Schlüssel Energieverbrauch
In der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die die Vorgängerversion von 2002 ablöst, wird bis 2030 für Güter- und Personenverkehr eine Verringerung des Endenergieverbrauchs in einem „Zielkorridor“ um „minus 15 bis minus 20 Prozent“ gegenüber 2014 gefordert.
Im Güterverkehr ist dafür jedoch eine massive Trendumkehr erforderlich: Von 2005 bis 2014 ist der Verbrauch – bedingt durch mehr Lkw-Transporte – um 7,2 Prozent gestiegen, statt wie gefordert zu sinken. Dabei ist der Effizienzzuwachs schon berücksichtigt.
Im Personenverkehr hat der Endenergieverbrauch im Großen und Ganzen seit 2005 stagniert. Um die angestrebte Reduzierung zu erreichen, ist aber auch hier eine Trendwende erforderlich.
Als Instrument nennt die Regierung neben bereits laufenden Programmen „eine starke Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene“. Anders als 2002 werden aber keine Modal-Split-Ziele genannt.
Teilweise Defizite bei Luftbelastung
Etwas besser sieht es bei den Luftschadstoffen aus, die teilweise vom Verkehr verursacht werden: 2030 wird voraussichtlich kein Bürger in Deutschland mehr mit Feinstaub PM10 über dem WHO-Grenzwert 20mg/cm3 ausgesetzt sein. 2007 waren es noch 50 Mio. Bürger, 2014 12,4 Mio.
Beim gesundheitlich gefährlicheren – weil noch feineren – Feinstaub PM2,5 sinkt die Belastung zwar, aber nicht schnell genug: Das Ziel, die Belastung bis 2030 gegenüber 2005 um 45 Prozent zu verringern, wird bei Fortschreibung des bisherigen Trends um 20 Prozent verfehlt. Ähnlich sieht es bei den Stickoxiden aus, die seit dem Dieselskandal wieder größere Aufmerksamkeit erfahren.
Vage wird in Aussicht gestellt, eine „eine aktualisierte Politik zur Luftreinhaltung unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse umzusetzen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung an der Quelle zu entwickeln und umzusetzen.“
Nachhaltigkeitskoordinatoren vorgesehen
Ein neues Element ist, dass sich die Ministerien bei den Nachhaltigkeitsthemen stärker verzahnen sollen. Noch in dieser Legislaturperiode soll jedes Ressort jeweils eine zentrale Ansprechperson – möglichst auf Abteilungsleitungsebene – für Fragen einer nachhaltigen Entwicklung festlegen. Sie wird abteilungsübergreifend für die Nachhaltigkeitsprüfung bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sowie Ressortstrategien beteiligt. Dieses Instrument geht auf Anregungen aus der Verbändebeteiligung zurück.
Die Allianz pro Schiene bemängelte in einer Stellungnahme, dass Lärm und Verkehrssicherheit im Gegensatz zu 2002 nicht einmal erwähnt werden. Ebenso mangele es an belastbaren Verlagerungsziele, nachdem die Verlagerungsziele von 2002 massiv verfehlt worden sind. (roe)
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