Rollstuhlfahrer bleiben weiter auf Kosten für Anschnallpflicht sitzen

In der Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel heißt es zwar, dass das Anschnallen per sogenannten „Kraftknoten“ – bei dem Rollstuhl und Person mit einem integrierten Gurtsystem gesichert werden – nicht verbindlich vorgeschrieben werde, sondern auch Gurte nach anderen Normen in Frage kommen. „Die Anschnallpflicht und die zugehörigen Bußgeldtatbestände führen nicht zwangsläufig zu Nachrüstkosten für Rollstuhlfahrer, da keine Nachrüstung notwendig ist, um der Anschnallpflicht zu genügen.“

Indirekt räumt das BMVI aber ein, dass eine Regelungslücke für die rollstuhlseitigen technischen Voraussetzungen besteht: „Solange eine Ausstattung von Rollstühlen mit Sicherungssystemen gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann der GKV- [Krankenkassen-] Spitzenverband eine solche Ausstattung nicht zur Voraussetzung für eine Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis machen.“ Das heißt: Die Krankenkassen müssen keine Rollstühle bezahlen, die eine sichere Beförderung in Kfz ermöglichen.

„Für etwaige Nachrüstkosten an Rollstühlen von 400-800 Euro pro Rollstuhl – müssen die Rollstuhlfahrer also selbst aufkommen“, kritisiert Gastel. „Zudem bleibt für Rollstuhlfahrer Rechtsunsicherheit und die Sorge, im Zweifelsfall durch den Fahrzeughalter von der Beförderung ausgeschlossen zu werden.“ Eine bessere Regelung, die allen Beteiligten helfe, würde sowohl Vorgaben für die Fahrzeuge wie auch die Rollstühle machen. Dies entspreche auch den Forderungen des Runden Tisches Sichere Mobilität für Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2013. (roe)

Streit um Reg-Mittel bleibt spannend bis zur letzten Minute

Eigentlich sollte das Thema beim Treffen der Ministerpräsidenten am 16. Juni mit der Kanzlerin behandelt werden. Nun gebe es länderseitig aber wieder Bestrebungen, noch einmal untereinander zu beraten. Ferlemann warnte aber, dass das Bundesfinanzministerium die Auszahlung der Regionalisierungsmittel auf provisorischer Basis nur bis zum 30. Juni bewilligt hat.

Eisenbahnregulierung: Ferlemann sieht widersprüchliche Forderungen

Er ging auch auf das Eisenbahnregulierungsgesetz ein. „Manche stellen ja einen Zusammenhang zwischen dem Eisenbahnregulierungsgesetz und den Regionalisierungsmitteln her“, sagte er und spielte damit auf die Tatsache an, dass der Bund für das Regulierungsgesetz die Zustimmung des Bundesrates benötigt. Für den Wunsch der Länder nach einer Trassenpreisbremse im SPNV ließ er zwar grundsätzlich Verständnis durchblicken, sieht aber einen Widerspruch darin, dass dadurch der Bewegungsspielraum für den gewünschten „starken“ Regulierer eingeschränkt wird. Er kündigte eine Formulierungshilfe für die Fraktionen an.

Ausdrücklich ermunterte Ferlemann die NE-Bahnen, eigenwirtschaftliche Fernverkehrsangebote auf die Schiene zu bringen. Er ging aber nicht auf die in Branchenkreisen kursierenden Überlegungen ein, bei der Einführung des Deutschlandtaktes Linien oder Linienbündel in einem Konzessionsmodell auszuschreiben, um so den Wettbewerb zu beflügeln.

Mofair für „Bahnreform 2.0“

Der Mofair-Vorsitzende Stephan Krenz plädierte dafür, gut 20 Jahre nach der Bahnreform wieder einmal in langen Linien zu denken, statt sich im Drehen an einzelnen Schrauben zu verlieren. Er wünsche sich eine „Bahnreform 2.0“. (roe)

Regierung in Hannover legt Mobilitätskonzept vor

„Die hohe Gestaltungsmöglichkeit und Einflussnahme des Landes gilt es zu erhalten.“ Eine Ausgliederung von Bau und Betrieb der Bundesfernstraßen in eine bundeseigene Infrastrukturgesellschaft „ist für die Niedersächsische Landesregierung keine geeignete Maßnahme für eine Neuausrichtung im Bereich der Straßeninfrastruktur“. Vielmehr sollten Möglichkeiten zur Optimierung der bestehenden Auftragsverwaltung genutzt werden „– insbesondere zur Verbesserung der vorhandenen Abläufe im Hinblick auf Kosten- und Termintreue, Effizienz und Transparenz sowie in der Beziehung zwischen dem Bund und Niedersachsen.“

Weitere Punkte aus dem Papier:

  • Gemessen an den Auseinandersetzungen zwischen SPD und Grünen in den Koalitionsverhandlungen bekennt sich das Ministerium sehr eindeutig zu den Autobahnprojekten A20 und A39. Eine Sprecherin des Ministeriums betonte gegenüber dem Verkehrsbrief, dies sei inzwischen Konsens in der Regierung. Wie es weiter im Papier heißt, sollen Widerstände seitens der Bürger durch eine frühzeitige Einbeziehung schon bei der Variantenfestlegung ausgeräumt werden.
  • Erstaunlicherweise wird der Lang-Lkw nicht erwähnt. SPD-Verkehrsminister Olaf Lies hatte erst im Januar öffentlich seinen Parteifreund Martin Burkert wegen dessen Ablehnung des Lang-Lkw öffentlich kritisiert (siehe hier).
  • Das Ministerium bekräftigt auch die Absicht, im Dreieck Braunschweig/Wolfsburg-Salzgitter-Hannover ein digitales Testfeld für hochautomatisiertes und autonomes Fahren einzurichten.
  • Für eine rot-grüne Regierung ungewöhnlich klar fällt das Bekenntnis zum 24-Stunden-Betrieb am Flughafen Hannover aus: Er habe für den Nordwesten Deutschland eine bedeutende Bündelungsfunktion. „Dafür ist es wichtig, dass der Flughafen Hannover diese international erforderlichen Betriebszeiten auch weiterhin für Passagier- und Frachtverkehre anbieten kann.“ Der Bund wird aufgefordert, durch entsprechende bilaterale Luftverkehrsrechte mehr außereuropäische Flüge zu ermöglichen.
  • Widersprüchlich sind die Aussagen zum Vorschlag eines Landesbusliniennetzes, das bisher nicht gut erschlossene Landesteile an überregionale Bahnstrecken anbinden soll: An einer Stelle heißt, der Vorschlag sei vom Landesverkehrsministerium „ausgearbeitet und umgesetzt“ worden; an anderer Stelle ist zu lesen, dass das Land die Einführung „prüft“. Vom niedersachsischen Landesverband des Verkehrsclub Deutschlands (VCD) ist zu hören, dass es zu den Landesbuslinien ein unveröffentlichtes Gutachten gebe. Es sei unverständlich, dass ausgerechnet bei diesem Thema, das die Menschen unmittelbar betreffe, die Öffentlichkeit außen vor bleibe. „Das geht gar nicht“, sagte der Landesverbandsvorsitzende Hans-Christian Friedrichs gegenüber dem Verkehrsbrief.
  • „Anschlussbahnen-Coaches“ sollen mit Förderung vom Land Unternehmen mit Transportbedarf dabei beraten, wie sie für ihre Güter den Zugang zum System Schiene finden. „Oftmals fehlt auch ein „Kümmerer“ vor Ort, der Transportpotenziale richtig einschätzt, erforderliche Gespräche mit den Eisenbahnunternehmen führt und organisatorische Erfordernisse in den Betrieben formulieren kann“, heißt es dazu.
  • Ausweichend äußert sich das Ministerium zu dem im BVWP 2030 vorgesehenen Bau von zwei zusätzlichen Gleisen an der Ost-West-Hauptstrecke zwischen Minden und Wunstorf (bei Hannover). Der Bund strebt eine Neubaustrecke an Wunstorf vorbei an, während bürgerseitig ein Ausbau der Bestandsstrecke gefordert wird. „Wichtig ist, dass die Gestaltung der Lösungen nicht an den Betroffenen vorbei entwickelt und platziert wird“, heißt es im Papier lediglich. (roe)

Bund will Beleihung von Schwertransport-Begleitern ermöglichen

Sie will daher dem Vorschlag des Bundesrates folgen, im Zuge der anstehenden Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auch einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die sogenannte Beleihung von privaten Begleitdienstleistern zu schaffen (siehe hier). Für die konkrete Beleihung sind allerdings die Länder verantwortlich, wei Polizei Ländersache ist. Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag vom Bundestag ohne Debatte an die Ausschüsse verwiesen.

Mit einer Beleihung würden die Dienstleister eingeschränkte hoheitliche Befugnisse bei der Verkehrsregelung erhalten. Ein bisher noch nicht verabschiedete Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) sah lediglich den Einsatz von Verwaltungshelfern ohne hoheitliche Befugnisse vor (siehe hier). Die Gesetzesänderung soll auch diesen Punkt regeln.

Wie auch die Länderkammer will die Bundesregierung verlangen, dass die Dienstleister, „fachlich geeignet, zuverlässig, auch hinsichtlich ihrer Finanzen, und im Falle der Beleihung unabhängig von den Interessen der sonstigen Beteiligten“ sind.

Weitere Inhalte der StVG-Novelle sind:

  • Ausweitung der internetbasierten Ab- und Anmeldung von Kfz auf die Wiederanmeldung auf denselben Halter
  • Ermächtigung zur Verordnung eines Gebührenrahmens für die MPU („Idiotentest“)
  • Eindämmung des Führerscheintourismus durch Klarstellungen
  • Ermächtigung des Bundes zu Verordnungen, die eine elektronische Führung des Fahrerlaubnisregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt ermöglichen.

Voraussichtlich am 22. Juni soll eine Expertenanhörung im Verkehrsausschuss stattfinden. (roe)

Aufgefischt 9.6.2016

Die DB hat mit der über die Medien durchgesickerten Ankündigung, die Fertigstellung von Stuttgart 21 werde sich verzögern, nicht nur die Landesregierung, sondern auch den Stuttgarter OB Fritz Kuhn gegen sich aufgebracht. Das berichten die Stuttgarter Nachrichten.

Der italienische Verkehrsminister Graziano Delrio weist laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung den Vorwurf des Bundesverkehrsministeriums zurück, bei Fiat-Modellen würde die Abgasreinigung unzulässig nach etwa 22 Minuten ausgeschaltet – also nach der typischen Dauer des Prüfstandtests. (roe)

Berliner Senat erwägt City-Maut aus Klimagründen

„Städtische Straßenbenutzungsgebühren können ein effektives Mittel zur Steuerung der Verkehrsnachfrage und zur effizienteren Nutzung der Straßeninfrastruktur sein“, heißt es im Entwurf für das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030), den der Senat am Dienstag verabschiedet hat. „Sie zielen darauf ab, die Verkehrsnachfrage im Kfz-Verkehr und damit die Fahrzeugemissionen zu verringern und den Umweltverbund zu stärken. Gleichzeitig wird die Erhebung von Straßennutzungsgebühren zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur genutzt.“ Die Vorbereitung sei ab 2025 denkbar, die Einführung ab 2030. Geklärt werden müssten folgende Fragen:

  • welche Fahrzeugarten betroffen sein sollen (nur Nfz, Reisebusse, alle Kfz)
  • welche Straßennetzteile (Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen) gebührenpflichtig werden
  • entfernungsabhängige Maut oder zeitabhängige Gebühr („Vignette“)
  • Gebietsabgrenzung (innerhalb/außerhalb S-Bahnring)

Unklar sei außerdem, ob das Land eine solche „Infrastrukturabgabe“ ohne bundesgesetzlichen Rahmen einführen kann.

Ebenfalls geprüft werden soll eine CO2-abhängige Staffelung der Parkgebühren. Ziel ist, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs an allen Wegen von aktuell rund 30 Prozent (siehe auch hier) bis 2030 auf 22,5 Prozent und bis 2050 auf 17 Prozent zu senken.

Eine Verflüssigung des Verkehrs durch „grüne Wellen“ ist ebenfalls geplant, soll aber nur dem Bus- und Radverkehr dienen.

Kurzfristig strebt der Senat an, den spezifischen Verbrauch auf den Autobahnen zu senken, indem dort – wo noch nicht geschehen – Tempo 80 angeordnet wird. Für eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Klimagründen fehle allerdings noch die Voraussetzung im Bundesrecht.

Im Zwiespalt beim autonomen Fahren

Zwiespältig wird das autonome Fahren gesehen. Es könne zwar den Verkehr verstetigen. „Es ist ausdrücklich nicht Ziel, durch die Förderung des automatisierten bzw. autonomen Fahrens die private Autonutzung attraktiver zu machen“, wird betont. „Durch verstetigte Fahrweisen bewirkte freie Kapazitäten und gehobene Effizienzen (z. B. geringerer Flächenbedarf) sind für die Verkehrsmittel des Umweltverbunds bzw. nichtverkehrliche Zwecke zu nutzen.“ Autonomes Fahren könne aber im ÖPNV genutzt werden.

Im Güterverkehr sollen Gleis- und Wasserstraßenanschlüsse erhalten werden. Mit anbieteroffene innerstädtischen Konsolidierungs-, Sammel- und Verteilstationen für Pakete und ähnliche Kleinsendungen will das Land der Atomisierung des Lieferverkehrs entgegenwirken. In der Quartierszustellung wird dem Lastenrad eine größere Rolle zugetraut.

Hintergrund aller Überlegungen ist, dass ohne zusätzliche Maßnahmen der CO2-Ausstoß im Verkehr bis 2020 statt um die angestrebten 40 Prozent gegenüber 1990 nur um 19 Prozent sinkt. Dementsprechend würde auch die Reduzierung um 77 Prozent bis 2050 in weite Ferne rücken. Der Verkehr hat einen Anteil von 24 Prozent am gesamten CO2-Ausstoß Berlins. (roe)

Externer Link: Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030

Neuer Chef für Straßenbauverwaltung in MV

Er folgt auf Wennemar Gerbens, der in den Ruhestand gegangen ist. Gerbens ist aber weiterhin Vorsitzender der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).

Rathert stammt aus der Nähe von Minden/Westfalen und absolvierte ab 1979 ein Studium zum Bauingenieur an der Universität Essen. Nach Stationen in einer mittelständischen Baufirma, der Senatsbauverwaltung Berlin und 16 Jahren in der Straßenbauverwaltung von Brandenburg wechselte er 2009 in die Straßenbauverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern, wo er vor dem Wechsel an die Spitze die Abteilung Straßenbau und Straßenverkehr leitete. (roe)

ÖPNV-Branche auf Emanzipationskurs vom PBefG?

Jedenfalls blieb bei einer Podiumsdiskussion auf der VDV-Jahrestagung am Dienstag Widerspruch aus, als der Verkehrsforscher Lars Schnieder vom DLR eine grundlegende Lockerung des Personenbeförderungsrechts forderte. Das Recht sollte innovative Lösung ermöglichen und sie nicht verhindern, forderte er. „Wir können uns nicht permanent in Ausnahmetatbeständen des PBefG bewegen.“

„Der Geist ist aus der Flasche“

Vorher hatte der bewusst als Provokateur eingeladene Prof. Andreas Knie vom Think Tank InnoZ die These aufgestellt, mit dem Auftreten des US-Mitfahranbieters Uber in Europa seien die Fundamente des ÖPNV erschüttert worden – egal, ob das US-Geschäftsmodell untersagt werde: „Der Geist ist aus der Flasche.“ Der Trend gehe hin zu individualisierten Ansprüchen der Nutzer des öffentlichen Verkehrs (siehe auch hier). Er schlag als Beispiel vor, es allen Fahrern von Elektroautos zu ermöglichen, „auch mal Bus zu sein.“ Gesteuert werden könnten solche Leistungen von den ÖPNV-Unternehmen.

Noch weiter flexibilisierte Bedienformen in Erprobung

Schon am Rande des PBefG-Rahmens bewegt sich der „Pfiffibus“ im Landkreis Neu-Ulm für Zu- und Abbringerverkehre zum SPNV, den Sandra Schnarrenberger vom Busunternehmen Gairing vorstellte. „Pfiffibusse“ (Achtsitzer-Kleinbusse) warten werktags in den Abendstunden sowie samstags und sonntags an ausgewählten Bahnhöfen auf ankommende Reisende und befördern sie dann bis zu einer beliebigen Haltestelle im jeweiligen Bediengebiet. Fahrten zu den Bahnhöfen müssen eine Stunde vorher angemeldet werden. Bedingung sei, nicht in Konkurrenz zum normalen Linienverkehr zu kommen. Das sei bisher „überwiegend“ gelungen, sagte Schnarrenberger. Für den Pffifibus reichen normale Fahrkarten des Verbundes DING ohne Zuschlag, das Defizit deckt der Kreis. (roe)

Aufgefischt 8.6.2016

EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska hat den Vorstoß von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zurückgewiesen, die EU-Abgasvorschriften zu präzisieren. Die Regeln seien klar genug; falls es Interpretationsbedarf gebe, stehe die Kommission zur Verfügung, berichtet unter anderem das Nachrichtenportal EUObserver. Bisher sei aber noch keine nationale Regierung deswegen vorstellig geworden.

Der EU-Verkehrsministerrat hat die EU-Kommission nach ihren eigenen Angaben beauftragt, mit den Asean-Staaten, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Türkei umfassende Luftverkehrsabkommen auszuhandeln. Sie würden dann die bestehenden bilateralen Vereinbarungen zwischen den Nationalstaaten ersetzen.

Die Deutsche Umwelthilfe hat laut Berliner Zeitung nun auch das Land Berlin verklagt, weil die EU-Grenzwerte für Stickoxid in der Atemluft nicht eingehalten werden

Beim Bau von Stuttgart 21 drohen Verzögerungen und Baukostensteigerungen, berichtet unter anderem die Süddeutsche Zeitung.

Die Vogelart Triel gefährdet den Bau der „Bürgertrasse“ der Rheintalbahn im Bereich Buggingen, berichtet die Badische Zeitung. (roe)