Im Grundsatz ziehen sich die Koalitionspartner auf die Position zurück, dass das Land die Entscheidungen im BVWP aufgrund der Entscheidungsbefugnis des Bundes umzusetzen sind. Über diese passive Position hinaus geht allerdings, dass die Koalition auch die Umsetzung der vom Bund nicht im vordringlichen Bedarf berücksichtigten Projekte weiter verfolgen will. Für den von der bisherigen rot-grünen Landesregierung abgelehnten sechsspurigen Ausbau der A643 (Mainz-Wiesbaden) wird Naturschutz-Ausgleich in Aussicht gestellt.
Neue Rheinbrücken wieder im Gespräch
Anders als Rot-Grün will die neue Koalition die Planung einer Mittelrheinbrücke (auf der Höhe von St. Goar/Goarshausen) „als welterbeverträgliches, kommunales Verkehrsprojekt“ wieder aufnehmen. Die Kommunen werden ebenfalls bei einer Machbarkeitsstudie für eine Brücke zwischen Bingen und Rüdesheim in die Pflicht genommen.
Vage Aussagen zu Landesstraßen
Die Koalitionspartner bekennen sich für die Landesstraßen zu „Erhalt vor Neubau“, wollen aber den Investitionsansatz nur „auf hohem Niveau verstetigen“. Ein Betrag wird nicht genannt. Der Landesrechnungshof hatte in einem Gutachten im August 2015 den Mehrbedarf auf mindestens 52 Mio. EUR/Jahr beziffert, um den Erhaltungsstau von damals 524 Mio. EUR binnen zehn Jahren abzubauen. Vage heißt es lediglich, dass für Investitionen in Landesstraßen und begleitende Radwege sowie den Aufbau von Planungskapazitäten beim Landesbetrieb Mobilität „insgesamt“ 600 Mio. EUR ausgegeben werden soll.
Bahnlärm-Entlastung im Mittelrheintal angemahnt
Im Bahnkapitel nimmt der Schienenlärm im Mittelrhein eine prominente Stellung ein. Kritisiert wird, dass die Vorschlag einer alternative Güterverkehrsstrecke im Entwurf für den BVWP 2030 eine extrem niedrige Bewertung erhalten hat. „Wenn es um die gesundheitliche Beeinträchtigungen der vom Schienenlärm betroffenen Bevölkerung geht, müssen Bewertungsmaßstäbe angelegt werden, die diese unerträgliche Dauerbelastung adäquat abbilden. Dies ist bisher nicht ausreichend erfolgt.“ Die Koalition will daher spätestens bei der Behandlung des Ausbaugesetzes für die Schiene im Bundesrat darauf hinwirken, die alternativen Güterverkehrsstrecke doch nicht aufzunehmen. Unterstützt wird der Bund bei der Absicht, ab 2020 laute Güterzüge zu verbieten.
Land hält an Bahnreaktivierungen fest
Das Land, das in den 90er bundesweit Maßstäbe mit der Reaktivierung von Bahnstrecken gesetzt hat, will diese Geschichte weiterschreiben. Geplant sind eine „zügige Reaktivierung“ der Verlängerung der S-Bahn von Homburg nach Zweibrücken (mit Beteiligung des Saarlandes), der Ausbau der Weststrecke bei Trier sowie der Aartalbahn südlich von Diez – letztere wird aktuell durch Bürgereinwendungen verzögert.
Vergleichsweise vage fällt das Bekenntnis zur Hunsrück(-quer-)bahn aus. Das laufende Planfeststellungsverfahren werde bis zur Erlangung des Baurechts abgeschlossen. Durch den Rückgang der Passagierzahlen am Flughafen Hahn und den vierspurigen Ausbau der B50 haben sich die Rahmenbedingungen seit dem Anstoß zur Reaktivierung Mitte der 2000er Jahre deutlich verändert.
Vertiefung der Fahrrinne am Mittelrhein angestrebt
Die bei Umweltschützern umstrittene Vertiefung der Fahrrinne am Mittelrhein zwischen Mainz und St. Goar wird „unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange“ unterstützt. Nach dem Vorbild von NRW sollen Bestandsflächen und -anlagen der Binnenhäfen sowohl bei den landeseigenen als auch kommunalen Hafenanlagen gesichert und saniert werden – von der Sicherung von Ausbauflächen ist allerdings nicht die Rede. (roe)