Aufgefischt 13.12.2016

Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) kritisiert laut MDR, dass der Bund den Regelbetrieb des Lang-Lkw erlauben will, bevor der Abschlussbericht des Feldversuchs veröffentlicht ist. Unter seinem FDP-Amtsvorgänger Sven Morlok hatte sich der Freistaat von Anfang an am Feldversuch beteiligt.

In der Diskussion über mögliche Zulaufstrecken zum Brennerbasistunnel wird nach einem Bericht Süddeutschen Zeitung Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vermitteln müssen, nachdem die DB nicht von Anfang alle denkbaren Trassenführungen gegenüber den Gemeinden offengelegt hat.

Ein Baubeginn für den Fehmarntunnel vor 2020 ist unrealistisch, berichtet das Portal Fehmarn 24 nach einem Besuch des dänischen Verkehrsministers Ole Birk Olesen bei seinem schleswig-holsteinischen Amtskollegen Reinhard Meyer. Grund sei einerseits die Masse von Einwendungen gegen das Projekt auf deutscher Seite, zum anderen verspätete Stellungnahmen des Landesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes. (roe)

Nachgebesserte Pkw-Maut verspätet sich

Nach widersprüchlichen Signalen in den vergangenen Tagen hat ein Sprecher des BMVI heute klargestellt, dass der Gesetzentwurf mit den notwendigen Änderungen zur EU-Rechtskonformität erst im Januar vom Kabinett verabschiedet werden wird. Sofern die üblichen Fristen eingehalten werden, kann er damit vom Bundesrat erst am 10. März im 1. durchgang behandelt werden. Wegen des Wahlkampfs in Nordrhein-Westfalen gilt es aber als zweifelhaft, ob sich der Bundestag vor dem 14. Mai mit der dort parteiübergreifend abgelehnten Maut befassen wird. (roe)

Unzufriedenheit mit Bahn-Fernverkehr wächst

Der Bundestag wird am Freitag mit den Stimmen der Koalition zwar einen Entschließungsantrag der Linken ablehnen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Entwurf für ein derartiges Gesetz vorzulegen. Im Begründungsteil der Beschlussempfehlung äußert die Union aber den Wunsch an die DB, „ihr Fernverkehrskonzept schnellstens umzusetzen und den bis zum Jahr 2030 geplanten Abschluss der Umsetzung dieses Konzepts deutlich vorzuziehen“.

Die Linke hatte den Antrag bereits im März 2015 in den Bundestag eingebracht und dabei pikanterweise fast wortgleich einen Antrag der Union aus ihrer Oppositionszeit 2001 wiederverwendet (siehe hier).

Die Grünen unterstützen den Antrag der Linken im Grundsatz, stoßen sich aber an der Fixierung der Linken auf die DB als Erbringer des Fernverkehrs. Die Fraktion „könne nur eine wettbewerbliche Vergabe unterstützen“, heißt es in der Begründung. Sie will sich deshalb enthalten.

Länder mit eigenem Gesetzentwurf

Unterdessen haben Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen Ende letzter Woche im Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf für ein Schienenpersonenfernverkehrsgesetz (SPFVG) eingebracht. Er soll am kommenden Freitag in erster Lesung behandelt werden. Das Gesetz soll mindestens ein Grundangebot im Fernverkehr sichern.

Eckpunkte sind:

  • Ein vom Bund alle drei Jahre mit Zustimmung des Bundesrates vorzulegender SPFV-Plan zur Entwicklung des Verkehrs und der Sicherung des Grundangebots mit Linien, Taktdichten und Halten
  • Alle Oberzentren sind anzubinden
  • Prinzip des integralen Taktfahrplans
  • Um Verdrängen und Abwälzen wie beim Interregio vorzubeugen, sollen Bund und SNNV-Aufgabenträger „bei der Planung und Bestellung von Zugangeboten, die sowohl dem SPNV als auch dem SPFV maßgeblich dienen, zusammenwirken.“

Der Gesetzentwurf lässt offen, ob der Bund die SPFV-Leistungen wettbewerblich vergeben oder die DB direkt beauftragen soll.

Die Länder argumentieren, dass seit der Bahnreform die Zahl der vom SPFV bedienten Strecken und Halte massiv zurückgegangen ist. Das Gesetz würde dem Bund die Grundlage bieten, seinen im Grundgesetz in Artikel 87 Absatz 4 verankerten Auftrag zur Daseinsvorsorge im Fernverkehr zu erfüllen. „Bei der gegebenen alleine eigenwirtschaftlich ausgerichteten unternehmerischen Zielbestimmung der DB AG ist dieser Auftrag sonst nicht zu erfüllen.“

Der Argumentation des Bundes, er sichere das Fernverkehrsangebot über die Bereitstellung von Investitionsmitteln für die Schienenwege wahr, läuft nach Ansichts der Länder „ins Leere, weil derartige Investitionen nicht sicherstellen, dass es auch entsprechende Verkehrsangebote gibt. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf der Länder für ein SPFVG

Planungskosten für Fernstraßen kommen auf Tagesordnung

Anlass ist der Übergang der Autobahnen in die Bundesverwaltung. „Zu der Frage der Kostentragung für Planung und Bauaufsicht in der Übergangszeit, sowie für die fortbestehende Auftragsverwaltung werden Bund und Länder Gespräche mit dem Ziel der Einigung in der Gesetzgebungsphase beginnen“, heißt es in dem am späten Freitagabend veröffentlichten Beschluss beider Seiten aus der Nacht zuvor.

Bisher erstattet der Bund den Ländern als sogenannte „Zweckausgabenpauschale“ 2 Prozent der Investitionssumme als Planungskosten und 1 Prozent als Kosten für die Bauaufsicht. Tatsächlich betragen diese Kosten heute aber je nach Sichtweise 10 bis 20 Prozent der Baukosten. Eine unveränderte Pauschale würde in der Übergangszeit für die Länder Anreize bieten, nur die in ihrem eigenen Interesse liegenden Projekte zu verfolgen und primär überregional bedeutsame Projekte solange zu verschleppen, bis der Bund die Zuständigkeit übernimmt.

Interimsregeln für Planfeststellung

Den selben Hintergrund hat offenbar auch ein weiterer Abschnitt. Danach soll der Bund soll der Bund anscheinend schon kurzfristig die Zuständigkeit für neue Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Autobahnen wahrnehmen. Ausnahme seien bereits förmlich eingeleitete Planfeststellungsverfahren bei Landesbehörden. Das würde aber dem Entwurf des Gesetzes zur Errichtung des Fernstraßen-Bundesamtes widersprechen, wonach das Amt seine Tätigkeit erst zum 1. Januar 2021 aufnimmt.

Neue Wendung beim Personalübergang

In der kniffligen Frage des Übergangs nicht wechselbereiter Mitarbeiter der Landesstraßenbauverwaltungen zur Bundesautobahnverwaltung wird offenbar ein anderer Weg eingeschlagen als am Freitag zunächst zu vernehmen war.

Der Bund „wird auch die von der Neuregelung betroffenen und nicht wechselbereiten Beschäftigten im Rahmen der bestehenden dienst-, arbeits- und tarifrechtlichen Möglichkeiten (z.B. Personalgestellungen bzw. Zuweisung) weiterbeschäftigen“, heißt es in dem am späten Freitagabend veröffentlichten Beschlusstext. „Die Länder erhalten insoweit eine Erstattung der Personalvollkosten.“ Das bedeutet, dass diese Mitarbeiter formal beim Land angestellt bleiben, aber de facto in der Bundesautobahnverwaltung arbeiten.

Hintergrund ist dem Vernehmen nach, dass einige Länder bei den nichtmonetären Leistungen – zum Beispiel Heilfürsorge für Beamte – deutlich großzügiger sind als der Bund. (roe)

Aufgefischt 12.12.2016

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt erläutert in einem ausführlichen Interview mit dem Deutschlandfunk seine Haltung im Abgasskandal und den Vorteil der Pkw-Maut, durch den Umbau der Kfz-Steuer zu einer Nutzergebühr zu einer steuermittelunabhängigen Finanzierung zu kommen. Im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung verwahrt er sich zudem gegen „Maut-Maulerei“ ausgerechnet aus Österreich.

Hingegen bezweifelt Bundesrechnungshof-Präsident Kay Scheller im Gespräch mit der Berliner Morgenpost die Einnahmenprognosen des BMVI für die Pkw-Maut und das Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Kontrolle, betont aber, keine eigenen Prüfungserkenntnisse zu haben.

Nach Ansicht von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann wird das Feinstaubproblem in Stuttgart nicht mehr nur durch Abgase verursacht, sondern auch durch Reifen- und Bremsabrieb von viel zu vielen Autos, berichten die Stuttgarter Nachrichten. Daher müsste die Zahl der Autofahrten um 20 Prozent verringert werden.

Im Streit um eine neue Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe will das BMVI jetzt offenbar Anforderungen für kleinere Schiffe senken, berichten die Cuxhavener Nachrichten unter Berufung auf Angaben von Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann. (roe)

Viel Fläche für wenig Autobahn

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen zum Bau der restlichen drei Bauabschnitte der A49 von Neuental bis zur A5 hervor. Danach werden für die 42,6km vierspurige Autobahn zwar nur 159ha Boden versiegelt. Das entspricht einer theoretischen Fahrbahnbreite (ohne Parkplätze und Auf- und Abfahrten) von gut 37m. Es werden aber insgesamt 415ha landwirtschaftlicher Flächen in Anspruch genommen, also gut 100m Breite.

Hinzu kommen die Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, nach Angaben des BMVI 901ha. Außerdem müssen 108ha Wald als Ersatz aufgeforstet werden. Das entspräche eine zusätzlichen Verbreiterung des betroffenen Streifens an der Fahrbahn um 237m.

Der Bund erhofft sich von dem weitgehend baureifen Projekt, dass es die Autobahnen A7 und A5 aufgrund der kürzeren Strecke und der günstigeren Steigungsverhältnisse um rund 20.000 Kfz/Tag im Verkehr zwischen Kassel und dem Rhein-Main-Gebiet entlastet. „Allerdings ist dafür der Aufwand sowie der Einschnitt in den Naturraum enorm“, kritisiert die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms. „Es ist fraglich, ob die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die gewünschten Effekte entfalten.“ (roe)

Konsens über Grundgesetzänderung für Fernstraßengesellschaft

Über die Änderungen am Grundgesetz bestehe Einigkeit, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitagmittag in Berlin. Sie sollen bis kommenden Mittwoch in Form eines Gesetzentwurfs gebracht und vom Kabinett verabschiedet werden. Offen blieb, ob sich der Bundesrat schon in der Sitzung am Freitag mit dem Entwurf im ersten Durchgang befasst.

Das „Begleitgesetz“ zur Infrastrukturgesellschaft soll noch erarbeitet werden. Die Federführung dafür liegt beim BMVI.

Autobahnähnliche Bundesstraßen

Wie aus den Verhandlungen nahestehenden Kreisen zu erfahren war, sollen die autobahnähnlichen Bundesstraßen in der Auftragsverwaltung bei den Ländern bleiben. Nach den Vorstellungen des Bundes sollten sie eigentlich zusammen mit den Autobahnen in die direkte Bundesverwaltung übergehen. Spannend könnte werden, ob der Bund die „Nordharzautobahn“ B6n noch zur Autobahn hochstuft. Formal fehlt dafür nur eine Autobahnraststätte.

„Opt-Out“ wird differenziert

Zeitlich befristet wird offenbar die Opt-Out-Regelung: Der Bund soll nur dann verpflichtet sein, die Bundesstraßen eines Landes in seine Verwaltung zu übernehmen, wenn sie ihm bis Ende 2018 angedient werden. Der Übergang erfolgt dann zum Jahresbeginn 2021. Bei einer Andienung nach 2018 ist der Bund nicht verpflichtet, die Bundesstraßen anzunehmen.

Mitsprache der Länder

Der Regierungsentwurf für den geplanten Grundgesetz-Artikel 143e mit den Übergangsregelungen hatte vorgesehen, dass der Bund für den Übergang einfachgesetzliche Regelungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften ohne Zustimmung des Bundesrates schaffen kann. Nun ist dem Vernehmen nach festgelegt worden, dass in beiden Fällen die Zustimmung des Bundesrates nötig ist.

Personalübergang

Beim schwierigen Thema Personalübergang gab es dem Vernehmen nach eine Annäherung, aber noch keinen umfassenden Beschluss (siehe auch hier). Grundsätzliche Einigkeit besteht offenbar über eine Beschäftigungsgarantie für alle heutigen Mitarbeiter der Straßenbauverwaltungen sowie die Zusage, dass kein Mitarbeiter gegen seinen Willen woanders arbeiten muss.

Mitarbeiter, die wegen der strukturellen Zugehörigkeit ihres Arbeitsplatzes formal zum Fernstraßen-Bundesamt versetzt werden, aber nicht in der Bundesverwaltung arbeiten wollen, können den Länder gegen Erstattung der Personalkosten zugewiesen werden.

Unklar ist, ob der Bund allen übernommenen Mitarbeitern zusagen wird, dass sie am bisherigen Arbeitsort und Arbeitsplatz weiterarbeiten können. Weitere Gespräche unter Einbindung der Personalvertretungen sind geplant.

Personalauslese

Sorgen bereitet den Ländern offensichtlich, dass der Bund „Rosinenpickerei“ beim Personal betreiben könnte, „eine Diskussion, die an einigen Stellen schon begonnen hat“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel am Donnerstag im Schweriner Landtag. Damit spielte er auf kolportierte Äußerungen hoher BMVI-Vertreter an, sich nur die besten Mitarbeiter aus den Ländern zu holen. „Es geht bitte das Personal, das bisher dafür [für die Autobahnen] zuständig war, auf den Bund über“, sagte Pegel. (roe)

Aufgefischt 9.12.2016

Die Rheinische Post will vernommen haben, dass DB-Politikvorstand Ronald Pofalla auch das bald verwaisende Infrastrukturressort übernimmt.

Ergänzt 15:00 Laut Recherchen von Spiegel, dpa und Bayerischem Rundfunk ist der Untersuchungsbericht von BMVI und KBA zum Abgassskandal in mehreren Etappen weichgespült worden. Dabei ging es um die Frage, ob die „Thermofenster“ – also das Abschalten bei der Reinigung bei niedrigeren Temperaturen – zulässig sind oder unerlaubte Abschalteinrichtungen darstellen. Das BMVI widersprach am Freitagmittag: Die in einer früheren Version in den einzelnen Fahrzeugdossiers enthaltene Bewertung von „Thermofenstern“ als rechtlich zweifelhafte Abschalteinrichtung ist nicht „verschwunden“, sondern in die zusammenfassende Bewertung einer Gruppe von 14 Modellen verlagert worden.

Die DB wolle ihre Bahnlärm-Messstelle in Leutesdorf im Mittelrheintal abbauen, verweigere dem Land Rheinland-Pfalz aber die Nachrüstung seiner Messstelle in Oberwesel, beklagt das Landesumweltministerium gegenüber der Mainzer Allgemeinen Zeitung. (roe)

Regine Günther ist Berliner Verkehrs- und Umweltsenatorin

Sie wurde von den Grünen nominiert, ist aber nach übereinstimmenden Medienberichten parteilos. Zuletzt war sie Leiterin des Bereichs Klimaschutz und Energiepolitik des Tierschutzverbandes WWF Deutschland

Die 1962 geborene Günther hat in Heidelberg, Madrid und Berlin Politik und Geschichte studiert. Anschließend arbeitete sie unter anderem als Geschäftsführerin bei den Kritischen bayer-­Aktionären, als Projektleiterin bei der Berliner Energieagentur und als Beraterin bei der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ). 1999 wechselte sie zum WWF.

Starker Verkehrsstaatssekretär

Kirchner, Jens-Holger

Als Verkehrsstaatsekretär steht ihr Jens-Holger Kirchner (Grüne) zur Seite, der selbst als Verkehrssenator zur Diskussion stand. Kirchner war zuletzt Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung im Bezirk Pankow und damit auch für Verkehr zuständig.

Kirchner wurde 1959 in Brandenburg an der Havel geboren. Nach einer Lehre als Tischler holte er das Abitur nach, engagierte sich aber bald „hauptberuflich“ in der DDR-Hausbesetzerbewegung im Prenzlauer Berg. Nach der Wende engagierte er sich schnell bei Bündnis 90/die Grünen, wurde 1990 erstmals in die Bezirksverordneten versammlung gewählt und übernahm in der Folge verschiedene Ämter auf Bezirksebene. (roe)