Bund will mehr Schwertransporte ohne Polizei möglich machen

Eine Polizeibegleitung ist danach entbehrlich „für alle im Vorhinein planbare und regelbare Streckenabschnitte mit Standardsituationen und -fällen, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidung der Polizei zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs in Abhängigkeit des jeweiligen Verkehrsgeschehens erforderlich ist“. In diesen Fällen kann die Straßenverkehrsbehörde einem Begleitunternehmen eine „verkehrsrechtliche Anordnung“ an die Hand geben, wie der Verkehr zu regeln ist. Das Begleitunternehmen agiert dabei formal als Verwaltungshelfer, hat also selbst keine hoheitlichen Befugnisse – dafür wäre eine Beleihung notwendig. Für die Verkehrsregelung sind nach Bundesvorgaben ausgerüstete Begleitfahrzeuge mit Verkehrszeichen-Displays einzusetzen.

Das BMVI rechnet wegen des höheren Verwaltungsaufwands für das Ausarbeiten der „verkehrsrechtlichen Anordnung“ zwar mit höheren Gebühren für diese Schwertransporte; dafür fällt aber das Risiko weg, dass ein Schwertransport verschoben werden muss, weil nicht ausreichend Polizei zur Verfügung steht. Die bisherigen Pilotversuche mit Verwaltungshelfern waren bei der Wirtschaft deshalb auf große Zustimmung gestoßen.

Ausweitung in Aussicht gestellt

Für Transporte, bei denen schwierige Verkehrsverhältnisse zu erwarten oder Ermessensentscheidungen vor Ort nötig sind, muss aber weiterhin mit Polizeibegleitung geplant werden. Das BMVI zeigt sich jedoch offen für eine Ausweitung des Einsatzbereichs privater Begleitdienste: „Für diese Fälle ist langfristig gesehen ggf. ein Beleihungsgesetz zu schaffen, welches die Polizeibegleitung insgesamt auf Private verlagert“, heißt es im Begründungsteil. Die jetzt anstehende Neuregelung hingegen bringe nur für rund 10 Prozent der Transporte Erleichterung.

Bei einer Ausweitung hätte der Bund die Länder offenbar auf seiner Seite. Der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, begrüßte zwar die geplante Änderung, weil sie die Polizei entlasten werde. „Dies kann aber nur ein erster Schritt in dieser Frage sein. Ich bin mir mit meinen Länderkollegen darüber einig, dass es weitergehender Regelungen bedarf, die eine vollständige Entlastung der Polizei erreichen“, erklärte Stahlknecht. Sein Amtskollege Lorenz Caffier aus Mecklenburg-Vorpommern präzisierte: „Ich spreche mich ausdrücklich für eine Aufgabenübertragung an Private als sogenannte Beliehene aus.“ Ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Kiel bedauerte gegenüber den „Kieler Nachrichten“, dass der Einsatz der Verwaltungshelfer voraussichtlich nur auf wenigen Routen im Lande möglich sein werde.

Schwellenwerte für Fahrzeugbreite geändert

In dem weitgehend neu strukturierten Abschnitt zu Großraum- und Schwertransporten sind auch die Schwellenwerte zur Fahrzeugbreite verschärft worden, ab denen ein Begleitfahrzeug mit Verkehrszeichen-Display nach hinten erforderlich ist: Für Autobahnen und autobahnähnliche Straßen

  • bei zwei oder mehr Fahrstreifen plus Seitenstreifen je Richtung 4,50m (bisher 5,50m)
  • bei zwei Fahrstreifen ohne Seitenstreifen je Richtung 4,00m (bisher 4,50)
Sperrzeiten verschoben

Zum Teil verändert werden auch die Zeiten, in denen anhörungspflichtige Großraum- und Schwertransporte nicht fahren sollen. Für Autobahnen und autobahnähnliche Straßen wird

  • die Sperrzeit am Wochenende verkürzt auf die Zeit von Samstag 6.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr (bisher Freitag 15.00 bis Montag 9.00)
  • die morgendliche Sperrzeit bei starkem Berufsverkehr Montag-Freitag verlängert auf 6.00-9.00 Uhr (bisher 6.00-8.30 Uhr)
  • die nachmittägliche Sperrzeit bei starkem Berufsverkehr Montag-Freitag verkürzt auf 16.00-19.00 Uhr (bisher 15.30-19.00 Uhr)
  • die Sperrzeit von anderen Straßen drastisch reduziert, und zwar auf die Wochenendpause von Samstag 6.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr – nur bei starkem Berufsverkehr gelten die gleichen Morgen- und Nachmittagssperrzeiten wie für Autobahnen.

Weitere Änderungen betreffen Klarstellungen zum Lkw-Sonntagsfahrverbot, die Herausnahme „schwerer“ Wohnmobile (3,5-7,5t) aus dem Lkw-Überholverbot, Hinweisschilder für Lkw-Maut-Inselstrecken und das Einarbeiten neuer Schilder, z.B. für Elektroauto-Ladestellplätze. (roe)

Aufgefischt 10.3.2016

Auch in Burgau (Landkreis Günzburg) ist eine laut BMVI-Brückenliste angeblich marode Brücke schon seit 2012 nicht mehr vorhanden, weil sie ersetzt wurde. Das berichtet die Augsburger Allgemeine.

Die von Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge sollten so eingestellt werden, dass sie die Grenzwerte auch im Realbetrieb einhalten, fordern gut 80 Prozent der Befragten in einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von Greenpeace. Hauptinhalt der Umfrage ist aber die Zufriedenheit mit der Aufklärungsarbeit von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.

Dobrindt macht beim Verbot lauter Güterwagen Tempo

Das entsprechende Gesetz solle noch 2016 verabschiedet werden, sagte Dobrindt. Ihm sei dabei bewusst, dass die EU den Zeitpunkt 2020 kritisch sehe. „Das werden wir wissentlich ignorieren“, betonte er und fügte hinzu, dass er auch schon an anderer Stelle den Konflikt mit Brüssel nicht gescheut habe. Er hoffe aber, dass Europa den deutschen Kurs akzeptiere.

Der für Schienenlärm zuständige Referatsleiter Jens Klocksin verwies darauf, dass inzwischen rund 166.000 Güterwagen zur Förderung angemeldet seien und deutete damit an, dass die deutschen Planungen im Ausland offenbar ernst genommen werden. Früheren Schätzungen zufolge fahren rund 180.000 Güterwagen regelmäßig durch Deutschland, davon gut 120.000 in Deutschland registrierte Wagen.

Rege Diskussion über Alternativen

Sven Wellbrock, Vizepräsident des Privatwagenhalterverbandes VPI, plädierte dennoch für eine 30-Prozent-Spreizung des lärmabhängigen Trassenpreises anstelle eines Fahrverbotes. 30 Prozent seien ausreichend hoch, um den Einsatz lauter Güterwagen wirtschaftlich unattraktiv zu machen. Ines Jahnel, Lärmschutzbeauftragte der DB, widersprach: Es sei verkehrspolitisch kontraproduktiv, wenn sich einzelne Halter die Erlaubnis kaufen könnten, mehr Lärm als andere zu erzeugen, sagte sich sinngemäß. Auch Klocksin lehnte den Vorschlag ab. „Es kann nicht sein, dass andere hier mit lauten Wagen rumfahren, wenn die deutschen Wagenhalter alle umgerüstet haben.“ Von Bürgerinitiativen war die Sorge zu hören, dass es sich gerade bei kurzen Strecken in Deutschland – zum Beispiel von der polnischen Grenze nach Berlin oder Leipzig – lohnen könne, den höheren Trassenpreis in Kauf zu nehmen.

Beschränkungen ab 2017 offenbar vom Tisch

Offenbar kein Thema mehr sind Nachtfahrverbote oder Tempolimits für laute Züge schon ab 2017, da sowohl die privaten Wagenhalter wie auch die DB bis zum Jahresende die Schwelle von 50 Prozent leiser Wagen erreichen werden. Diese Zusage bekräftigten sowohl Wellbrock als auch DB-Chef Rüdiger Grube.

BMVI gibt zusätzliches Geld für Forschung und Entwicklung

Als weitere Maßnahmen für leiseren Schienengüterverkehr will das BMVI zusätzlich 30 Mio. EUR aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm 2016-2016 für die Prototypenentwicklung innovativer Güterwagen einsetzen. Ebenso wird der Bund die Erpobung von innovativem Lärmschutz am Gleis fördern; die DB wird dafür Teststrecken zur Verfügung stellen.

Ergänzt 10.3.2016 Außerdem plant das Ministerium eine „Innovationsprämie“, mit der die Anschaffung leiser Güterwagen gefördert werden soll. Details wie Fördersumme oder Zeithorizont ließ Dobrindt jedoch offen. (roe)

BDL und DVF sehen sich durch Luftverkehrsgutachten bestätigt

Die Markt? und Wettbewerbsanalyse, die das Bundesverkehrsministerium jetzt zugesandt hat, belegt den Handlungsbedarf“, erklärt Klaus?Peter Siegloch, Präsident des Luftverkehrs-Dachverbandes BDL. Die Analyse mache deutlich, dass die deutsche Luftfahrt von einseitigen fiskalischen und regulativen Belastungen befreit werden müsse, erklärte er mit ausdrücklichem Hinweis auf die Luftverkehrsteuer. Auch forderte er eine Befreiung der Airlines von den Kosten für die Luftsicherheit.

Ebenso wichtig sei eine entschiedene Haltung von Bund und Ländern für die Kapazitätserweiterungen in München, Frankfurt und Düsseldorf sowie für den Erhalt der nur noch wenigen Nachtflugoptionen in Deutschland. „CDU/CSU und SPD liegen mit ihrem Koalitionsauftrag –die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft zu stärken– richtig“, betonte Siegloch. Er fordert, noch vor der Sommerpause zu handeln, „damit noch in dieser Legislaturperiode Maßnahmen umgesetzt werden können“.

Der Flughafenverband ADV verzichtete auf eine eigene Stellungnahme und verwies auf den BDL.

Wie der BDL plädierte das Deutsches Verkehrsforum (DVF) dafür, das Nationale Luftverkehrskonzept der Bundesregierung „kurzfristig vorzulegen“. Das DVF sehe seine Einschätzung zur kritischen Wettbewerbslage der deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen durch das Gutachten bestätigt. „Die Ergebnisse zeigen ganz klar, dass Deutschland als Luftverkehrsstandort weiter an Boden verlieren wird, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern“, sagte DVF-Geschäftsführer Thomas Hailer. Das Luftverkehrskonzept sollte sich nach Einschätzung von Hailer auf einen Kern von wichtigen Punkten konzentrieren:

  • bedarfsgerechter Ausbau der Flughafeninfrastruktur
  • zügige, verlässliche und transparente Umsetzung von Infrastrukturplanungen
  • keine weiteren Einschnitte in die Betriebszeiten von Flughäfen
  • Unterstützung von technischen Maßnahmen zur Reduktion vom Lärm und Emissionen
  • Abbau von einseitigen Belastungen wie der Luftverkehrsteuer und Luftsicherheitskosten
  • Revision der Fluggastrechte unter Berücksichtigung der operativen und wirtschaftlichen Anforderungen der Fluggesellschaften
  • rasche Umsetzung des Single European Sky

„Wir dürfen die notwendigen Maßnahmen nicht länger aufschieben“, betonte Hailer abschließend. (roe)

Bahnen sollen Fahrzeuge leichter umrüsten können

Dazu soll mit der jetzt dem Bundesrat vorgelegten „Zehnten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften“ die Bedingungen gelockert werden, unter denen eine Inbetriebnahmegenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erforderlich ist. Im Gegenzug müssen Halter und Betreiber höhere Verantwortung übernehmen. Ferner wird der Vertrauensschutz ausgeweitet: Bei Erneuerungen und Umrüstungen – sei nicht mehr zwingend das aktuelle technische Regenwerk anzuwenden, sondern das bei der ersten Zulassung angewendete Regelwerk – namentlich bei Serienfahrzeugen. Bisher seien viele sinnvolle Umrüstungen daran gescheitert, dass die erforderliche neue Genehmigung nach neuem Regelwerk zu wirtschaftlich nicht vertretbarem Aufwand geführt hätte. Die Regierung erwartet, dass die neue Verordnung die Eisenbahnen um knapp 1,9 Mio. EUR/Jahr entlastet. (roe)

Aufgefischt 9.3.2016

Die bayerische Landesregierung fordert laut Kabinettsbericht den Bund auf, den Planfeststellungsbeschluss für die 2. S-Bahn-Stammstrecke in München bis zum April vorzulegen und bis zum Sommer verbidlich seine Mitfinanzierung zuzusagen.

Die im vergangenen Jahr vom BMVI veröffentlichten Brückenzustandslisten geben anscheinend nicht immer den tatsächlichen Sanierungsbedarf wieder, haben Recherchen des Schwarzwälder Boten ergeben.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof untersagt es, die Abstufung der B8 bei Seubersdorf so lange auszusetzen, bis der Bund die Ortsumfahrung gebaut hat (siehe auch hier). Das berichtet die Süddeutsche Zeitung

Das Land Brandenburg und die DB haben nach eigenen Angaben die Vorfinanzierung von Planungen für den zweigleisigen Ausbau der Strecke Cottbus-Lübbenau (-Berlin) vereinbart, obwohl das Projekt für den neuen BVWP noch bewertet werden muss. (roe)

NE-Bahnen steigern erneut Anteil am Güterverkehr

Wie das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) mitteilte, stieg der Anteil an der Verkehrsleistung (tkm) von 33,6 Prozent im Jahr 2014 auf jetzt 36 Prozent. „Das ist ungefähr so viel wie in Großbritannien und Österreich zusammen auf der Schiene gefahren wird“, sagte der NEE-Vorstandsvorsitzende Ludolf Kerkeling. Er betonte, dass die Wettbewerbsbahnen zwar im Einzelfall Verkehre übernehmen könnten, wenn sich die DB nun weiter zurückziehe. „Allerdings können weder wir noch die DB unter den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spürbar mehr Verkehr auf die Schiene bringen.“

Kerkeling bedauerte, dass innerhalb der Bundesregierung überlegt werden, sich vom 2002 beschlossenen Verlagerungsziel in der „Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie“ von 25 Prozent Schienenanteil im Jahr 2015 zu verabschieden. „Es kann doch nicht sein, dass ein sinnvolles Ziel aufgegeben wird, weil man durch falsch gesetzte Rahmenbedingungen nicht dazu in der Lage war, es zu erreichen.“ 2015 lag der Anteil der Schiene an der Verkehrsleistung im Güterverkehr bei 17,3 Prozent. Das waren 0,2 Prozentpunkte mehr als 2014 – trotz Bahnstreik und dank langandauerndem Niedrigwasser in den Flüssen. (roe)

GDWS plant Regionalkonferenz zur Elbe

Dazu hat die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für den 23. Mai eine öffentliche Regionalkonferenz in Magdeburg angekündigt. Am Ziel, den Entwurf für das Gesamtkonzept Elbe im zweiten Halbjahr 2016 vorzulegen, wird festgehalten. Die Arbeit am Gesamtkonzept Elbe war im Sommer 2015 neu strukturiert worden (siehe hier)

Wie die GDWS weiter mitteilte, habe das Beratergremium zum Gesamtkonzept Elbe Ende Februar erfolgreich die erste Phase des Dialogs abgeschlossen und Ziele für die Entwicklung der deutschen Binnenelbe vereinbart. Die insgesamt 20 Teilziele seien in vier Arbeitspakete eingeteilt worden, die in einem nächsten Schritt nach Synergien und Zielkonflikten analysiert werden. Im Anschluss sollen geeignete Maßnahmenpakete ausgearbeitet werden, die in das Gesamtkonzept münden. (roe)

Luftverkehrsgutachten skizziert Marschroute gegen Golfstaaten

Zum einen sollte Deutschland – oder ein möglichst großer Teil der EU-Staaten – den Luftverkehr mit den großen Quell- und Zielländern Japan, Indien, China, Südkorea und den Asean-Staaten gegenseitig liberalisieren, um mit direkten Flugverbindungen die bestehende Nachfrage besser zu bedienen.

Zum anderen sollte Deutschland die Luftverkehrsabkommen mit den Golfstaaten neu verhandeln oder gar kündigen, und die Landerechte im Extremfall auf die Drehscheiben begrenzen. Eine gegenseitige Liberalisierung biete hier keinen Vorteil, da die Golfstaaten als Quell- und Zielländer unbedeutend seien und die für deutsche Fluggesellschaften kaum Potenzial bieten, um neue Destinationen zu entwickeln.

Statt zwei nun drei Szenarien

Alleiniges Ziel des Gutachtens ist, „staatliche Handlungsoptionen zur Stärkung des Luftverkehrsstandorts Deutschland zu identifizieren und zu bewerten“. Das BMVI und andere Bundesressorts sowie ausgewählte Verbände sind von den Gutachtern zwar angehört worden; die Vorschläge sind dem Vernehmen nach aber nicht mit der Regierung abgestimmt – anders als bei anderen Gutachten.

Statt zwei – wie zuletzt angekündigt – untersucht das Gutachten nun drei Szenarien:

  • Ein „Status-Quo-Szenario“, in dem die im EU-Vergleich unterdurchschnittliche Entwicklung Deutschlands fortgeschrieben wird;
  • ein Wachstumsszenario, in dem das Schritthalten mit dem weltweiten Fluggastwachstum von 4 Prozent/Jahr angestrebt wird und alle wachstumsfördernden Maßnahmen umgesetzt werden;
  • ein um „akzeptanzfördernde“ und meist kostentreibende Maßnahmen etwa im Bereich Umwelt- und Klimaschutz ergänztes Wachstumsszenario.
Weiter-so“-Szenario schneidet am schlechtesten ab

Erstes überraschendes Ergebnis ist, dass selbst im Wachstumsszenario die 4-Prozent-Wachstumsrate mit 3,51 Prozent verfehlt wird. In diesem Fall würde die Fluggastzahl auf den deutschen Flughäfen bis 2030 um rund 80 Prozent auf 367 Mio. steigen.

Zweites überraschendes Ergebnis ist, dass die akzeptanzfördernden Maßnahmen die Passagierzahl 2030 zwar auf 356 Mio. reduzieren würden, es aber immer noch mehr Passagiere als im Status-Quo-Szenario wären (348 Mio.).

Bund soll bei Flughafenentgelten stärker regulieren…

In einem 20 „Maßnahmen“ umfassenden Katalog – wegen teilweiser Widersprüchlichkeit wäre besser von „Stellschrauben“ zu sprechen – schlagen die Gutachter unter anderem vor, dass die Bundesnetzagentur die Flughafenentgelte zumindest für die Flughäfen mit mehr als 5 Mio. Fluggastbewegungen einheitlich reguliert. Bisher sind dafür die jeweiligen Landesbehörden zuständig und wenden sehr unterschiedliche Regulierungsansätze an; außerdem sei die Länder oft an den Flughafengesellschaften beteiligt und unterlägen damit einem Interessenkonflikt. Ziel müsse aber ein „level playing field“ sein, argumentieren die Gutachter.

…bei der Flugsicherung deregulieren…

Weiter wird vorgeschlagen, statt der bundesweiten Einheitsgebührensätze für die Flugsicherung bei An- und Abflug standortspezifische Gebühren zu erheben. Im Gegenzug sollte der Bund kleinere Flughäfen aus dem Geltungsbereich der Flugsicherheits-An- und Abflug-Kostenverordnung (FSAAKV) herausnehmen und es ihnen damit ermöglichen, die Flugsicherungsdienstlelstungen auszuschreiben.

…und bei übrigen Kosten entlasten

Eine Sonderbelastung des Luftverkehrs erkennen die Gutachter in den Luftsicherheitsgebühren. Sie verweisen darauf, dass die Security-Kosten in den USA vom Staat getragen werden.

Eher zurückhaltend zeigen sich die Gutachter beim Thema Luftverkehrsteuer. Die bisherigen Studien seien methodisch unbefriedigend, die tatsächlichen Reaktionen des Marktes in anderen Staaten widersprüchlich. Dennoch erkennen sie in letzter Konsequenz eine zusätzliche Kostenbelastung und empfehlen, die Luftverkehrsteuer abzuschaffen.

Planfeststellung vertiefen oder straffen?

Hin- und hergerissen sind die Gutachter beim Thema Planfeststellungsverfahren: Den Wunsch der Wirtschaft, die Verfahren zu beschleunigen, erkennen sie zwar an. Sie stellen aber fest, dass die Zeitverluste eher auf die behördliche Bearbeitungsdauer in den verschiedenen Schritten zurückzuführen ist als auch die gesetzlichen Vorgaben. Für die breite Akzeptanz von Flughäfen hingegen wäre es besser, die Öffentlichkeitsbeteiligung auszuweiten. Angesichts der wenigen Planfeststellungsverfahren, die bis zum Ende des Untersuchungshorizontes 2030 anstehen, hätten aber weder Beschleunigung noch Vertiefung nennenswerten Einfluss auf die Stellung des Luftverkehrsstandortes Deutschland.

Weitere Themen des Gutachtens sind unter anderem EU-Emissionshandel und ICAO-CO2-Offset-Pläne, die EU-Fluggastrechte-Verordnung, die EU-Slotvergabe-Verordnung, Pre-Border-Clearance für Nordamerika-Fluggäste, Single European Sky und Forschungsförderung. (roe)

Aufgefischt 8.3.2016

Spiegel Online hat zusammen mit der Grünen-Fraktion die Bundesfernstraßenbrücken mit den Zustandsnoten „nicht ausreichend“ und „ungenügend“ übersichtlich in eine Karte eingetragen.

Im Hamburger Osten wollen Bürger verhindern, dass „Megazüge“ von der Fehmarnbeltquerung Richtung Maschen durch ihre Wohngebiete fahren, berichtet das Hamburger Abendblatt. Sie fordern, die Güterzüge durch Mecklenburg-Vorpommern zu routen – örtliche und regionale Vertreter von CDU und SPD warnen vor dieser Erwartung.

Die Stuttgarter Zeitung beobachtet mit spöttischer Distanz, dass Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle kurz vor der Landtagswahl durch das Land reist und frohe Botschaften in Sachen Bundesverkehrswegeplan verbreitet, aber unterschlägt, welche Projekte durchgefallen sind. (roe)