- Dauerbrenner Personalübergang neu aufgetischt
Das Ringen um die Revision des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist eröffnet. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben am Mittwoch im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, der es den Aufgabenträgern erleichtern soll, eigenwirtschaftliche Anträge gegen geplante Bus- und Straßenbahn-Direktvergaben abzuwehren oder ihnen zumindest politische Vorgaben machen zu können. Konkret genannt werden Sozialstandards für das Personal.
Der grundsätzliche Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre solle erhalten bleiben, betonen die drei Länder. „Dieser wird nur insoweit konkretisiert, dass von den Aufgabenträgern im Rahmen der Vorabbekanntmachung vorgegebene soziale und qualitative Standards im Interesse der Beschäftigten und der Fahrgäste auch als Vorgaben für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher Verkehre gelten und die Kostendeckung der beantragten Verkehrsleistung für die gesamte Genehmigungsdauer nachzuweisen ist.“
Bisher konnten die Genehmigungsbehörden eigenwirtschaftliche Anträge nur dann ablehnen, wenn sie „wesentlich“ von dem in der Vorabbekanntmachung definierten Verkehr abwichen. Dabei galten als „wesentlich“ nur verkehrliche Kriterien und Barrierefreiheit.
Hintergrund der Gesetzinitiative dürften die Angriffe der DB-Bussparte unter anderem auf den kommunalen Verkehrsbetrieb in Hildesheim und Pforzheim und die des Unternehmers Karl Hülsmann auf den Verkehrsbetrieb in Oldenburg sein (siehe auch hier).
Dauerbrenner Personalübergang neu aufgetischt
Im einzelnen wird den Aufgabenträgern ermöglicht, in der Vorabbekanntmachung vor einer geplanten Direktvergabe dem künftigen Betreiber vorzuschreiben
- die Mitarbeiter gemäß einem einschlägigen oder nach Landesrecht repräsentativen Tarifvertrag zu entlohnen;
- das Personal des Altbetreibers analog zum Betriebsübergang gemäß §613a BGB zu übernehmen.
Damit der Aufgabenträger ferner die Eigenwirtschaftlichkeit über den gesamten Genehmigungszeitraum nachvollziehen, darf er ausführliche Kalkulationsunterlagen und ein detailliertes Betriebsaufnahmekonzept verlangen. Hegt die Genehmigungsbehörde an den Unterlagen Zweifel, darf sie auf Kosten des Antragstellers einen Gutachter beauftragen.
Der Bundesrat wird den Gesetzentwurf in seiner Plenarsitzung am 16. Dezember in erster Lesung behandeln und den Ausschüssen zur Beratung zuweisen. (roe)