Baustellen bestimmen Staugeschehen

Das geht aus der am Dienstag vorgestellten ADAC-Staubilanz für das Jahr 2016 hervor. Die Bautätigkeit stieg nach ADAC-Angaben um rund 15 Prozent, während Stauzahl, Staulängen und Staudauer um rund 20 Prozent gegenüber 2015 stieg. Im Jahresverlauf ist eine deutliche Korrelation mit der Zahl der Baustellen erkennbar, noch deutlicher als 2015. Die Baustellenzahlen stammen nach Angaben eines ADAC-Sprechers gegenüber dem Verkehrsbrief von den Straßenbauverwaltungen, ergänzt durch eigene Erhebungen.

Die meisten Staus zählte der ADAC im September, der auch der baustellenreichste Monat war. Ein Teil des Stau-Zuwachses sei aber auch auf eine bessere Erfassung und den Verkehrszuwachs (plus 2,5 Prozent) zurückzuführen.

ADAC-Staubilanz 2016

ADAC-Staubilanz 2015

Um Staus soweit wie möglich einzudämmen, empfiehlt der ADAC, bei Baustellen nach Möglichkeit die Zahl der Fahrstreifen aufrechtzuerhalten. Auch die Bauzeiten könnten verkürzt werden, etwa durch eine stärkere Ausweitung auf die Nachtstunden. Wegen des großen Nachholbedarfs bei Ausbau- und Sanierung sowie aufgrund des prognostizierten weiter wachsenden Verkehrsaufkommens rechnet der ADAC auch für 2017 mit einer Zunahme der Staus.

Gut 60 Prozent der Staukilometer entfielen zusammen auf Nordrhein-Westfalen (28 Prozent), Bayern (21 Prozent) und Baden-Württemberg (13 Prozent). Auch bei der Zahl der Staumeldungen stellen diese drei Länder zusammen 60 Prozent.

Von allen überregional bedeutsamen Autobahnen war die A3 die am meisten belastete Fernstraße. Auf dieser Route registrierte der ADAC 206km Stau je Autobahnkilometer. Auf dem zweiten Platz rangiert die A8 mit 180km Stau, auf Platz drei die A5 mit 156km.

Der mit Abstand staureichste Tag des Jahres 2016 war der 30. September. Zum Start ins verlängerte Wochenende (Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober) staute sich der Verkehr auf 11.200km. Der mit 35km längste Stau bildete sich am Freitag, 29. Juli, auf der A7 zwischen Hannover und Hamburg vor der Anschlussstelle Schwarmstedt. (roe)

Gesetzesgrundlage für Meldeportal wird nachgeschoben

Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt jetzt dem Bundesrat zum 1. Durchgang vor. Hintergrund ist, dass die EU von ihren Mitgliedstaaten ein zentrales Meldeportal („National Single Window“) fordert, über das die Seeschifffahrt beim Befahren deutscher Hohheitsgewässer alle Meldungen abgeben kann, von Hafenanläufen und Transitfahrten über Gefahrgut bis hin zur Seegesundheitserklärung für Besatzung und Passagiere. Das Meldeportal selbst verarbeitet keine Meldungen, sondern leitet sie nur an die jeweils zuständige Behörde weiter.

Das neue deutsche Meldeportal www.national-single-window.de – physisch beim Havariekommando angesiedelt – ist zwar schon seit 1. Juni 2015 in Betrieb, es fehlt jedoch noch eine belastbare datenschutzrechtliche Ermächtigung, um die Daten weiterleiten zu dürfen. Das ist insofern nicht unproblematisch, als aufgrund der Sonderkonstellation in Deutschland auch Meldungen an die Landesbehörden weitergeleitet werden müssen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder den Bund auf dem Wege der Organleihe beauftragen können, für sie Meldungen zu empfangen und weiterzuleiten.

Neu ist eine noch einzurichtende Koordinierungsstelle im BMVI, für die drei Planstellen eingeplant sind. Sie ist auch für die Datenschutzbelange zuständig. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf zur Abgabe von Meldungen über das Zentrale Meldeportal

Aufgefischt 17.1.2017

Laut ZDF-Recherchen fahren bis zu 20 Prozent der osteuropäischen Lkw in Deutschland mit abgeschalteter Adblue-Einspritzung für den Stickoxid-Katalysator, zahlen aber trotzdem nur den Mautsatz für besonders saubere Lkw.

Der für seine abweichenden Meinungen bekannte niedersächsische VCD wirft der DB in einer Pressemitteilung vor, beim Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Celle im Rahmen des Alpha-E-Konzepts in Wirklichkeit eine Neubaustrecke anzustreben. Die „Folge von Ortsumfahrungen“ sei technisch sinnlos. Offensichtlich sollten die Kommunen zur Einsicht gebracht werden, doch noch längeren Bypass-Trassen zuzustimmen. Konsequenter sei aber eine Neubaustrecke entlang der A7.

Bundeskanzlerin Angela Merkel macht sich vor der IHK Köln für Planungsbeschleunigung im Verkehrswegebau stark, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger.

Das niedersächsische Verkehrsministerium hat laut eigener Mitteilung ein Förderprogramm für Landesbuslinien aufgelegt. Sie sollen den SPNV ergänzen; anders als in anderen Ländern werden die neuen Linien aber nur hälftig gefördert.

Singapur will mit Lkw-Platooning den Fahrerbedarf bei Containertransporten zwischen den verschiedenen Hafenterminals verringern. Das teilt der Lkw-Hersteller Scania mit. (roe)

Antriebswende im Busbereich geht in die Fläche

In einer neuen Runde von Förderbescheiden unterstützt das BMVI die Anschaffung von 24 Elektrobussen, davon elf von privaten Busunternehmen.

  • Eichberger Reisen, Thyrnau – fünf Busse und Ladeinfrastruktur
  • Reisebüro & Omnibusbetrieb Karsten Brust, Panketal (bei Berlin) – zwei Busse und Ladeinfrastruktur
  • Röhler Stadt Bus, Roth – zwei Busse und Ladeinfrastruktur
  • Röhler Touristik, Schwäbisch Hall – ein Bus und Ladeinfrastruktur
  • Hütter Lidle Linienverkehr, Öhringen – ein Bus und Ladeinfrastruktur

Die übrigen 13 Busse entfallen auf Busunternehmen in öffentlicher Hand, davon allein zehn auf die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH).

E-Mobilität im Kombinierten Verkehr

Anders als bei der vorherigen Förderrunde (siehe hier) gab es diesmal keine Förderung für den Kauf von Elektro-Lkw. Stattdessen standen im Güterverkehr investitionsvorbereitende Studien und Simulationen im Vordergrund. Auffällig ist ein Schwerpunkt beim Einsatz von E-Lkw in Umschlagzentren des Kombinierten Verkehrs.

Außenseiter in der Förderrunde ist der zusätzlich mit Batterien ausgestattete Elektrotriebzug Bombardier Talent II. Hier hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im vergangenen September auf der Eisenbahnmesse Innotrans bereits insgesamt 4 Mio. EUR Förderung zugesagt.

Flughafen München macht Ernst mit Zero Emission am Boden

Die Masse der Förderbescheide entfällt jedoch auf die Anschaffung von Elektroautos für Kommunen und öffentliche Unternehmen. Einen Paukenschlag stellt die Beschaffung von 121 Elektro-Pkw für den Flughafen München dar.

Insgesamt haben die 45 Förderbescheide ein Gesamtvolumen von 11,5 Mio. EUR, mit denen Investitionen von rund 24,3 Mio. EUR ausgelöst werden. Das Förderprogramm zur batterieelektrischen Mobilität richtet sich laut BMVI an „kommunale Akteure“, läuft noch bis 2019 und hat ein jährliches Volumen von 30 Mio. EUR. (roe)

Ausweg Führerscheintourismus für Binnenschiffer wird versperrt

Der Entzug einer inländischen Fahrerlaubnis soll für eine Dauer von drei Jahren im nationalen Register vermerkt bleiben. Der Bund hatte im Entwurf für eine Novelle des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes vorgesehen, eine Fahrerlaubnis mit dem Entzug vollständig aus dem Befähigungsregister zu löschen. Der Bundesrat hingegen hat in seiner Stellungnahme (siehe hier) eine dauerhafte Speicherung gefordert, um damit Kapitänen auf die Schliche zu kommen, die trotz fehlender Eignung mit ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland fahren. Ein unbefristete Speicherung lehnt die Bundesregierung als „uferlose Speicherung von personenbezogenen Daten im Fahrerlaubnisregister“ ab. Drei Jahre Frist reichten, weil davon auszugehen sei, dass bis dahin illegal mit ausländischen Führerschein fahrende Kapitäne bei Routinekontrollen auffallen.

Länderfachausschuss soll weg

Hingegen hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest, den „Länderfachausschuss“ abzuschaffen. Der Länderfachausschuss habe nichts mit der Widmung von Wasserstraßen zu tun, das sei eine Sache des Bundeswasserstraßengesetzes. Der Länderfachausschuss sei ausschließlich für die Materie des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes zuständig.

Schutz für Privatsphäre von Partikulieren

Speziell um die Privatsphäre von Partikulieren besser zu schützen, folgt der Bund im Grundsatz der Anregung der Länder, das unerlaubte Speichern von staatlich bereitgestellten Transportdaten des River Information System (RIS) durch Speditionen und andere Beteiligte über den Abschluss des Transportes hinaus zu sanktionieren. Während die Länder bei Verstoß gegen die Löschvorschriften die Beteiligten aber über eine „Muss“-Regelung vom weiteren Datenzugang ausschließen wollten, plädiert der Bund für eine „Soll“-Regelung.

Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag ohne Debatte behandelt. (roe)

Aufgefischt 16.1.2017

Bundeskanzlerin Angela Merkel hält sich bei der Saar-CDU zum Thema Pkw-Maut bedeckt, berichtet die Saarbrücker Zeitung. Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte laut Saarländischem Rundfunk Anfang letzter Woche mit einem Nein im Bundesrat gedroht, falls es keine Erleichterungen für die Grenzregionen gibt.

Laut Frankfurter Rundschau zweifelt jetzt auch an das Bundesfinanzministerium an Mehreinnahmen durch die Pkw-Maut. Grund sind die Änderungen, die im Deal mit der EU-Kommission vereinbart worden sind.

Das BMVI plant die Wiedereinführung der Abgasuntersuchung mit Messung am Auspuff für alle Pkw, berichtet der Spiegel.

Im Streit über den Vorwurf von Abgasmanipulationen gegen Fiat-Chrysler verschärft sich laut Automobilwoche der Ton zwischen Bundesregierung und Italien. (roe)

Kritik an Schlupflöchern in RDE-Vorschriften

Der Grenzwert von 80mg/km werde in der täglichen Praxis voraussichtlich um 300 Prozent überschritten – besser als die bisherigen 400-600 Prozent, aber schlechter als die von der EU angestrebten 110 Prozent.

Zu diesem Ergebnis kommt das Forschungsinstitut ICCT, das 2015 den VW-Skandal ins Rollen gebracht hat, in zwei neuen Analysen.

Die EU-RDE-Vorschriften sehen vor, dass Typen, die ab September 2017 genehmigt werden, den Rollenprüfstand-Grenzwert von 80mg/km höchstens um 110 Prozent überschreiten dürfen und ab 1. Januar 2020 höchstens um 50 Prozent (sogenannter Konformitätsfaktor). Zwei bzw. ein Jahr später müssen auch alle in den Verkauf gebrachten Fahrzeuge diese Vorgaben erfüllen. Von den vier geplanten Vorschriftenpaketen zu RDE sind bisher zwei verabschiedet, die anderen zwei sollen 2017 folgen.

Zu viel Spielraum für Hersteller

In seiner Analyse der jetzt vorgesehenen RDE-Regeln betrachtet das ICCT als Schwachpunkte:

  • Die Hersteller dürfen rund die Hälfte der Tests in Eigenregie unter Aufsicht eines technischen Prüfdienstes („TÜV“) vornehmen – wobei nicht sichergestellt ist, dass nicht nur unter den jeweils „günstigsten“ Bedingungen getestet wird.
  • Die Randbedingungen für die Tests schließen gegenwärtig gewisse anspruchsvolle Fahrzustände aus, die in der Praxis vorkommen, zum Beispiel aggressive Fahrweisen, Dauervollgas oder längeren Bergfahrten. Für Temperaturen unter 0 Grad und über 30 Grad gelten großzügigere Konformitätsfaktoren. Regeln für den im Stadtverkehr relevanten Kaltstart sollen erst im dritten Paket nachgeliefert werden.
  • Die Zusammensetzung der RDE-Messfahrt aus Stadtverkehr, Landstraße und Autobahn kann in weitem Umfang variiert werden. Die drei Verkehrsbereiche werden nur durch die Durchschnittsgeschwindigkeit definiert, die Haltanteile im Stadtverkehr dürfen zwischen 6 und 30 Prozent liegen.
  • Die Kriterien für die Definition einer „Fahrzeugfamilie“, für die nur ein Test nötig ist, sind sehr weit gefasst: Fahrzeuge, die auf demselben Antriebsstrang und demselben Motorblock basieren, gelten als „Familie“, auch wenn der Hubraum um 22 bis 32 Prozent variiert.
  • Das Abgas-Messgerät (PEMS) darf, aber muss nicht an die Motorsteuerung angeschlossen werden. Damit wird die Chance vergeben, Werte abzugleichen.
  • Noch fehlen Regeln für die Feldüberwachung von Serienfahrzeugen (4. RDE-Paket)
  • Es ist nicht vorgesehen, die als Nebeneffekt anfallenden Daten zum CO2-Ausstoß auszuwerten.
Dreistufenplan zur Nachschärfung vorgeschlagen

In einem sogenannten Weißbuch stellt das ICCT Modellrechnungen für einen von ihm vorgeschlagenen Dreistufenplan unterschiedlich nachgeschärfter RDE-Regeln und ihren Auswirkungen auf den durchschnittlichen NOx-Flottenausstoß bis 2030 vor.

Dass bei der jetzt vorgesehenen RDE-Gesetzgebung der Grenzwert doch um 300 statt um 110 Prozent überschritten wird, begründet das ICCT mit lockeren Regeln für den Kaltstart und zu eng gefassten Randbedingungen (siehe oben). Das Institut erwartet, das rund 30 Prozent Fahrzeuge weiterhin Abschalteinrichtungen einsetzen. Durch strengere Kaltstart-Regeln in einer ersten Verschärfungsstufe lässt sich die Überschreitung auf 230 Prozent verringern, die Quote der Abschalteinrichtungen würde sich auf 20 Prozent verringern.

Passt man in einer einer zweiten Verschärfungsstufe den Konformitätsfaktor an die gestiegene Messgenauigkeit an (5 Prozent) und führt Feldüberwachung von Serienfahrzeugen ein, reduziert sich die Quote der Abschalteinrichtungen auf 5 Prozent. Die Überschreitung im realen Betrieb beim Verbraucher verringert sich auf 110 Prozent.

In einer dritten Verschärfungsstufe würde die Grenzwertüberschreitung für extreme Fahrbedingungen auf 200 Prozent beschränkt und eine NOx-Kontrolle im laufenden Betrieb eingeführt. Damit wären Abschalteinrichtungen praktisch unmöglich.

Beim jetzt vorgesehenen RDE-Fahrplan würden die NOx-Emissionen aus Pkw von 175 Mio. t/Jahr auf 0,94 im Jahr 2030 sinken. Würde zusätzlich der ICCT-Dreistufenplan umgesetzt, wäre je nach Tempo eine Verringerung auf 0,73 bis 0,58 Mio t/Jahr möglich. Eine Marktverschiebung zugunsten von Benzinern und alternativen Antrieben würde sich im Vergleich zum Dreistufenplan-Modell kaum auswirken, gegenüber dem RDE-Basisfahrplan aber eine Verringerung von 0,18 Mio. t/Jahr erbringen.

Blaue Umweltzonen benötigen nachgebesserte RDE-Regeln

Untersucht wird auch, wie sich städtische Niedrigemissionszonen – Stichwort Blaue Plakette – auswirken könnten. Unter der Annahme, dass ab 2026 nur noch Euro-6-Diesel einfahren dürfen, ist zwar anfangs eine Reduzierung des durchschnittlichen Stickoxid-Flottenausstoßes um 35 Prozent zu erwarten; bis 2030 würde der Vorsprung aber wieder auf rund 23 Prozent zusammenschmelzen. Ein signifikanter weitere Senkung ist nur dann zu erwarten, wenn der Dreistufenplan umgesetzt wird. (roe)

Externe Links:

ICCT-Analyse zum RDE-Verfahren (Englisch)

Weißbuch zu den Auswirkungen verbesserter Abgas-Prüfverfahren bis 2030 (Englisch)

Aufgefischt 13.1.2017

In Schleswig-Holstein streiten CDU-Opposition und Landesverkehrsministerium über die Leistungen der Straßenbauverwaltung beim Neu- und Ausbau von Autobahnen in den vergangenen fünf Jahren. Darüber berichten die Lübecker Nachrichten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel lässt bei ihrem Staatsbesuch in Luxemburg nicht erkennen, ob bei der Pkw-Maut Ausnahmen für grenznahe Regionen möglich sein werden. Das berichtet die luxemburgische Tageszeitung L–Essentiel.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat laut eigener Mitteilung zum 1. Januar die Gebühren um 16 bis 18 Prozent gesenkt. Nicht der DFS anzulastende Gebührenanteile werden jetzt vom Bund getragen. Die Gebührensenkung ist Teil des Pakets, mit dem der Bund den Luftverkehrsstandort Deutschland stärken will.

Die US-Umweltbehörde EPA wirft Fiat-Chrysler in einem detallierten Schreiben vor, bei zwei Dieselmodellen die Steuerung des Abgasverhalten ohne vorherige Notifizierung so abgeändert zu haben, dass die NOx-Grenzwerte bei normalem Fahrbetrieb überschritten werden. So werde die Abgasrückführung (EGR) nach einer bestimmten Zeit zurückgefahren, ohne dass der SCR-Katalysator die erhöhten NOx-Emissionen kompensiert. Den Vorwurf einer „Zeitschaltuhr“ hatte auch die „Untersuchungskommission Volkswagen“ gegen ein anderes Fiat-Modell erhoben. Die EU-Kommission hat laut Reuters unterdessen Fiat aufgefordert, auf diese deutschen Vorwürfe einzugehen.

Zuguterletzt: Ex-CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt hält laut Süddeutscher Zeitung Martin Schulz für den gefährlicheren SPD-Kanzlerkandidaten, denn, so Dobrindt, „er hat noch keinen genervt“. Wie sieht er wohl seine eigenen Karrierechancen angesichts der Tatsache, dass Deutschland nördlich der Mainlinie mehrheitlich von seiner Pkw-Maut genervt fühlt? (roe)

Wenig konkrete Ziele in der Nachhaltigkeitsstrategie

Schlüssel Energieverbrauch

In der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die die Vorgängerversion von 2002 ablöst, wird bis 2030 für Güter- und Personenverkehr eine Verringerung des Endenergieverbrauchs in einem „Zielkorridor“ um „minus 15 bis minus 20 Prozent“ gegenüber 2014 gefordert.

Im Güterverkehr ist dafür jedoch eine massive Trendumkehr erforderlich: Von 2005 bis 2014 ist der Verbrauch – bedingt durch mehr Lkw-Transporte – um 7,2 Prozent gestiegen, statt wie gefordert zu sinken. Dabei ist der Effizienzzuwachs schon berücksichtigt.

Im Personenverkehr hat der Endenergieverbrauch im Großen und Ganzen seit 2005 stagniert. Um die angestrebte Reduzierung zu erreichen, ist aber auch hier eine Trendwende erforderlich.

Als Instrument nennt die Regierung neben bereits laufenden Programmen „eine starke Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene“. Anders als 2002 werden aber keine Modal-Split-Ziele genannt.

Teilweise Defizite bei Luftbelastung

Etwas besser sieht es bei den Luftschadstoffen aus, die teilweise vom Verkehr verursacht werden: 2030 wird voraussichtlich kein Bürger in Deutschland mehr mit Feinstaub PM10 über dem WHO-Grenzwert 20mg/cm3 ausgesetzt sein. 2007 waren es noch 50 Mio. Bürger, 2014 12,4 Mio.

Beim gesundheitlich gefährlicheren – weil noch feineren – Feinstaub PM2,5 sinkt die Belastung zwar, aber nicht schnell genug: Das Ziel, die Belastung bis 2030 gegenüber 2005 um 45 Prozent zu verringern, wird bei Fortschreibung des bisherigen Trends um 20 Prozent verfehlt. Ähnlich sieht es bei den Stickoxiden aus, die seit dem Dieselskandal wieder größere Aufmerksamkeit erfahren.

Vage wird in Aussicht gestellt, eine „eine aktualisierte Politik zur Luftreinhaltung unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse umzusetzen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung an der Quelle zu entwickeln und umzusetzen.“

Nachhaltigkeitskoordinatoren vorgesehen

Ein neues Element ist, dass sich die Ministerien bei den Nachhaltigkeitsthemen stärker verzahnen sollen. Noch in dieser Legislaturperiode soll jedes Ressort jeweils eine zentrale Ansprechperson – möglichst auf Abteilungsleitungsebene – für Fragen einer nachhaltigen Entwicklung festlegen. Sie wird abteilungsübergreifend für die Nachhaltigkeitsprüfung bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sowie Ressortstrategien beteiligt. Dieses Instrument geht auf Anregungen aus der Verbändebeteiligung zurück.

Die Allianz pro Schiene bemängelte in einer Stellungnahme, dass Lärm und Verkehrssicherheit im Gegensatz zu 2002 nicht einmal erwähnt werden. Ebenso mangele es an belastbaren Verlagerungsziele, nachdem die Verlagerungsziele von 2002 massiv verfehlt worden sind. (roe)

Externe Links:

Nationale Nachhaltigkeitsstrategie 2016

Nationale Nachhaltigkeitsstrategie 2002

Aufgefischt 12.1.2017

Das NRW-Umweltministerium bezweifelt laut Rheinischer Post in seiner Stellungnahme die Annahmen des Verkehrsministeriums zu der beantragten Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf. Es würden absehbar mehr Flugzeuge in Düsseldorf stationiert, also gebe es auch mehr Flüge in den Tagesrandstunden. Kritik gibt es außerdem an Lufthansa-Flügen nach Frankfurt. Ab 13. Februar werden die Einwände öffentlich erörtert.

Am Mittwoch hat der Abbruch des ersten Teils der maroden Autobahnbrücke über den Petersdorfer See (A19) begonnen, berichtet unter anderem die Ostsee-Zeitung. Die Brücke ist von „Betonkrebs“ (Alkali-Kieselsäure-Reaktion/AKR) geschädigt und war 2015 vorübergehend für Lkw gesperrt. Sie ist eines der Building-Information-Modeling-Pilotprojekte (BIM) des BMVI.

Die FAZ wagt einen Ausblick auf das Autofahren im Jahr 2071. (roe)