Schlechte Aussichten für einkommensabhängige Bußgelder

Der Rechtsausschuss des Bundesrates spricht sich in seiner Empfehlung grundsätzlich gegen den Entschließungsantrag Niedersachsens (siehe hier) aus, ohne Gründe zu nennen. Auch der Innenausschuss hegt Bedenken und will die Einkommensabhängigkeit auf besonders schwerwiegende und gefährliche Verstöße beschränken, zum Beispiel extreme Verstöße gegen Tempolimits und Abstandsgebot. „Die Eingrenzung des Anwendungsbereichs der einkommensabhängigen Staffelung der Bußgelder auf einige, konkret im Gesetz zu benennende Ordnungswidrigkeiten mit einem besonders hohen Gefährdungspotential stellt klar, dass der Grundsatz des Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens als Massenverfahren nicht in Frage gestellt werden soll“, argumentieren die Innenpolitiker. Sie wollen so erreichen, dass Behörde und Gerichte nicht mit der Feststellung der Einkommensverhältnisse oder Einsprüchen überlastet werden.

Selbst der Verkehrsausschuss scheint sich uneinig zu sein; jedenfalls wird auch zur Abstimmung gestellt, ob es überhaupt einkommensabhängige Bußgelder geben soll. Es wird ebenfalls auf den Verwaltungsaufwand verwiesen und auf die Gefahr, dass wegen der kurzen Verjährungsfrist für Verkehrsvergehen – drei Monate – viele Verfahren wegen langwieriger Ermittlungen unter den Tisch fallen könnten. (roe)

Externer Link: Ausschussempfehlungen für eine Reform des Bußgeldsystems

Schreibe einen Kommentar