Der Bundesrats-Verkehrsausschuss empfiehlt, auf der Plenarsitzung am kommenden Freitag der entsprechenden Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zuzustimmen. Damit können private Dienstleister als Beliehene oder Verwaltungshelfer anstelle der Polizei diese Transporte begleiten. Vorteil für die Transportunternehmen ist, dass sie nicht mehr auf die Verfügbarkeit der Polizei angewiesen sind und dass die oft langwierigen Übergaben an den Zuständigkeitsgrenzen wegfallen (siehe auch hier).
2. Stufe des i-Kfz und Gebührenrahmen für MPU
Weiter wird die Rechtsgrundlage für zweite Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (Wiederzulassung außer Betrieb gesetzter Fahrzeuge auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk) geschaffen. Dafür müssen die Prüfstellen die Daten zu Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen an das Zentrale Fahrzeugregister übermitteln.
Schließlich wird das BMVI errmächtigt, per Verordnung Mindest- und Höchstsätze für Gebühren einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU/„Idiotentest“) festzusetzen. (roe)