KV-Mittel werden gekürzt, aber die Förderung erleichtert

Danach die Förderung für den Kombinierten Verkehr in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 um jeweils 20 Mio. EUR gegenüber der Finanzplanung verringert werden. Für die Haushaltsjahre 2019-2020 ist keine Veränderung geplant. Unklar ist, ob die gesamte Titelgruppe „Förderung des Kombinierten Verkehrs und privater Gleisanschlüsse“ betroffen ist (106,7 Mio. EUR) oder nur der Titel „Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den Kombinierten Verkehrs“ (92,7 Mio. EUR). Die Fördermittel für den KV waren in den vergangenen Jahren auch nicht annähernd ausgeschöpft worden. Die in der KV-Förderung gekürzten Mittel sollen dem BMF-Papier zufolge offenbar der Lärmsanierung bei der Schiene zugutekommen.

Das Finanzministerium wollte gegenüber dem Verkehrsbrief zu den Zahlen nicht Stellung nehmen, sondern verwies auf eine Mitteilung zum „Spending Review“ (Haushaltsanalyse), die zuerst für die Woche nach Osten avisiert war, nun aber auf die kommende Woche verschoben worden ist.

Im Gegenzug Entlastung bei Förderauflagen in Sicht

In Branchenkreisen wird die Kürzung der KV-Mittel um 20 Mio. EUR/Jahr als „erträglich“ bewertet, zumal als Ergebnis des „Spending Review“ nach die Antragsteller von der Pflicht entbunden werden sollen, eine Bankbürgschaft vorzulegen. Das war bisher eine der größten Hürden in der Praxis. (roe)

GdP will Sicherheit an Flughäfen in Bundesanstalt zusammenführen

Wie der Vorsitzende der GdP Bundespolizei, Jörg Radek, gegenüber dem Verkehrsbrief erläuterte, ist Kern des Konzepts die Gründung einer bundeseigenen Anstalt öffentlichen Rechts. Sie soll mit „zivilen“ angestellten Passagier- und Gepäckkontrollen, Frachtkontrollen, den Schutz des Flugplatzgeländes, Personal- und Warenkontrollen, die Beschaffung von Kontrolltechnik sowie Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen organisieren. Im Gegenzug könnten Polizeivollzugsbeamte, die sich bisher um Ausschreibungen für Luftsicherheitskontrollen, die Personaleinteilung und ähnliche Tätigkeiten kümmern müssen, wieder für den Polizeidienst im engeren Sinne freigesetzt werden. Am Flughafen Frankfurt sind nach Radeks Angaben rund 2200 Angehörige der Bundespolizei tätig, davon rund 1700 Polizeivollzugsbeamte. In München sind 2000 beziehungsweise 1100. Eine Grundgesetzänderung sei für die Schaffung der Bundesanstalt nicht erforderlich.

Lösung auf Bundesebene besser als auf Landesebene

Als „Blaupause“ betrachtet Radek das bayerische Luftamt, das mit eigenen Mitarbeitern Passagiere und Fracht kontrolliere. Weil bei der Luftsicherheit aber die Zuständigkeiten des Bundes und der Bundespolizei überwögen, sei eine Bundesanstalt die bessere Lösung.

Private Sicherheitsdienste sollen nach Willen der GdP nicht mehr Passagiere und Fracht kontrollieren. Zu viele Mitarbeiter seien polizeiauffällig gewesen, auch fehlten immer wieder die notwendigen Sachkundenachweise der Mitarbeiter. Erschwert werde die Aufsicht durch eine hohe Personalfluktuation bei den Sicherheitsdiensten.

Mehrkosten für Fluggäste nicht zu erwarten

Vorteil des Konzepts sei ein Mehr an innerer Sicherheit, Nachteile sieht Radek nicht: Auch im privaten Sicherheitsgewerbe würden an den Flughäfen inzwischen Stundenlöhne von 12 bis 14 EUR gezahlt, so dass die Verstaatlichung nicht zu Mehrkosten für den Kunden führen würde. Der Flughafenverband ADV wollte zu dem Vorschlag der GdP noch nicht Stellung nehmen.

Die GdP ist die im DGB organisierte Polizeigewerkschaft, während die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zum Deutschen Beamtenbund (DBB) gehört. Der sogenannte GdP-Bezirk Bundespolizei hat nach Radeks Angaben rund 22.000 Mitglieder (einschließlich Pensionären). Die Bundespolizei selbst hat rund 40.000 Beamte und Angestellte.

Externer Link: Konzept der GdP Bundespolizei

BMVI will Pkw-Maut zügig vor dem EuGH sehen

Wie ein Sprecher des BMVI am Mittwoch in Berlin mitteilte, habe EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker beim Treffen mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in Aussicht gestellt, Deutschland die „mit Gründen versehene Stellungnahme“ bis Ende April zu übermitteln. Sobald die Erwiderung Deutschlands eingangen ist – die Frist dafür beträgt zwei Monate -, könne das EuGH-Verfahren eingeleitet werden. Der Frage, ob sich das EuGH-Verfahren möglicherweise noch vermeiden ließe, wich der Sprecher aus. Interesse Deutschlands sei es, schnell eine Entscheidung des EuGH herbeizuführen. Das BMVI sei nach wie vor davon überzeugt, dass die „Infrastrukturabgabe“ in der geplanten Form mit dem EU-Recht vereinbar sei. (roe)

Aufgefischt 6.4.2016

Nach einem Bericht des Bayrischen Rundfunks kritisiert der Bundesrechnungshof die Kostenschätzungen im BVWP-Entwurf als unplausibel. Die Angaben der Länder für Straßenprojekte seien auch nicht hinreichend überprüft worden.

Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Auftrag der Grünen ist das Herunterregeln der Pkw-Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 10 Grad, wie es unter anderem Daimler nach eigenen Angaben praktiziert, EU-rechtswidrig und müsste zum Entzug der Typgenehmigung führen. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Madsack-Gruppe).

Nach einem Bericht der Welt will die DB gemeinsam mit dem Deutschen Bahnkunden-Verband stillgelegte Bahnstrecken auf Reaktivierungspotenzial überprüfen lassen. Ergänzt 7.4.: Laut einem Hinweis aus der Leserschaft stammt das „Memorandum of Understanding“ zwischen DB und DBV schon aus dem Oktober 2015.

Verkehrsverbände zweifeln an BVWP-Umsetzbarkeit

Wie aus Teilnehmerkreisen zu hören ist, wurde vor allem die Finanzierbarkeit der umfangreichen Projektliste angezweifelt. Namentlich Vertreter der Wasserstraße machten deutlich, dass aus ihrer Sicht jegliche Perspektive fehle, die angestrebten Projekte in den 15 Jahren BVWP-Laufzeit umzusetzen. Hier komme speziell hinzu, dass die Planungskapazität der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nur für 450 Mio. EUR jährliches Bauvolumen ausreiche. Dem sei seitens des BMVI nicht widersprochen worden.

Wie weiter zu hören war, ersucht das BMVI die Verbände, ihre Stellungnahmen nicht über das Onlineportal für die Bürgerbeteiligung abzugeben, sondern auf konventionellem Wege. Hintergrund ist, dass nur so die Authentizität der Verbandsstellungsnahmen gesichert werden kann. (roe)

NRW will Binnenhäfen vor „Wohnen am Wasser“ schützen

Dazu will die Landesregierung im Landesentwicklungsplan Hafenvorranggebiete definieren. In diesen Gebieten sollen hafenaffine Nutzungen Vorrang genießen. Das Heranrücken von Wohnbebauungen, die dann wegen Lärmbelästigung den Hafenbetrieb einschränken, soll ebenfalls verhindert werden. Das Land wird außerdem Anstrengungen unterstützen, an den 13 landesbedeutsamen Hafenstandorten bedarfsgerecht Bereiche für hafenaffine gewerbliche und industrielle Nutzungen – Umschlag und umschlagnahe Logistikflächen – zu sichern.

Logistikflächen fehlen

Sorgen bereitet dem Landesverkehrsministerium, dass es in den Hafenbereichen zwar für die nächsten fünf bis zehn Jahre noch genügend Umschlagflächen im engeren Sinn gibt, für weitergehende Logistikaktivitäten aber kaum noch Flächen verfügbar sind. „Die Landesregierung wird daher die Flächenentwicklung – auch unter Beachtung umweltrechtlicher Belage – in den Häfen unterstützen, wenn diese im Zusammenhang mit der Stärkung des Systems Wasserstraße stehen.“

Brückenanhebung bleibt auf Agenda

Obwohl die Anhebung der Brücken der Brücken im westdeutschen Kanalsystem für den zweilagigen Containerverkehr schon in der Vorbewertung für den BVWP 2030 ausgeschieden ist, will sich das Land weiter beim Bund dafür einsetzen – sogar für eine mittelfristige Umsetzung.

Zur besseren Anbindung der Binnenhäfen will ein prioritäres Straßennetz definieren. Berücksichtigt werden sollen dabei auch Zulaufstrecken für Schwer- und Großraumtransporte. Ähnliches gilt für die Anbindung über die Schiene.

Zuckerbrot und Peitsche für Landstrom

Mehr Druck machen will das Regierung beim Thema Landstrom, speziell für die oft nahe an Wohnbebebauung liegende Personenschifffahrt und Hotelschiffe. Zum einen will Land Fördermöglichkeiten für die Infrastruktur prüfen, zum anderen solle die Schifffahrt sanft oder nötigenfalls auch weniger sanft dazu bewegt werden werden, vorhandene Landstromanlagen zu nutzen.

Seehäfen dürfen Binnenhäfen nicht für sich monopolisieren

Zwiespältig sieht die Landesregierung Kooperationsavancen einzelner Seehäfen gegenüber ausgewählten Binnenhäfen. Grundsätzlich sei eine bessere Vernetzung zu begrüßen, weil sie das System Wasserstraße stärke; das Risiko sei jedoch, dass so der Wettbewerb zwischen Seehafendestinationen an einzelnen Binnenhäfen ausgebremst wird. „Dem wird die Landesregierung erforderlichenfalls entgegentreten.“

Geprüft werden soll ferner, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Gesellschaft „Marketing Häfen und Logistik NRW“ zur Stärkung des Hafensystems und der Logistikwirtschaft beitragen könnte. (roe)

Aufgefischt 5.4.2016

Bei den Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg sitzt der CDU-Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger, bekennender Freund der (automobilen) Elektromobilität, in der Arbeitsgruppe Verkehr/Infrastruktur dem amtierenden grünen Verkehrsminister Winfried Hermann gegenüber. Das bericht der Südkurier.

Das Saarland will nach eigenen Angaben einen Teil der Pendlerströme, die normalerweise mit Pkw über die derzeit gesperrte Fechinger Talbrücke fahren, auf den ÖPNV verlagern, und hat dazu Sonderangebote des Verkehrsverbundes initiiert. Derzeit rechnet das Landesverkehrsministerium damit, dass ab Mai wieder Pkw fahren dürfen. Abhängig von der Ertüchtigung der Brückenpfeiler sollen ab Jahresende möglichst auch wieder Lkw die Brücke passieren können. (roe)

Konkretisierte Winterreifenpflicht rückt näher

Danach befindet sich die lange diskutierte Verordnung jetzt in der Ressortabstimmung. Im Herbst 2014 hatte der Bund noch auf ausstehende Forschungsvorhaben speziell zu Winterreifen bei Nutzfahrzeugen verwiesen.

Tempo-30-Feldversuch offen

Ausweichend beantwortet das BMVI die Frage, ob es einen Feldversuch mit Tempo 30 als innerörtlicher Regelgeschwindigkeit ermöglichen würde. Verwiesen wird lediglich auf den Entwurf zur StVO-Novelle (siehe hier).

Promillegrenze für Radfahrer bleibt

Unter mehreren Aspekten geht es um Akohol im Straßenverkehr:

  • Für Radfahrer bleibt 1,6 Promille Alkohol im Blut „frei“, sofern sie nicht durch Fahrfehler auffallen. Der Empfehlung des Verkehrsgerichtstags, schon einen Promillewert von 1,1 eigenständig mit Bußgeld zu bewehren, will das BMVI nach entsprechenden Untersuchungen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nicht folgen.
  • Ebenfalls durch die BASt untersuchen lässt das BMVI derzeit die Frage, ab welcher Alkoholisierung eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU/“Idiotentest“) angeordnet werden soll. Mehrere Gerichte hatten hier letztinstanzlich, aber uneinheitlich für Werte von 1,1 und 1,6 Promille entschieden.
  • „In Arbeit“ sind laut BMVI Regelungen, um alkoholauffälligen Fahrerlaubnisinhabern die Benutzung von Alkohol-Interlock-Systemen aufzuerlegen. (roe)

Umbau des BAG-Kontrolldienstes tritt auf der Stelle

Das geht aus der Antwort des BAG auf eine Anfrage des Verkehrsbriefs hervor. Danach wurde in der Anfang 2014 in Kraft getretenen Entgeltordnung Bund ermöglicht, dass Mautkontrolleure künftig anteilig an der Gesamttätigkeit auch Aufgaben von Straßenkontrolleuren für Kontrollen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GKG) wahrnehmen können. Die Umsetzung und Übernahme der zusätzlichen Aufgaben durch den Mautkontrolldienst erfolge schrittweise. „Der Schwerpunkt der Mautkontrolltätigkeit bleibt.“ Voraussetzung sei, dass nicht nur die Kontrollfahrzeuge nachgerüstet sind, sondern auch die „haushaltsrechtlichen Voraussetzungen“ gegeben sind.

Ein Problem ist allem Anschein nach, dass die Mautkontrolleure im Regelfall in die Entgeltgruppe 8 eingestuft sind. Wenn mindestens ein Drittel ihrer Arbeit aus Straßenkontrollen besteht, sind sie in die Entgeltgruppe 9a aufzustufen, ergibt sich aus der Entgeltordnung des Bundes. Außerdem sind beim Einsatz im Straßenkontrolldienst Entgeltgruppenzulagen zu zahlen. Ergänzt 6.4.2016: Laut einem Papier des Bundesfinanzministeriums zum Eckwertebeschluss für 2017 sind aber ab 2017 knapp 1,7 Mio. EUR/Jahr zusätzlich für die Zusammenlegung von Straßen- und Mautkontrolldienst beim BAG eingeplant.

Die Verkehrspolitiker der Regierungskoalition hatten sich bei einer Bundestagsanhörung zur Mautausweitung wie auch in den Haushaltsberatungen im Herbst 2014 dafür ausgesprochen, die bisher getrennten Kontrolldienste für Maut und sonstige Straßenkontrollen zusammenzulegen. Ziel war, zum einen die Dichte der „sonstigen“ BAG-Straßenkontrollen zu erhöhen und zum anderen, den Mautkontrolleuren einen angesichts von weniger als einem Prozent Mautbeanstandungsquote weniger langweiligen Arbeitsalltag zu bieten. Das BMVI hatte diese Verzahnung seinerzeit zugesagt, war Anfragen der Linken zum aktuellen Sachstand Anfang dieses Jahres aber mehrfach ausgewichen. (roe)

Jörg Rusche wechselt vom BDB zur Rheinkommission

Er war bisher Geschäftsführer beim BDB und ist zum 1. April 2016 als Verwaltungsrat für Berufsbefähigungen zur Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Straßburg gewechselt. Einen zweiten Geschäftsführer wird es beim BDB nicht mehr geben, sagte der nunmehrige BDB-Alleingeschäftsführer Jens Schwanen am Dienstag gegenüber dem Verkehrsbrief. Für Übernahme der bisher von Jörg Rusche wahrgenommenen Fachaufgaben sei aber eine Nachfolge geplant, betonte er. (roe)