Dazu will die Bundesregierung die bisher beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) angesiedelte „Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes“ (EUB) in eine eigenständige Bundesoberbehörde, die „Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung“ überführen. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMVI vor, der in der vergangenen Woche dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Er sieht vor, dass alle bisherigen Mitarbeiter in die neue Behörde überführt werden. Die Leitung der BEU liegt wie bei der EUB beim BMVI.
Als Grund für die Ausgliederung führt das Ministerium eine Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2015 an, wonach es sinnvoller ist, die Eisenbahnunfalluntersuchung des Bundes einer selbständigen Behörde zu übertragen. Mit der Umstrukturierung soll aber auch die Vorgabe des EU-Bahnsicherheitsrichtlinie 2016/798 umgesetzt werden, die Unfalluntersuchung von der Eisenbahnaufsicht zu trennen. Die BEU behält aber die Möglichkeit, vom EBA Amtshilfe anzufordern. (roe)
Externer Link: Gesetzentwurf zur Eisenbahnunfalluntersuchung des Bundes