Aufgefischt 8.2.2017

Die Gemeinden im Großraum Rosenheim lehnen eine Anbindung des von der DB geplanten „Ostkorridors“ von der Küste über Regensburg Richtung Österreich an die Brennerzulaufstrecke ab. Nur die Strecke München-Kufstein solle ausgebaut werden, fordern sie laut Süddeutscher-Zeitung.

Der Flughafenverband ADV fordert laut eigener Mitteilung von der Politik, Kapazitätserweiterungen an großen Standorten und liberale Verkehrsrechte für ausländische Airlines zu ermöglichen, sowie die Luftverkehrsteuer abzuschaffen und die Luftsicherheitsgebühren zu senken. Hintergrund sind die Jahreszahlen der deutschen Flughäfen für 2016. Danach ist das Wachstum des Flughafenstandorts Deutschland erneut hinter dem der europäischen Nachbarn zurückgeblieben.

Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir kündigt im Gespräch mit der Frankfurter Neuen Presse an, 600 Mio. EUR in den Ausbau von Autobahnkreuzen im Großraum Frankfurt zu investieren. Wirklich überraschend ist es aber nicht, da diese Vorhaben im BVWP 2030 als „vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E) gelistet sind.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba und die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald glauben an eine Inbetriebnahme des Flughafens BER im Jahr 2018. Das berichtet der Tagesspiegel von der Aufsichtsratssitzung am Dienstag. (roe)

Brandenburg stellt Weichen für Mobilität 2030

Im sogenannten „grünen Netz“ der weniger verkehrswichtigen Landesstraßen will die Landesregierung nur noch die Befahrbarkeit sichern. Das sieht die am Dienstag vom Kabinett verabschiedete Mobilitätsstrategie 2030 vor. Im Entwurf für die Online-Beteiligung der Bürger aus dem Sommer 2016 war noch als Ziel ausgegeben worden, den Zustand von 2011 zu halten (siehe auch hier). Derzeit sind 46 Prozent des Grundnetzes in schlechtem Zustand.

Die Ziele für das Grundnetz (Zustand 2014) und das hochwertige „blaue Netz“ (Zustand 2012) bleiben unverändert. Einzelheiten sollen in einer „Gesamtstrategie Straße“ niedergelegt werden.

Die Regierung räumt unumwunden ein, dass das Auto aus dem Mobilitätsalltag nicht wegzudenken sein wird. Der Anteil des Umweltverbundes am Modal Split im Personenverkehr soll bis 2030 von aktuell 47 auf dann 50 Prozent steigen.

VBB soll stärkere Rolle spielen

Vergleichsweise vage fallen die Aussagen zu Entwicklungen wie dem automatisierten/autonomen Fahren, Carsharing/Mitfahrsystemen (Uber) und der Verknüpfung der Verkehrsträger aus. Dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) wird die Rolle als digitaler Verkehrsdienstleister zugewiesen.

Brandenburg ist wie kaum ein anderes Bundesland von einer unterschiedlichen Entwicklung der Landesteile betroffen: Während im Berliner Umland – rund 10 Prozent der Fläche – bis 2030 die Bevölkerung gegenüber 2013 um gut 6 Prozent zunehmen wird, nimmt sie im Rest des Landes um rund 22 Prozent ab. (roe)

Externer Link: Mobilitätsstrategie 2030

Bürokratieentlastung auf Kosten des Bundes?

Das geht aus den Empfehlungen der Ausschüsse für den ersten Durchgang des Schienenlärmschutzgesetzes an diesem Freitag im Bundesrat hervor.

Nach Wunsch des Bundesrats-Verkehrsausschusses soll das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Durchführung und Überwachung des Gesetzes auf allen Schienenwegen zuständig sein, die seiner Aufsicht unterstehen, nicht nur auf den Schienenwegen des Bundes. Begründet wird das damit, dass ein Großteil der NE-Schienenwege unter Sicherheitsaspekten künftig ohnehin der Aufsicht des EBA unterstehen wird und eine Zweiteilung der Aufsicht auf EBA und Landesbehörde in diesen Fällen unzweckmäßig wäre.

Noch deutlicher wird die Absicht der Länder in der Folgeänderung (§10): Während das EBA mindestens einmal pro Quartal anhand von Fahrplanunterlagen und Wagenlisten stichprobenartig prüfen muss, ob das Verbot lauter Wagen eingehalten wurde oder hilfsweise die Züge verlangsamt wurden, wollen die Länder für ihre Behörden überhaupt kein Prüfintervall vorschreiben. Der Gesetzentwurf sieht in diesem Fall immerhin eine jährliche Prüfung vor. Die Länder begründen ihre Wunsch damit, dass es sowieso keine NE-Schienenwege gibt, auf denen so schnell gefahren wird, dass laute Güterzüge den maximal zulässigen Lärmpegel für einen „leisen“ Güterzug überschreiten.

Der Umweltausschuss empfiehlt darüber hinaus, die Ergebnisse der Prüfungen jährlich zu veröffentlichen, um so Transparenz gegenüber dem Bürger zu schaffen. (roe)

Externer Link: Ausschussempfehlungen zum Schienenlärmschutzgesetz

Grünes Licht für Bundesstraßenmaut

Der Bundesrat wird die entsprechende Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes am Freitag voraussichtlich passieren lassen, nachdem der Bundestag die Wünsche der Länderkammer aus dem ersten Durchgang weitgehend umgesetzt hat.

So wird es möglich sein, die Mautpflicht auf Straßen nach Landesrecht nicht nur zur Vermeidung von Mautausweichverkehren oder Verkehrssicherheitsgründen auszuweiten, sondern auch, wenn dies „wegen ihrer Funktion zur Verknüpfung von Schwerpunkten des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz gerechtfertigt ist“.

Außerdem werden landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer Geschwindigkeit bis 40km/h von der Mautpflicht befreit.

Die Bundesstraßenmaut soll laut Gesetz am 1. Juli 2018 in Betrieb gehen. Das BMVI kann den Termin aber noch per Verordnung verschieben, falls technische oder rechtliche Fragen dem Mautstart entgegenstehen. (roe)

Aufgefischt 7.2.2017

Das BMVI wird sich erst nach dem 30. April äußern, ob das Flüsterbremsen-Umrüstziel „die Hälfte aller Güterzüge“ erfüllt wurde. Erst dann lägen alle Anträge auf Förderung gemäß lärmabhängigem Trassenpreissystem für das abgelaufene Fahrplanjahr vor, erläuterte Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann laut Wiesbadener Tagblatt gegenüber dem SPD-Bundestagsabgeordneten Martin Rabanus.

Seit der Zulassung des Lang-Lkw für den Regelbetrieb haben sich die Anfragen nach entsprechenden Fahrzeugen verdoppelt, berichtet die Wirtschaftswoche unter Berufung auf Angaben des Fahrzeugherstellers Krone.

Luxemburg, wo ein Audi mit dem Schummelmotor EA189 typzugelassen wurde, sieht sich durch falsche Zulassungsunterlagen betrogen. Der grüne Verkehrsminister Francois Bausch hat jetzt deswegen Klage gegen Unbekannt eingereicht. Das berichten die Tageszeitung L– Essentiel und der Saarländische Rundfunk.

Zuguterletzt: In Baden regt sich Widerstand gegen das neue „Landesdesign“ für Züge des SPNV, berichtet die Stuttgarter Zeitung. Es sei zu sehr württembergisch geprägt, monieren die Kritiker. (roe)

Schlechte Aussichten für einkommensabhängige Bußgelder

Der Rechtsausschuss des Bundesrates spricht sich in seiner Empfehlung grundsätzlich gegen den Entschließungsantrag Niedersachsens (siehe hier) aus, ohne Gründe zu nennen. Auch der Innenausschuss hegt Bedenken und will die Einkommensabhängigkeit auf besonders schwerwiegende und gefährliche Verstöße beschränken, zum Beispiel extreme Verstöße gegen Tempolimits und Abstandsgebot. „Die Eingrenzung des Anwendungsbereichs der einkommensabhängigen Staffelung der Bußgelder auf einige, konkret im Gesetz zu benennende Ordnungswidrigkeiten mit einem besonders hohen Gefährdungspotential stellt klar, dass der Grundsatz des Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens als Massenverfahren nicht in Frage gestellt werden soll“, argumentieren die Innenpolitiker. Sie wollen so erreichen, dass Behörde und Gerichte nicht mit der Feststellung der Einkommensverhältnisse oder Einsprüchen überlastet werden.

Selbst der Verkehrsausschuss scheint sich uneinig zu sein; jedenfalls wird auch zur Abstimmung gestellt, ob es überhaupt einkommensabhängige Bußgelder geben soll. Es wird ebenfalls auf den Verwaltungsaufwand verwiesen und auf die Gefahr, dass wegen der kurzen Verjährungsfrist für Verkehrsvergehen – drei Monate – viele Verfahren wegen langwieriger Ermittlungen unter den Tisch fallen könnten. (roe)

Externer Link: Ausschussempfehlungen für eine Reform des Bußgeldsystems

Noch viele Stolpersteine vor der Autobahngesellschaft

Wie aus der konsolidierten Ausschussempfehlung für die Plenarsitzung der Länderkammer an diesem Freitag hervorgeht, werden die Forderungen des Verkehrsausschusses zur Grundgesetzänderung und für das Begleitgesetz teilweise von anderen Ausschüssen geteilt oder durch eigene Anträge vertieft. Welche Bedeutung die Länder den Themen Autobahngesellschaft und künftige Auftragsverwaltung beimessen, wird auch daran deutlich, dass ihnen die gesamte Vorbemerkung der Ausschussempfehlung zum Begleitgesetz gewidmet ist.

Bodewig-II-Renaissance?

Für die künftige Auftragsverwaltung der restlichen Bundesstraßen wird hier gefordert, auf die Vorschläge der Bodewig-II-Kommission zurückzugreifen und ein Besteller-Ersteller-Prinzip mit Bonus-/Malus-Regelung einzuführen.

Der Finanzausschuss mahnt an, dass der Bund im Gesetzentwurf nicht nur seine eigenen Mehrbelastungen durch die Autobahngesellschaft darstellen soll, sondern auch die finanziellen Auswirkungen auf die Länder. „Diese Informationen sind für die Bewertung des Gesetzgebungsverfahrens durch die Länder aber essentiell.“

Personalübergang bleibt wichtiger Knackpunkt

Sehr ausführlich sind die Änderungswünsche der Ausschüsse an das Überleitungsgesetz, das Teil des Begleitgesetzes ist. Kern ist, eine Selektion der Mitarbeiter durch den Bund abzuwenden, die Besitzstände der überwechselnden Mitarbeiter zu sichern und Kosten möglichst auf den Bund abzuwälzen.

Empfohlen wird aber auch, im Sinne einer zusätzlichen Privatisierungsbremse im Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen noch eine Klausel einzufügen, die eine Untervergabe von Nießbrauchsrechten durch die Infrastrukturgesellschaft verbietet. (roe)

Externe Links:

Ausschussempfehlungen für die Grundgesetzänderung

Ausschussempfehlungen für das Begleitgesetz

Aufgefischt 6.2.2017

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will zügig einen neuen DB-Chef benennen, berichten übereinstimmend die Nachrichtenagentur Reuters und dpa unter Berufung auf entsprechende Aussagen am Sonntag in München.

Unterdesssen wehrt sich die SPD-Verkehrspolitikerin Kirsten Lühmann, Mitglied des DB-Aufsichtsrates, laut Redaktionsnetzwerk Deutschland gegen eine Beförderung von Infrastrukturchef Ronald Pofalla. Sie fordert einen Paradigmenwechsel im Fernverkehr, unter anderem eine Ausschreibung von Strecken und einen Taktverkehr. In einem offenen Brief fordern acht Bahnexperten, darunter GDL-Chef Claus Weselsky, Transdev-Chef Christian Schreyer und Ex-Landesverkehrsminister Reinhold Dellmann, statt eines einzigen Konzernchefs für Infrastruktur und Verkehrsunternehmen jeweils getrennte Vorstandschef einzusetzen.

Im Weser-Kurier werden die Argumente für und wider einer Verkürzung des Instanzenzugs für die Planfeststellung der Küstenautobahn A20 erörtert.

Die Gemeinde Stephanskirchen bei Rosenheim fordert laut Oberbayerischem Volksblatt einen Neubeginn des Planungsdialogs über die Zulaufstrecke zum Brennerbasistunnel und macht auf den Widerspruch aufmerksam, dass Österreich 250 Züge pro Tag erwartet, die Deutsche Bahn aber 400. Von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt werden beim Besuch im Landkreis am 6. März klare Aussagen erwartet. (roe)

Emissionshandel im Luftverkehr bleibt vorerst

Einen entsprechenden Vorschlag präsentierten am Freitag EU-Klimakommissar Miguel Arias Canete und Verkehrskommissarin Violeta Bulc. Nach ihren Vorstellungen soll der bestehende Emissionshandel für Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bis 2020 weitergeführt werden. Die „Globale marktbasierte Maßnahme“ (GMBM, siehe hier) der internationalen Luftfahrtorganisation ICAO soll ab 2021 wirksam werden. EU-Rat und Europäisches Parlament müssen den Vorschlägen noch zustimmen.

Was wird mit ETS ab 2021?

Die beiden Kommissare kündigten an, die Festlegung der Details der GMBM zu begleiten und zu beobachten. „Sobald mehr Klarheit über die Einführung der GMBM besteht, will die Kommission eine weitere Bewertung des EU-Emissionshandelssystems vorlegen und – wenn erforderlich – die notwendigen Vorschläge machen, wie das (neue) Konzept umgesetzt werden kann.“ Ein klare Aussage, ob das GMBM künftig auch für innereuropäische Flüge den Emissionshandel ersetzen soll, fehlt; allerdings weist die Kommission darauf hin, dass Bewertung die Verpflichtung der EU berücksichtigen werden, bis 2030 die Treibhausgasemission um 40 Prozent zu reduzieren. Die GMBM hat lediglich ein treibhausgasneutrales Wachstum ab 2021 zum Ziel.

Der deutsche Luftverkehrsverband begrüßte die Ankündigung. Sie schaffe zumindest Planungssicherheit bis 2020, ließ BDL-Präsident Stefan Schulte mitteilen. Er forderte aber genauso wie Thomas Hailer vom Deutschen Verkehrsforum, ETS im innereuropäischen Luftverkehr ab 2021 durch die GMBM zu ersetzen. (roe)

Bund will Ländern bei Radwegen genauer auf die Finger schauen

Das geht aus dem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf hervor (siehe auch hier). Gegenüber dem Referentenentwurf wird nun zusätzlich verlangt, dass Bund und Länder zunächst eine Verwaltungsvereinbarung abschließen, in der unter anderem die Verteilung auf die Länder, der Eigenanteil der Länder und die Förderquote des Bundes, die Bewirtschaftung der Mittel und die Prüfung geregelt werden.

Eingefügt wurde auch eine Rückzahlungspflicht, falls die Mittel nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden. Offenbar aufgrund entsprechender Erfahrungen in der Vergangenheit wird auch festgelegt, dass die Länder vom Bund bereitgestellte Mittel verzinsen müssen, wenn sie nicht unverzüglich verwendet werden.

Das BMVI und der Bundesrechnungshof erhalten ferner das Recht zur Prüfung, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die eine Rückforderung von Bundesmitteln möglich erscheinen lassen“.

Reform der „Turboliste“ unverändert

Im zweiten Teil des Gesetzentwurfes geht es um die Liste der Straßenbauprojekte mit verkürztem Instanzenzug. Sie ist gegenüber dem Referentenentwurf bis auf redaktionelle Änderungen unverändert geblieben. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes