Umweltvorgaben für Carsharing-Fahrzeuge vorerst gelockert

Die im Referentenentwurf für das Carsharing-Gesetz noch enthaltene Anforderung an die Anbieter, bis 2018 den durchschnittlichen CO2-Ausstoß auf 95g/km zu reduzieren, ist im Mitte Dezember verabschiedeten Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten.

Dafür habe sich der Bundesverband Carsharing (BCS) eingesetzt, erläuterte Geschäftsführer Willi Loose im Gespräch mit dem Verkehrsbrief, und verwies auf die Tricksereien der Autohersteller bei Verbrauchs- und Schadstoffwerten. Die Anforderungen für die Erteilung des Umweltsiegels „Blauer Engel“, die beim Carsharing-Gesetz Pate gestanden haben, seien heute „Muster ohne Wert“. Der Verband sei aber mit dem Umweltbundesamt (UBA) im Gespräch, wie die Anforderungen künftig definiert werden können.

Loose verwies weiter darauf, dass die verlangten CO2-Werte heute praktisch nur von Dieselfahrzeugen erreicht werden können, die aber im Realbetrieb wegen hoher Schadstoffemissionen problematisch seien. Er betonte, Ziel des Verbandes bleibe eine Flotte, die umweltfreundlicher sei als der Durchschnitt.

Der Ende Dezember dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitete Gesetzentwurf regelt zwar formal nur die Anforderungen für Anbieter, die Flächen an Bundesstraßen-Ortsdurchfahrten für stationsbasiertes Carsharing nutzen wollen, dürfte aber in der Praxis Präzedenzwirkung für alle Carsharing-Anbieter entwickeln. Es soll zum 1. September 2017 in Kraft treten.

Plakettenlösung wieder offen

Der Kabinettsentwurf unterscheidet sich auch in weiteren Punkten deutlich vom Referentenentwurf (siehe hier) aus dem August 2016:

  • Während im Referentenentwurf noch eine Plakette als Kennzeichnung für Carsharing-Fahrzeuge vorgesehen war, spricht der jetzt dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitete Kabinettsentwurf nur noch von einer „deutlich sichtbaren Kennzeichnung“ und überlässt die Einzelheiten einer separaten Rechtsverordnung.
  • Um Flächen an Bundesstraßen-Ortsdurchfahrten für stationsbasiertes Carsharing zu vergeben, muss die zuständige Behörde nach spätestens fünf Jahren ein neues Auswahlverfahren vornehmen. Der Referentenentwurf hatte eine Kann-Bestimmung vorgesehen. Deutlich präzisiert wurden Eignungs- und Zuverlässigkeitsanforderungen an Carsharing-Anbieter, die sich um Flächen an Bundesstraßen-Ortsdurchfahrten bewerben wollen.
  • Abgeschwächt wird die Evaluierungsklausel. Während sich die zuständigen Ministerien im Referentenentwurf noch verpflichteten, bis zum 1. Juli 2021 einen Evaluationsbericht zu veröffentlichen, ist im Kabinettsentwurf keine Verpflichtung zum Veröffentlichen vorgesehen.
Höhere Stundenpreise möglich

Über die Streichung der CO2-Vorgaben hinaus gibt es weitere Änderungen in der Anlage mit den Anforderungen an die Carsharing-Anbieter:

  • Der Stundentarif darf bis zu 20 Prozent des Tagespreises betragen – ursprünglich waren in Anlehnung an den „Blauen Engel“ maximal 15 Prozent vorgesehen.
  • Freikilometer sind jetzt auch für „für Maßnahmen der Kundenbindung oder der Kundengewinnung“ zulässig, ohne dass näher erläutert wird, was damit gemeint sein soll.

Die Anlage kann durch eine gemeinsame Verordnung von Verkehrs-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium mit Zustimmung des Bundesrates ersetzt werden. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf Carsharing-Gesetz

Aufgefischt 4.1.2017

Der Stern mutmaßt, dass Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den Sitz des Fernstraßen-Bundesamtes nach Bayern holen will, weil die Festlegung des Sitzes im Errichtungsgesetz dem BMVI überlassen ist. Anders als vom Stern suggeriert ist aber auch in anderen Errichtungsgesetzen die Wahl des Sitzes dem Ministerium überlassen, zum Beispiel für das Eisenbahn-Bundesamt und das Luftfahrt-Bundesamt.

Am Rendsburger Kanaltunnel unter dem Nord-Ostsee-Kanal (B77) soll Ende Januar die Sanierung der Weströhre beginnen, wie die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung mitteilt. Aus den Fehlern bei der verzögerten Sanierung der Oströhre sei gelernt und der Vertrag mit der Baufirma angepasst worden. Vorgesehen sei jetzt unter anderem Zweischichtbetrieb an sechs Tagen in der Woche. Die WSV rechnet mit drei Jahren Bauzeit.

Der Start des Pilotversuchs für Abschnitts-Tempokontrolle („Section Control“, siehe auch hier) an der B6 in Niedersachsen verzögert sich weiter, berichtet die Verkehrsbrief-Schwesterpublikation Verkehrsrundschau.

Die EU-Kommission teilt die andauernde Kritik aus Österreich an der deutschen Pkw-Maut nicht, sofern die vereinbarten Änderungen umgesetzt werden. Das berichtet die österreichische Kronen-Zeitung aus Brüssel. (roe)

Aus der EUB soll die BEU werden

Dazu will die Bundesregierung die bisher beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) angesiedelte „Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes“ (EUB) in eine eigenständige Bundesoberbehörde, die „Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung“ überführen. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMVI vor, der in der vergangenen Woche dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Er sieht vor, dass alle bisherigen Mitarbeiter in die neue Behörde überführt werden. Die Leitung der BEU liegt wie bei der EUB beim BMVI.

Als Grund für die Ausgliederung führt das Ministerium eine Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2015 an, wonach es sinnvoller ist, die Eisenbahnunfalluntersuchung des Bundes einer selbständigen Behörde zu übertragen. Mit der Umstrukturierung soll aber auch die Vorgabe des EU-Bahnsicherheitsrichtlinie 2016/798 umgesetzt werden, die Unfalluntersuchung von der Eisenbahnaufsicht zu trennen. Die BEU behält aber die Möglichkeit, vom EBA Amtshilfe anzufordern. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf zur Eisenbahnunfalluntersuchung des Bundes

BMVI will Regeln für Winterreifen und Fahrräder nachschärfen

Ab 1. Oktober 2024 sollen bei winterlichen Straßenbedingungen nur noch Reifen mit dem international anerkannten Alpine-Symbol (Bergspitze mit Schneeflocke) als Winterbereifung anerkannt werden. M+S-Reifen dürfen nur für eine Übergangszeit bis zum 30. September 2024 als Winterreifen genutzt werden, aber auch nur dann, wenn sie vor Jahresende 2017 hergestellt worden sind. Das sieht eine Novelle von StVO, StVZO und Bußgeldkatalog vor, der jetzt noch der Bundesrat zustimmen muss. Mit der langen Übergangsfrist will das BMVI Händlern und Verbrauchern die Möglichkeit geben, vorhandene M+S-Reifen zu verkaufen bzw. aufzubrauchen.

Für Lkw und Busse bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass Winterreifen nur auf den Antriebsachsen verlangt werden. Hintergrund ist, dass die Gummimischungen von Nutzfahrzeug-„Sommer“-Reifen ohnehin denen von Pkw-Winterreifen entsprechen. Unterschiede gibt es lediglich im Reifenprofil.

Halter kommt in die Pflicht

Neu in den Bußgeldkatalog aufgenommen wird die Bestimmung, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs mit 75 EUR – und damit einem Punkt in Flensburg – belangt wird, wenn er es zulässt oder gar anordnet, ein Fahrzeug ohne vorschriftsgemäße Bereifung bei winterlichen Straßenbedingungen in Betrieb zu nehmen. Das dürfte vor allem Flottenbetreiber wie Autovermieter und Lkw-Speditionen betreffen.

Winterreifenpflicht für Motorräder?

Von der Winterreifenpflicht sind bisher nur Pkw, Lkw und Busse betroffen, weil es keine Winterreifennorm für Motorräder gibt. Das BMVI will aber die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) untersuchen lassen, ob eine Winterreifenpflicht auch für Motorräder sinnvoll ist. Ein erhöhte Unfallhäufigkeit sei jedoch bisher nicht festzustellen gewesen, weil „schlechte Straßen- und Witterungsverhältnisse, wie sie im Winterhalbjahr oft vorliegen, viele der ungeschützten Zweiradfahrer ohnehin von den Straßen fernhalten“.

Neue Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder

In einer weiteren Novelle der StVZO werden die Vorschriften für die Beleuchtung von Fahrrädern modernisiert, klargestellt und Regelungslücken geschlossen.

So dürfen Fahrräder künftig nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit StVZO-konformer Beleuchtung ausgerüstet sind. Anerkannt werden jetzt auch Leuchten mit Cliphalterung. Nicht erläutert wird allerdings, warum auf die Mitführpflicht der zugehörigen Leuchten ausdrücklich verzichtet wird.

Gänzlich neu sind Beleuchtungsvorschriften für Fahrradanhänger. Sie gelten für Anhänger, die ab 2018 in Verkehr gebracht werden.

Für „Fahrräder“ mit einer Breite von mehr als 1,80m – zum Beispiel „Bierbikes“ – gelten die gleichen Beleuchtungsvorschriften wie für Pkw. (roe)

Externer Link: 52. Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Aufgefischt 3.1.2017

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth hat am Montag im Streit mit dem BMVI um den Lang-Lkw-Regelbetrieb (siehe hier) noch einmal mit einem Brief nachgelegt und verortet jetzt die politischen und rechtlichen Folgen der Entscheidung allein beim BMVI. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Das baden-württembergische Landesverkehrsministerium hat laut Heilbronner Stimme Verständnis für die Initiative Österreichs mit dem Ziel, die deutsche Pkw-Maut doch noch zu Fall zu bringen.

Ausgerechnet in der Heimatregion von Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann kristallisiert sich der Widerstand der Traditionsschifffahrtsbetreiber gegen die geplante neue Sicherheitsverordnung. Sie halten sie nach wie vor für ein Bürokratiemonster. Darüber berichten die Cuxhavener Nachrichten. (roe)

Privatkunden an Kaufprämie für E-Autos wenig interessiert

Zwar ist laut Statistik des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (Bafa) die Gesamtzahl der Anträge auf Kaufprämie im Dezember gegenüber November erneut leicht von 1588 auf 1653 gestiegen. Verantwortlich dafür war hauptsächlich die höhere Zahl institutioneller Käufer, vor allem Unternehmenskunden. Die Anträge von Privatkunden sind seit August – dem ersten Monat mit monatsscharfen Zahlen – nur minimal um 40 auf jetzt 671 gestiegen.

Kaufprämie-2016-Kundengruppen

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 9023 Förderanträge gestellt, davon jeweils rund die Hälfte von Privat- und Unternehmenskunden. Der Anteil sonstiger institutioneller Fahrzeugkäufer (Kommunen, Körperschaften, Vereine) ist kontinuierlich gestiegen und betrug im Durchschnitt 1,8 Prozent. Um die für die Kaufprämie eingeplanten Fördermittel des Bundes auszuschöpfen, müssten monatlich rund 9500 Anträge gestellt werden.

Der sich zunächst abzeichnende Trend zum Hybrid ist im November und Dezember gestoppt worden. Die Quote der rein batteriegetriebenen Fahrzeuge ist vom Tiefpunkt im September (47,5 Prozent) auf zuletzt 57,8 Prozent angestiegen.

Kaufprämie-2016-Antriebsarten

Nach Marken entfielen die meisten Anträge im Gesamtjahr mit großem Abstand auf BMW (2592); das entspricht einem Anteil von knapp 29 Prozent – wobei allein auf das Modell i3 gut 17 Prozent aller Anträge entfielen. Mit großem Abstand folgen Renault (18 Prozent) und Audi (13 Prozent).

Auf Anhieb etabliert hat sich Tesla, der erst seit November mit dem Modell S Base kaufprämienfähig ist (Netto-Listenpreis bis 60.000 EUR). Allein in den ersten beiden Monaten wurden für 82 Fahrzeuge Förderanträge gestellt. (roe)

 

Externer Link: Kaufprämien-Statistik des Bafa zum Jahresende 2016

BMVI und Umweltministerium streiten über Lang-Lkw

Das Umweltministerium sei sehr wohl bei der Vorbereitung des Regelbetriebs beteiligt gewesen, erklärte eine BMVI-Sprecherin in der Bundespressekonferenz in Berlin. Die Lang-Lkw-Ausnahmeverordnung sei aber eine sogenannte Ministerverordnung und müsse daher nicht vom gesamten Kabinett beschlossen werden.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth hatte dem BMVI am Montagmorgen gegenüber der Nachrichtenagentur dpa vorgeworfen, den Regelbetrieb am Kabinett vorbei beschlossen zu haben (externer Link). Eine Sprecherin des Umweltministeriums ergänzte, das BMUB habe für eine Verlängerung des Feldversuchs um ein Jahr plädiert.

Darüber hinaus hat das BMUB laut Sprecherin speziell Bedenken gegen die um sieben Jahre verlängerte Ausnahmegenehmigung für den verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1). Es sei ein besonders breit einsetzbares Fahrzeug, das nicht an das Positivnetz gebunden sei. Daher sei zu befürchten, dass es den Lkw-Transport gegenüber den anderen Verkehrsträgern signifikant verbillige. Flasbarth hatte von einem Potenzial von bis zu 80.000 Fahrzeugen in Deutschland gesprochen. Sieben Jahre seien daher übermäßig lang und es gebe auch Zweifel, ob das mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter wollte zum Zwist zwischen den beiden Ministerien inhaltlich nicht Stellung nehmen. Er bezeichnete den Dissens als normal. „Demokratie heißt auch, dass nicht immer alle einverstanden sind.“ (roe)

Aufgefischt 2.1.2017

Hamburgs Verkehrssenator Frank Horch, der zum 1. Januar den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz übernommen hat, bezeichnet in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt die Deges als geeignetes Vorbild für die Bundesautobahngesellschaft. Die Länder müssten weiter an den Planungsprozessen beteiligt sein. Darüber hinaus spricht er sich gegen innerstädtische Fahrverbote aus und verteidigt den Dieselantrieb.

Laut Bild-Zeitung haben sechs Bundesländer zusammen 155 Mio. EUR (Stand Ende November) nicht abgerufen.

  • Berlin 23 Mio. EUR
  • Bremen 30 Mio. EUR
  • Hessen 39 Mio. EUR
  • Niedersachsen 19 Mio. EUR
  • Rheinland-Pfalz 31 Mio. EUR
  • Thüringen 13 Mio. EUR

Noch nicht berücksichtigt sind offenbar die voraussichtlich 25 Mio. EUR, die Baden-Württemberg nicht verbauen konnte (siehe hier). Mehr Geld als geplant – zusammen 269 Mio. EUR – flossen nach:

  • Bayern 185 Mio. EUR
  • Mecklenburg-Vorpommern 49 Mio. EUR
  • Hamburg 25 Mio. EUR
  • Nordrhein-Westfalen 10 Mio. EUR

 (roe)

Aufgefischt 30.12.2016

Der österreichische Verkehrsminister Jörg Leichtfried will im Januar mit Deutschlands Anrainerstaaten erörtern, ob sie gemeinsam gegen die deutsche Pkw-Maut klagen wollen, berichtet die Kronen-Zeitung.

Ludwigshafen beschäftigt die Frage, wer für Abriss und ebenerdigen Ersatz der maroden Hochstraße Nord (B44) aufkommt – die Stadt, in deren Baulast die Straße fällt, kann die nötigen 300 Mio. EUR nicht aufbringen. Das berichtet die Rheinpfalz.

Das BMVI teilt mit, dass es für einen weiteren Abschnitt der A20 in Niedersachsen den „Gesehen-Vermerk“ erteilt hat. Laut Landesverkehrsministerium soll Mitte 2017 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. (roe)

Aufgefischt 29.12.2016

Das BMVI hat am Donnerstag die lange überfällige Projektliste für die zweite Tranche des Seehafenhinterlandprogramms II veröffentlicht. Sie enthält 17 überwiegend sehr kleinteilige Vorhaben und hat ein Gesamtvolumen von 124 Mio. EUR (nicht online, Projektliste siehe unten).

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies weist laut Landeszeitung die Stadt Lüneburg darauf hin, dass sie im Dialogforum Schiene Nord der Alpha-E-Variante zugestimmt habe und ihr jetziges Nein daher nicht nachvollziehbar ist.

Nordrhein-Westfalen hat laut Mitteilung des Landesverkehrsministeriums 2016 aus den „landübergreifenden Mittelausgleichen zum Jahresende“ 10 Mio. EUR zusätzlich für Investitionen in die Bundesfernstraßen erhalten. Damit hat das Land, das in der Vergangenheit wegen nicht verbauter Mittel in der Kritik stand, sein Soll im abgelaufenen Jahr übererfüllt.

Analysten der Großbank UBS prophezeien, dass der Pkw-Diesel in Europa schon bis 2025 in der Bedeutungslosigkeit verschwindet. Ein Grund sei die Verunsicherung der Käufer durch die Diskussion über Fahrverbote und damit die Angst vor der Entwicklung des Wiederverkaufswerts, berichtet Die Presse (Österreich). (roe)

Projektliste zweite Tranche Seehafenhinterlandprogramm:

1.       Berlin-Moabit (Gleisverlängerung von 3 Puffergleisen)

2.       Bremen Rangierbahnhof (Ertüchtigung des Gleises 3 (Strecke 1424))

3.       Bremerhaven Speckenbüttel (Elektrifizierung und Gleiswechselbetrieb)

4.       Fulda-Bronnzell (Neubau Weichenverbindung zur Beseitigung von Fahrtausschlüssen)

5.       Greifswald (Errichtung Puffergleis)

6.       Heppenheim (Errichtung eines Lichtsperrsignals)

7.       Umschlagbahnhof Karlsruhe (Verlängerung der Umschlaganlage)

8.       Kiel-Meimersdorf (Herstellung eines güterzuglangen Einfahrgleises)

9.       Mainz-Bischofsheim (Spurplananpassungen)

10.    Marktredwitz – Schwandorf (Blockverdichtung (Abschnitte Pechbrunn – Marktredwitz, Wernberg –Weiden) inkl. Beseitigung des höhengleichen Bahnsteigzugangs im Bf Wernberg)

11.    Niederwalgern (Beseitigung höhengleicher Bahnsteigzugang)

12.    Ertüchtigung der Strecke Nürnberg Rangierbahnhof-Nürnberg Hauptgüterbahnhof-Richtung Bamberg

13.    Passau Güterbahnhof (Neubau von 2 elektr. Zugbildungs- und Puffergleisen)

14.    Regensburg (Schaffung einer zusätzlichen Gleisverbindung)

15.    Sechtem (Verlängerung eines Überholungsgleises)

16.  Speyer (Elektrifizierung Gleise 4, 5 und 30)

17.  Umschlagbahnhof Ulm (Erweiterung der Umschlaganlage um einen dritten Kran)