Länder wollen Schwertransport-Begleiter auch beleihen

Die Länderkamm schlug dem Bund am Freitag vor, bei der anstehende Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Sowohl Verwaltungshelfer als auch Beliehene „müssen fachlich geeignet, zuverlässig, auch hinsichtlich ihrer Finanzen, und im Falle der Beleihung unabhängig von den Interessen der sonstigen Beteiligten sein.“ Mit dem letzten Nebensatz soll offenbar ausgeschlossen werden, dass sich Schwerlastspeditionen eigene Mitarbeiter oder Tochterfirmen beleihen lassen. Die Bundesregierung soll ermächtigt werden, in Verordnungen mit Zustimmung des Bundesrates – Polizei ist Ländersache – die Einzelheiten zu regeln.

Vorteil von beliehenen Dienstleistern gegenüber bloßen Verwaltungshelfern ist, dass bei beim Transport über Grenzen von Polizeidienststellen oder Ländergrenzen hinweg keine formelle Übergabe mit unfallträchtigen Standzeiten notwendig ist. Beliehene sollen auch „in ähnlicher Weise wie Polizeibeamte verkehrsrechtliche Anordnungen als eigenständige Maßnahme der Straßenverkehrsbehörde treffen können“. Des BMVI hatte selbst eingeräumt, dass die Novelle der VwV-StVO nur für ca. 10 Prozent der Transporte Erleichterung bringt.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius berichtete am Freitag von dem Pilotversuch bei sich im Land. Dort haben als „Hilfspolizei“ gekennzeichnete private Dienstleister zur vollen Zufriedenheit von Wirtschaft und Polizei erfolgreich Schwertransporte begleitet.

Weitere Inhalte der StVG-Novelle sind:

  • Ausweitung der internetbasierten Ab- und Anmeldung von Kfz auf die Wiederanmeldung auf denselben Halter
  • Ermächtigung zur Verordnung eines Gebührenrahmens für die MPU („Idiotentest“)
  • Eindämmung des Führerscheintourismus durch Klarstellungen

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