Bund will Ländern bei Radwegen genauer auf die Finger schauen

Das geht aus dem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf hervor (siehe auch hier). Gegenüber dem Referentenentwurf wird nun zusätzlich verlangt, dass Bund und Länder zunächst eine Verwaltungsvereinbarung abschließen, in der unter anderem die Verteilung auf die Länder, der Eigenanteil der Länder und die Förderquote des Bundes, die Bewirtschaftung der Mittel und die Prüfung geregelt werden.

Eingefügt wurde auch eine Rückzahlungspflicht, falls die Mittel nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden. Offenbar aufgrund entsprechender Erfahrungen in der Vergangenheit wird auch festgelegt, dass die Länder vom Bund bereitgestellte Mittel verzinsen müssen, wenn sie nicht unverzüglich verwendet werden.

Das BMVI und der Bundesrechnungshof erhalten ferner das Recht zur Prüfung, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, die eine Rückforderung von Bundesmitteln möglich erscheinen lassen“.

Reform der „Turboliste“ unverändert

Im zweiten Teil des Gesetzentwurfes geht es um die Liste der Straßenbauprojekte mit verkürztem Instanzenzug. Sie ist gegenüber dem Referentenentwurf bis auf redaktionelle Änderungen unverändert geblieben. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes

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