Wie aus der konsolidierten Ausschussempfehlung für die Plenarsitzung der Länderkammer an diesem Freitag hervorgeht, werden die Forderungen des Verkehrsausschusses zur Grundgesetzänderung und für das Begleitgesetz teilweise von anderen Ausschüssen geteilt oder durch eigene Anträge vertieft. Welche Bedeutung die Länder den Themen Autobahngesellschaft und künftige Auftragsverwaltung beimessen, wird auch daran deutlich, dass ihnen die gesamte Vorbemerkung der Ausschussempfehlung zum Begleitgesetz gewidmet ist.
Bodewig-II-Renaissance?
Für die künftige Auftragsverwaltung der restlichen Bundesstraßen wird hier gefordert, auf die Vorschläge der Bodewig-II-Kommission zurückzugreifen und ein Besteller-Ersteller-Prinzip mit Bonus-/Malus-Regelung einzuführen.
Der Finanzausschuss mahnt an, dass der Bund im Gesetzentwurf nicht nur seine eigenen Mehrbelastungen durch die Autobahngesellschaft darstellen soll, sondern auch die finanziellen Auswirkungen auf die Länder. „Diese Informationen sind für die Bewertung des Gesetzgebungsverfahrens durch die Länder aber essentiell.“
Personalübergang bleibt wichtiger Knackpunkt
Sehr ausführlich sind die Änderungswünsche der Ausschüsse an das Überleitungsgesetz, das Teil des Begleitgesetzes ist. Kern ist, eine Selektion der Mitarbeiter durch den Bund abzuwenden, die Besitzstände der überwechselnden Mitarbeiter zu sichern und Kosten möglichst auf den Bund abzuwälzen.
Empfohlen wird aber auch, im Sinne einer zusätzlichen Privatisierungsbremse im Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen noch eine Klausel einzufügen, die eine Untervergabe von Nießbrauchsrechten durch die Infrastrukturgesellschaft verbietet. (roe)
Externe Links: