Über die Änderungen am Grundgesetz bestehe Einigkeit, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitagmittag in Berlin. Sie sollen bis kommenden Mittwoch in Form eines Gesetzentwurfs gebracht und vom Kabinett verabschiedet werden. Offen blieb, ob sich der Bundesrat schon in der Sitzung am Freitag mit dem Entwurf im ersten Durchgang befasst.
Das „Begleitgesetz“ zur Infrastrukturgesellschaft soll noch erarbeitet werden. Die Federführung dafür liegt beim BMVI.
Autobahnähnliche Bundesstraßen
Wie aus den Verhandlungen nahestehenden Kreisen zu erfahren war, sollen die autobahnähnlichen Bundesstraßen in der Auftragsverwaltung bei den Ländern bleiben. Nach den Vorstellungen des Bundes sollten sie eigentlich zusammen mit den Autobahnen in die direkte Bundesverwaltung übergehen. Spannend könnte werden, ob der Bund die „Nordharzautobahn“ B6n noch zur Autobahn hochstuft. Formal fehlt dafür nur eine Autobahnraststätte.
„Opt-Out“ wird differenziert
Zeitlich befristet wird offenbar die Opt-Out-Regelung: Der Bund soll nur dann verpflichtet sein, die Bundesstraßen eines Landes in seine Verwaltung zu übernehmen, wenn sie ihm bis Ende 2018 angedient werden. Der Übergang erfolgt dann zum Jahresbeginn 2021. Bei einer Andienung nach 2018 ist der Bund nicht verpflichtet, die Bundesstraßen anzunehmen.
Mitsprache der Länder
Der Regierungsentwurf für den geplanten Grundgesetz-Artikel 143e mit den Übergangsregelungen hatte vorgesehen, dass der Bund für den Übergang einfachgesetzliche Regelungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften ohne Zustimmung des Bundesrates schaffen kann. Nun ist dem Vernehmen nach festgelegt worden, dass in beiden Fällen die Zustimmung des Bundesrates nötig ist.
Personalübergang
Beim schwierigen Thema Personalübergang gab es dem Vernehmen nach eine Annäherung, aber noch keinen umfassenden Beschluss (siehe auch hier). Grundsätzliche Einigkeit besteht offenbar über eine Beschäftigungsgarantie für alle heutigen Mitarbeiter der Straßenbauverwaltungen sowie die Zusage, dass kein Mitarbeiter gegen seinen Willen woanders arbeiten muss.
Mitarbeiter, die wegen der strukturellen Zugehörigkeit ihres Arbeitsplatzes formal zum Fernstraßen-Bundesamt versetzt werden, aber nicht in der Bundesverwaltung arbeiten wollen, können den Länder gegen Erstattung der Personalkosten zugewiesen werden.
Unklar ist, ob der Bund allen übernommenen Mitarbeitern zusagen wird, dass sie am bisherigen Arbeitsort und Arbeitsplatz weiterarbeiten können. Weitere Gespräche unter Einbindung der Personalvertretungen sind geplant.
Personalauslese
Sorgen bereitet den Ländern offensichtlich, dass der Bund „Rosinenpickerei“ beim Personal betreiben könnte, „eine Diskussion, die an einigen Stellen schon begonnen hat“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel am Donnerstag im Schweriner Landtag. Damit spielte er auf kolportierte Äußerungen hoher BMVI-Vertreter an, sich nur die besten Mitarbeiter aus den Ländern zu holen. „Es geht bitte das Personal, das bisher dafür [für die Autobahnen] zuständig war, auf den Bund über“, sagte Pegel. (roe)