kein No-Go sei. Wenn aber schon die Gründung der Infrastrukturgesellschaft als GmbH vereinbart sei – womit die AöR für die Zukunft faktisch ausgeschlossen ist – und Konsens über die Ablehnung einer AG bestehe, dann könne man sich die Evaluation der Gesellschaftsform auch sparen, deutete sie an.

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sieht nach wie vor die Gefahr von Privatisierungen und lehnte das Vorhaben daher grundsätzlich ab. „Sie reiten ein Trojanisches Pferd über die Autobahn“, warnte er. (roe)

Externe Links:

Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zur Grundgesetz-Novelle

Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Begleitgesetz

Bund-Länder-Kompetenzstreit erreicht Luftverkehr

Condor-Chef Ralf Teckentrup, zugleich Präsident der Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), der Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn und Unionsfraktionsvize Arnold Vaatz plädierten am Dienstag auf einer Veranstaltung des Deutschen Verkehrsforums (DVF) dafür, den Wildwuchs von Regionalflughäfen einzudämmen und auf Bundesebene ein Kernnetz zu definieren.

Nach Teckentrups Auffassung kannibalisieren die vielen kleinen Flughäfen den Rest. Er verwies darauf, dass von den knapp 20 deutschen Verkehrsflughäfen mehr als die Hälfte Verluste schreibt und nur eine kleine Minderheit wirklich Gewinn macht. „Deutschland sollte die Luftverkehrspolitik als Bundesangelegenheit definieren“, forderte er.

Auch Vaatz sprach davon, dass Föderalismus und leistungsfähiger Luftverkehr inkompatibel seien. „Wir können die Flughäfen nicht mehr dem Selbstlauf überlassen“, betonte er.

Kühn bedauerte, dass das Luftverkehrskonzept des Bundes immer noch nicht vorliegt. Ich hätte mir gewünscht, dass wir schon im Bundesverkehrswegeplan 2030 die multimodale Anbindung des Flughafen-Kernnetzes bestimmen.“

Luftverkehrskonzept doch noch vor der Wahl?

Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle quittierte überraschenderweise die Aufforderung von Vaatz, das Luftverkehrskonzept „unverzüglich“ vorzulegen, mit einem Kopfnicken. Zuletzt war in Branchenkreisen zu hören, dass die anderen involvierten Ministerien ein umfassend abgestimmtes Regierungskonzept wünschen und ein reines BMVI-Konzept ablehnen, weswegen sich das Verfahren auf unbestimmte Zeit verzögere.

Hinter vorgehaltener Hand war am Dienstag aus der Branche allerdings auch zu hören, dass es für ein Wirkung entfaltendes Konzept jetzt ohnehin zu spät sei. Es komme viel mehr darauf an, die bekannten Inhalte im nächsten Koalitionsvertrag zu verankern. (roe)

Dieselskandal bewegt das Kfz-Gewerbe

Bei 12,5 Mio. Abgasuntersuchungen 2016 sei über eine Million „abgasrelevanter Mängel“ entdeckt worden, sagte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski am Donnerstag vor Journalisten in Berlin. Die für Pkw ab Erstzulassung 2006 zulässige rein elektronische Prüfung durch Auslesen des Fehlerspeichers sei nicht ausreichend. Das BMVI plant vor dem Hintergrund dieser Beobachtungen und des VW-Skandals, ab Mitte 2017 wieder die Messung mit Prüfsonde am Auspuff einzuführen. Ab 2019 sollen außerdem die Partikelanzahl am Auspuff gemessen werden.

Verbandsvize Wilhelm Hülsdonk forderte außerdem, dass die Hersteller offene Zugänge zur Motorsteuerungs-Software schaffen. Dafür setze sich der Verband in Berlin und Brüssel ein. Heute sei es den Werkstätten zwar möglich, die Versionsnummer der Software auszulesen, aber nicht, etwaige Manipulationen festzustellen.

Wenden sich Privatkunden vom Diesel ab?

Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage unter Privathaushalten im Auftrag des ZDK würden aktuell nur noch 28 Prozent einen Diesel-Pkw kaufen, wenn ein Autokauf in diesem Jahr anstünde. 51 Prozent würden sich einen Benzin-Pkw zulegen. Immerhin 10 Prozent würden ein Hybridfahrzeug kaufen, 5 Prozent ein Elektroauto und 3 Prozent einen Pkw mit Gasantrieb.

Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entfielen 2016 auf Diesel-Pkw knapp 46 Prozent der Neuzulassungen, wobei allerdings ein hoher Anteil Firmenwagen enthalten ist. 52 Prozent waren Benziner, und nur 2 Prozent entfielen auf alternative Antriebe. Karpinski bedauerte die Verunsicherung der Kunden durch die Diskussion über Einfahrverbote.

Ein Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Pkw auf Euro 6 hält Verbandsvize Wilhelm Hülsdonk für unrealistisch. Er schätzte die Kosten je Fahrzeug auf 10.000 EUR, damit sei sie unwirtschaftlich. In kleineren Fahrzeugen fehle darüber hinaus der Einbauraum für die Abgasreinigungstechnik. (roe)

Aufgefischt 16.2.2017

Im Bundestags-Umweltausschuss gibt es bis in die Union hinein Zweifel, ob das ICAO-Kompensationsschema Corsia (siehe hier) für eine wirksame Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs ausreicht, berichtet Heute im Bundestag. Kritisch wird auch betrachtet, dass die EU den außereuropäischen Luftverkehr dauerhaft vom Emissionshandel ausschließen will.

Die SPD-Haushaltspolitikerin Bettina Hagedorn wirft der Deutschen Bahn in einem offenen Brief (nicht online) vor, bei der Variantenuntersuchung für eine neue Fehmarnsundquerung einen Tunnel nicht ernsthaft in Betracht zu ziehen. Sie wirft der DB außerdem vor, bei ihren Zeitplanungen für Neu- und Ausbau der Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung Verzögerungen durch Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse nicht einbezogen zu haben. NABU und BUND hätten aber bereits Klagen angekündigt.

Im Streit um zweifelhafte Abschalteinrichtungen hat Fiat laut Wirtschaftswoche eingelenkt und wird die Fahrzeuge nachrüsten. Dafür darf Italien darauf beharren, dass diese Abschalteinrichtungen rechtmäßig sind.

Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel fordert vom Bund ein Förderprogramm von 500 Mio. EUR/Jahr für die Elektromobilität, um Gerichtsurteilen wegen mangelhafter Luftreinhaltung abzuwenden. Uneins ist er sich mit dem Verkehrsminister, ob auch eine Blaue Plakette erforderlich ist, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung.

Blick über den Zaun: Die Schweiz vergibt ihren Bahn-Fernverkehr per Konzession an die Bahnunternehmen. Aktuell muss das Bundesamt für Verkehr über (BAV) widerstreitende Anträge der drei involvierten Unternehmen entscheiden, berichtet das Nachrichtenportal Bluewin. (roe)

BMVI will an Trassenpreisen drehen

Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann bestätigte am Mittwoch in einer Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses zum Nachtzugverkehr Überlegungen des BMVI, ab 2018 die Trassenpreise zu senken. Im Fokus stehe allerdings der Güterverkehr. Dort bestehe aktuell der größte Handlungsbedarf. Knackpunkt sei, wie die Mindereinnahmen bei DB Netz ausgeglichen werden können. Ob ein Durchbruch gelinge, werde bei der Vorlage des Haushaltsentwurfs im Juni zu sehen sein.

Politik nicht am Aus für DB-Nachtzüge schuld

Für die Entscheidung der DB, ihren Nachtzugverkehr einzustellen und an die ÖBB abzugeben, spielten die Trassenpreise offenbar keine maßgebliche Rolle. DB-Vorstand Berthold Huber hob in der von den Linken beantragten Anhörung hervor, dass Nachtzüge im DB-Portfolio eine Nebenrolle spielten und nicht „industriell produziert“ werden konnten. Anders sei es bei der ÖBB, die aufgrund der schlechten Hochgeschwindigkeitsanbindung von Wien Nachtzüge immer als Teil ihres Kerngeschäftes angesehen habe und daher industriell produzieren könne.

Die DB hat nach Hubers Angaben 2015 bei 90 Mio. EUR Umsatz mit Nachtzügen rund 30 Mio. Verlust eingefahren, 2016 bei 85 Mio. EUR Umsatz 20 Mio. EUR Verlust.

Mit der Fahrgastentwicklung der jetzt angebotenen zusätzlichen ICE-/IC-Nachtverbindungen zeigte sich Huber sehr zufrieden, er sprach von 150 Fahrgästen pro Zug. Schon jetzt würden 10 Prozent mehr Fahrgäste in der Nacht befördert als vorher mit den Nachtzügen. Vorteil sei, dass die ICE-/IC-Züge im vorhandenen System industriell und kostengünstig produziert werden könnten. (roe)

Gegenwind für Diesel aus Brüssel

Wegen wiederholter Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte sende sie jetzt ein letztes Mahnschreiben („Reasoned Opinion“) am Deutschland, teilte sie am Mittwoch in Brüssel mit. Reagiert Deutschland nicht binnen zwei Monaten, kann die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. Neben Deutschland werden auch Frankreich, Spanien, Italien und Großbritannien Klagen angedroht. Grundlage ist die Richtlinie 2008/50/EG, die Grenzwerte für die Luftschadstoffbelastung vorgibt.

Stuttgart spielt Varianten für Einfahrverbote durch

Unterdessen hat Stuttgart am Dienstag einen Maßnahmenplan zur Diskussion gestellt, mit dem die Überschreitungen der Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub gleichermaßen möglichst schnell eingedämmt werden sollen. Hintergrund ist ein Vergleich, den die Landesregierung Ende April 2016 mit einem klagenden Bürger abgeschlossen hat für den Fall, dass auch 2017 die Grenzwerte überschritten werden (siehe hier). Oberbürgermeister Fritz Kuhn stellte zwei denkbare verkehrsbeschränkende Maßnahmen vor, die ab 1. Januar 2018 in Stuttgart umgesetzt werden könnten.

Plan A unterstellt, dass der Bund bis zum 1. Januar 2018 bundesweit die Blaue Plakette eingeführt hat. Das Land könnte dann bei Feinstaubalarm – also nicht dauerhaft – im Talkessel Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge ohne Blaue Plakette festsetzen. Durch das Zufahrtsverbot für Diesel, die nicht die Euro-6/-VI-Norm besitzen, könnte der Verkehr um 24 Prozent im Talkessel reduziert werden.

Plan B geht davon aus, dass der Bund die Blaue Plakette bis zum 1. Januar 2018 noch nicht eingeführt hat. Dann würde auf Basis der Straßenverkehrsordnung temporär die Zufahrt für Diesel, die nicht die Euro-6/VI-Norm erfüllen, verboten. Sowohl bei Plan A als auch bei Plan B soll es Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr geben. Welche Variante umgesetzt wird, müsse jetzt die Landesregierung entscheiden.

Dobrindt-Vorschlag versagt in der Wirkungsanalyse

Das sogenannte Wirkungsgutachten, das verschiedene Handlungsoptionen und ihre Wirkung für Stuttgart vergleicht, hatte Christoph Erdmenger vom Landesverkehrsministerium am Montag auf einer Fachveranstaltung der Grünen-Bundestagsfraktion in Berlin vorgestellt. Danach würden im Prognosezieljahr 2019 nur die beiden genannten Varianten die Streckenlänge, auf der die Grenzwerte für NOx überschritten werden, um jeweils rund 95 Prozent reduzieren. Selbst dann blieben aber noch rund 25km Straßen mit Überschreitung übrig. Die Streckenlänge mit Feinstaub-Überschreitung würde sich von aktuell 4km auf dann 2,9km verringern.

Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt immer wieder ins Spiel gebrachte Umstellung der städtischen „Vielfahrer“ – Taxen, Pflegedienste, Paketdienste, Busse – auf alternative Antriebe bringt laut Gutachten nur rund 14 bis 17 Prozent Verringerung der betroffenen Streckenlänge.

Als Vorteil der Blauen Plakette stellte Erdmenger zum einen heraus, dass die Einhaltung der Vorschriften leicht am ruhenden Verkehr überprüft werden kann. Zum anderen schaffe sie für die Flotte, die unter die Ausnahmetatbestände falle, einen höheren Modernisierungsanreiz. Ausdrücklich widersprach er Umweltverbänden, die eine Blaue Plakette nur solchen Fahrzeugen zubilligen willen, die auch im Realbetrieb die Euro-6-Grenzwerte erfüllen: „Wir brauchen die Plakette lieber schnell als perfekt“.

Analyse der NOx-Quellen in Düsseldorf

In Düsseldorf, der anderen Stadt, die unter massivem juristischen Druck steht (siehe hier), würde eine Blaue Plakette unter Berücksichtigung von „Ausnahmeflotte“ und „Schwarzfahrern“ erst 2020 ausreichen, um den NOx-Grenzwert im Hotspot Corneliusstraße einzuhalten. Das ergaben Modellrechnungen, die Stefan Ferber vom Umweltamt Düsseldorf bei den Grünen vorstellte. Sondersituation ist dort, dass die Hintergrundbelastung mit 28 Mikrogramm/m3 über dem Bundesdurchschnitt liegt (22 Mikrogramm/m3). Um den Grenzwert von 40 Mikrogramm einzuhalten, müssten also die NOx-Emissionen des Verkehrs von derzeit 32 Mikrogramm um gut 60 Prozent verringert werden

Größer Einzelemittent sind Euro-5-Diesel-Pkw mit 34 Prozent. Ferber machte deutlich, dass die erfolgreiche Partikelreduzierung bei Euro 5 für die Stickoxide einen Rückschritt bedeutet: Euro-4-Diesel-Pkw steuern nur 11 Prozent der Belastung bei. Eine Überraschung sei es gewesen, dass Linienbusse – zumeist Euro V – für immerhin 12 Prozent des verkehrsbedingten NOx verantwortlich sind.

Tempo 30 kein Allheilmittel für NOx

Marion Wichmann-Fiebig vom Umweltbundesamt (UBA) trat indirekt Vorstellungen der Umweltverbände entgegen, mit flächendeckendem Tempo 30 das NOx-Problem bekämpfen zu können. Es komme auf den Einzelfall an, zum Beispiel auf den Abstand zwischen den Ampeln und Steigungen. Sie bestätigte damit die Ergebnisse einer Untersuchung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) aus dem Jahr 2012. (roe)

Externe Links:

Mitteilung der EU-Kommission

Wirkungsgutachten für Stuttgart

Studie zu Tempo 30 auf Schadstoffemissionen

Neuer Politikchef für Speditionsverband

Jürgen Hasler ist ab sofort neuer Leiter Politik und Kommunikation beim Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) in Berlin.

Das teilte der Verband am Mittwoch in Berlin mit. Der 47jährige war seit 2006 Leiter Unternehmensentwicklung bei Imperial Logistics International in Duisburg. Von 2001 bis 2006 war er in verschiedenen Funktionen beim Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) tätig, zuletzt als Leiter der Abteilung Logistik und Verkehr. Er hat ein Studium der Politikwissenschaften in Bonn und Paris absolviert und später einen MBA an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin erworben.

Hasler folgt auf Christoph Sokolowski, der Anfang Februar zum Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie gewechselt war. (roe)

Aufgefischt 15.2.2017

Die Stadt Stuttgart erwägt laut eigener Mitteilung, schon ab Anfang 2018 bei Feinstaubalarm nur noch Dieselfahrzeuge mit Euro-6/VI in Teile der Innenstadt einfahren zu lassen, sofern es bis dahin eine blaue Plakette gibt. Falls nicht, wird die Einfahrt für alle Dieselfahrzeuge mit Ausnahme des Wirtschaftsverkehrs gesperrt. Laut Stuttgarter Nachrichten will sie so einem Vergleich mit Anliegern hochbelasteter Straßen nachkommen und einem Gerichtsurteil aus dem Weg gehen (aktueller Schwerpunkt zum Thema Luftreinhaltung hier)

Die erste Runde des Erörterungstermins zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf fand vor vielen leeren Stühlen statt, berichtet die Rheinische Post.

Versicherungsrechtler halten den Gesetzentwurf zum hochautomatisierten Fahren für unzureichend, berichtet die Fachzeitschrift Versicherungswirtschaft heute. Es sei unzureichend geregelt, wann der Fahrer nicht mehr hafte.

Bayern vergibt laut eigener Mitteilung den A3-ÖPP-Ausbau Kreuz Biebel-Fürth erstmals in einem rein elektronischen Verfahren und sieht sich damit in einer bundesweiten Vorreiterrolle.

Am Donnerstag will sich laut SWR der rheinland-pfälzische Landtag mit der Frage beschäftigen, ob die geplante Brücke über den Mittelrhein bei St. Goar als Kreis- oder als Landesstraße einzustufen ist, wer also dafür zahlt. (roe)

PBefG-Evaluation bleibt in weiten Teilen vage

Dem nationalen Gesetzgeber ist es … nicht verwehrt, eine Inhouse-Vergabe nur dann zuzulassen, wenn keine eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung möglich ist“, schreibt das Ministerium in dem am Montag mit gut einem Monat Verspätung vorgelegten Evaluationsbericht zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (siehe auch hier).

Hintergrund ist der Streit zwischen kommunalen und privaten Verkehrsunternehmen: Die privaten Busunternehmer klagen über eine „Rekommunalisierung“, weil sie sich durch Direktvergaben der Städte und Gemeinden an ihre eigenen Unternehmen ausgebootet sehen. Die Kommunen hingegen klagen, dass ihre verkehrspolitischen Ziele und ihre Ansprüche an Sozialstandards durch eigenwirtschaftliche Anträge privater Firmen (einschließlich der DB-Busunternehmen) ausgehebelt werden.

Nach geltendem Recht ist eigenwirtschaftlichen Verkehren der Vorrang vor einer geplanten Direktvergabe oder Ausschreibung einzuräumen, wenn er von dem in der Vorabbekanntmachung geplanten Verkehr „nur unwesentlich abweicht“ (sogenannter konditionierter Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit“). Der gesetzliche Regelungsmechanismus sei „sachgerecht und stellt einen ausgewogenen Kompromiss der widerstreitenden Interessen dar“, resümiert das Ministerium.

Absage an Wünsche der Länder

Die am Freitag vom Bundesrat verlangte Personalübernahme beim Betreiberwechsel (siehe hier) lehnt das BMVI kategorisch ab. „Verkehrsunternehmer, die sich um einen eigenwirtschaftlichen Verkehr bewerben, haben keine Möglichkeit, die hierdurch verursachten Mehrkosten geltend zu machen“, argumentiert das das Ministerium. „Eine eigenwirtschaftliche Erbringung wäre in den meisten Fällen nicht mehr möglich.“

Bei anderen Sozialstandards sieht das BMVI noch Diskussionsbedarf. „Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anordnung von Sozialstandards nicht nur dem Schutz der Beschäftigten dient, sondern auch einen fairen Wettbewerb ermöglichen soll.“ Indirekt äußert das BMVI die Befürchtung, das unter dem Deckmantel von „Sozialstandards“ die Tarife des privaten Busgewerbes mit ihren meist niedrigeren Löhnen ausgehebelt werden sollen.

Private Berufsfreiheit vs. kommunale Interessen

Das BMVI argumentiert, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit auch für Verkehrsleistungen im ÖPNV gilt. Es könne zwar aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. „Es gibt jedoch keine verfassungsrechtlichen Anhaltspunkte, dass die Kommunen im Nahverkehr ein Versorgungsmonopol besitzen.“

Abschließend schlägt das Ministeriumaber eine versöhnliche Note an: „Das BMVI hält eine politische Diskussion über das Anliegen der kommunalen Aufgabenträger sowie über die Erbringung von eigenwirtschaftlichen Verkehren für angebracht.“

Keine Klarstellung zur Gemeinwirtschaftlichkeit

Abgelehnt wird die Forderung, im PBefG klarzustellen, ob zum Beispiel eine Finanzierung des Verkehrs mittels steuerlichen Querverbunds zur Gemeinwirtschaftlichkeit führt. Das sei eine Auslegungsfrage der EU-Verordnung 1370/2007. „Eine Klarstellung durch den nationalen Gesetzgeber ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.“

Aus diesem Grund will das BMVI auch nicht klarstellen, wie die Genehmigungsbehörde ihr Wahlrecht zwischen öffentlichem Dienstleistungsauftrag und allgemeiner Vorschrift handzuhaben hat, wenn das Unternehmen zum Beispiel vergünstigte Seniorenfahrkarten anbieten soll und die Differenz aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden muss. „Das BMVI sieht in der Sache weiteren Prüfungs- und Diskussionsbedarf“, heißt es abschließend.

Weiter Nein zu Fernbusmaut

Auch in Sachen Fernbus sieht das BMVI keinen akuten Handlungsbedarf. In der notorischen Streitfrage, inwieweit der Fernbus Fahrgäste vom Eisenbahnverkehr abzieht oder Wettbewerbsvorteile gegenüber der Schiene ausnutzt, belässt es das BMVI bei einer Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte.

Das Ministerium betont abermals, dass es keine Fernbusmaut plant, gemäß Entschließung des Bundestages bis Ende dieses Jahres aber einen Prüfbericht vorlegen wird. „Dabei handelt es sich um eine Einzelmaßnahme, die die Wettbewerbssituation nur geringfügig beeinflussen würde“, schickt das Ministerium schon jetzt voraus. Das Lastenheft für den künftigen Lkw-Mautsystembetreiber enthält allerdings die Option für eine Fernbusmaut. (roe)

Aufgefischt 14.2.2017

In der Zeugenvernehmung des Abgasskandal-Untersuchungsausschusses am Montag zeigte sich Ex-Verkehrsminister Peter Ramsauer überrascht über die Abgasmanipulation von VW. Verkehrsstaatssekretär Michael Odenwald verwies laut Berliner Morgenpost darauf, dass keine europäische Zulassungsbehörde vor dem VW-Skandal nach Abgasmanipulation gesucht habe, nicht nur das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Einen Eklat gab es, als der „aufsichtführende“ BMVI-Vertreter einem Beamten des Ministeriums die Aussage zum Thema strafrechtliche Sanktionen gemäß EU-Abgasverordnung untersagte, berichtet Heute im Bundestag.

Der ostfriesische SPD-Abgeordnete Johannes Saathoff soll am Dienstagnachmittag offiziell zum Nachfolger von Dirk Wiese im Abgas-Untersuchungsausschuss ernannt werden. Wiese ist als parlamentarischer Staatssekretär ins Wirtschaftsministerium gewechselt. Das ist aus SPD-Fraktionskreisen zu hören.

Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann steht in Meckelfeld südlich von Hamburg unter Beschuss, weil er die Erwartung geweckt hat, ein geplanter Autobahnrasthof würde doch nicht gebaut werden. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt habe jetzt allerdings anders entschieden, berichtet das Hamburger Abendblatt.

Die EU-Kommission hat dem 300-Mio.-EUR-Programm des BMVI für den Aufbau der Ladeinfrastruktur ihr beihilferechtliches OK gegeben, meldet das BMVI. Ab 1. März können Förderanträge gestellt werden. Das Förderprogramm ist Teil des im Mai 2016 verabredeten Pakets zur Unterstützung des Elektromobilität.

In einem Rechtsstreit zwischen Belgien und einem belgischen Lkw-Unternehmen hat sich der EU-Generalanwalt in seinem Plädoyer (nur Englisch) dafür ausgesprochen, dass Lkw-Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit des Fahrer nicht in der Fahrerkabine verbringen dürfen, und nationale Verbote vom EU-Recht gedeckt werden. Er fordert allerdings eine Klarstellung im EU-Recht. (roe)