Eine Polizeibegleitung ist danach entbehrlich „für alle im Vorhinein planbare und regelbare Streckenabschnitte mit Standardsituationen und -fällen, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidung der Polizei zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs in Abhängigkeit des jeweiligen Verkehrsgeschehens erforderlich ist“. In diesen Fällen kann die Straßenverkehrsbehörde einem Begleitunternehmen eine „verkehrsrechtliche Anordnung“ an die Hand geben, wie der Verkehr zu regeln ist. Das Begleitunternehmen agiert dabei formal als Verwaltungshelfer, hat also selbst keine hoheitlichen Befugnisse – dafür wäre eine Beleihung notwendig. Für die Verkehrsregelung sind nach Bundesvorgaben ausgerüstete Begleitfahrzeuge mit Verkehrszeichen-Displays einzusetzen.
Das BMVI rechnet wegen des höheren Verwaltungsaufwands für das Ausarbeiten der „verkehrsrechtlichen Anordnung“ zwar mit höheren Gebühren für diese Schwertransporte; dafür fällt aber das Risiko weg, dass ein Schwertransport verschoben werden muss, weil nicht ausreichend Polizei zur Verfügung steht. Die bisherigen Pilotversuche mit Verwaltungshelfern waren bei der Wirtschaft deshalb auf große Zustimmung gestoßen.
Ausweitung in Aussicht gestellt
Für Transporte, bei denen schwierige Verkehrsverhältnisse zu erwarten oder Ermessensentscheidungen vor Ort nötig sind, muss aber weiterhin mit Polizeibegleitung geplant werden. Das BMVI zeigt sich jedoch offen für eine Ausweitung des Einsatzbereichs privater Begleitdienste: „Für diese Fälle ist langfristig gesehen ggf. ein Beleihungsgesetz zu schaffen, welches die Polizeibegleitung insgesamt auf Private verlagert“, heißt es im Begründungsteil. Die jetzt anstehende Neuregelung hingegen bringe nur für rund 10 Prozent der Transporte Erleichterung.
Bei einer Ausweitung hätte der Bund die Länder offenbar auf seiner Seite. Der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, begrüßte zwar die geplante Änderung, weil sie die Polizei entlasten werde. „Dies kann aber nur ein erster Schritt in dieser Frage sein. Ich bin mir mit meinen Länderkollegen darüber einig, dass es weitergehender Regelungen bedarf, die eine vollständige Entlastung der Polizei erreichen“, erklärte Stahlknecht. Sein Amtskollege Lorenz Caffier aus Mecklenburg-Vorpommern präzisierte: „Ich spreche mich ausdrücklich für eine Aufgabenübertragung an Private als sogenannte Beliehene aus.“ Ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Kiel bedauerte gegenüber den „Kieler Nachrichten“, dass der Einsatz der Verwaltungshelfer voraussichtlich nur auf wenigen Routen im Lande möglich sein werde.
Schwellenwerte für Fahrzeugbreite geändert
In dem weitgehend neu strukturierten Abschnitt zu Großraum- und Schwertransporten sind auch die Schwellenwerte zur Fahrzeugbreite verschärft worden, ab denen ein Begleitfahrzeug mit Verkehrszeichen-Display nach hinten erforderlich ist: Für Autobahnen und autobahnähnliche Straßen
- bei zwei oder mehr Fahrstreifen plus Seitenstreifen je Richtung 4,50m (bisher 5,50m)
- bei zwei Fahrstreifen ohne Seitenstreifen je Richtung 4,00m (bisher 4,50)
Sperrzeiten verschoben
Zum Teil verändert werden auch die Zeiten, in denen anhörungspflichtige Großraum- und Schwertransporte nicht fahren sollen. Für Autobahnen und autobahnähnliche Straßen wird
- die Sperrzeit am Wochenende verkürzt auf die Zeit von Samstag 6.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr (bisher Freitag 15.00 bis Montag 9.00)
- die morgendliche Sperrzeit bei starkem Berufsverkehr Montag-Freitag verlängert auf 6.00-9.00 Uhr (bisher 6.00-8.30 Uhr)
- die nachmittägliche Sperrzeit bei starkem Berufsverkehr Montag-Freitag verkürzt auf 16.00-19.00 Uhr (bisher 15.30-19.00 Uhr)
- die Sperrzeit von anderen Straßen drastisch reduziert, und zwar auf die Wochenendpause von Samstag 6.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr – nur bei starkem Berufsverkehr gelten die gleichen Morgen- und Nachmittagssperrzeiten wie für Autobahnen.
Weitere Änderungen betreffen Klarstellungen zum Lkw-Sonntagsfahrverbot, die Herausnahme „schwerer“ Wohnmobile (3,5-7,5t) aus dem Lkw-Überholverbot, Hinweisschilder für Lkw-Maut-Inselstrecken und das Einarbeiten neuer Schilder, z.B. für Elektroauto-Ladestellplätze. (roe)