Dazu soll mit der jetzt dem Bundesrat vorgelegten „Zehnten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften“ die Bedingungen gelockert werden, unter denen eine Inbetriebnahmegenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erforderlich ist. Im Gegenzug müssen Halter und Betreiber höhere Verantwortung übernehmen. Ferner wird der Vertrauensschutz ausgeweitet: Bei Erneuerungen und Umrüstungen – sei nicht mehr zwingend das aktuelle technische Regenwerk anzuwenden, sondern das bei der ersten Zulassung angewendete Regelwerk – namentlich bei Serienfahrzeugen. Bisher seien viele sinnvolle Umrüstungen daran gescheitert, dass die erforderliche neue Genehmigung nach neuem Regelwerk zu wirtschaftlich nicht vertretbarem Aufwand geführt hätte. Die Regierung erwartet, dass die neue Verordnung die Eisenbahnen um knapp 1,9 Mio. EUR/Jahr entlastet. (roe)