Das Umweltministerium sei sehr wohl bei der Vorbereitung des Regelbetriebs beteiligt gewesen, erklärte eine BMVI-Sprecherin in der Bundespressekonferenz in Berlin. Die Lang-Lkw-Ausnahmeverordnung sei aber eine sogenannte Ministerverordnung und müsse daher nicht vom gesamten Kabinett beschlossen werden.
Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth hatte dem BMVI am Montagmorgen gegenüber der Nachrichtenagentur dpa vorgeworfen, den Regelbetrieb am Kabinett vorbei beschlossen zu haben (externer Link). Eine Sprecherin des Umweltministeriums ergänzte, das BMUB habe für eine Verlängerung des Feldversuchs um ein Jahr plädiert.
Darüber hinaus hat das BMUB laut Sprecherin speziell Bedenken gegen die um sieben Jahre verlängerte Ausnahmegenehmigung für den verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1). Es sei ein besonders breit einsetzbares Fahrzeug, das nicht an das Positivnetz gebunden sei. Daher sei zu befürchten, dass es den Lkw-Transport gegenüber den anderen Verkehrsträgern signifikant verbillige. Flasbarth hatte von einem Potenzial von bis zu 80.000 Fahrzeugen in Deutschland gesprochen. Sieben Jahre seien daher übermäßig lang und es gebe auch Zweifel, ob das mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter wollte zum Zwist zwischen den beiden Ministerien inhaltlich nicht Stellung nehmen. Er bezeichnete den Dissens als normal. „Demokratie heißt auch, dass nicht immer alle einverstanden sind.“ (roe)