BMWi will über Strom im Verkehr sprechen

„Vorrangig kommen Technologien zum Einsatz, die mit wenig Strom möglichst viele fossile Brennstoffe ersetzen“, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Impulspapier „Strom 2030“. „Dies gilt vor allem für … Elektrofahrzeuge. (…) Weniger effiziente Technologien sind … Elektrolyseure (Power-to-Gas). Sie kommen wegen ihres sehr viel höheren Strombedarfs nur zum Einsatz, wenn erneuerbarer Strom bei negativen Preisen oder Netzengpässen ansonsten abgeregelt würde und effizientere Technologien nicht sinnvoll sind.“ Ähnlich sieht es das BMWi für Kraftstoffe aus Biomasse: Sie sollten aus Effizienz- und Verfügbarkeitsgründen nur dort zum Einsatz kommen, wo Strom keine Alternative ist. Als Beispiele nennt das BMWi Luft- und Schiffsverkehr.

Wie schon mit dem „Grünbuch Energieeffizienz“ (siehe hier) will das BMWi eine öffentliche Debatte anstoßen, wie der Strommarkt im Jahr 2030 aussehen sollte. Prämisse ist, dass bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent sinken sollen, während Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit beibehalten werden.

Kritik an Belastung des Strompreises

Als indirekte Selbstkritik des BMWi könnte die Aussage gedeutet werden, wonach fossile Brennstoffe für den Verkehr heute für die Verbraucher kostengünstiger sind als Strom, „weil Strom mit Umlagen, Steuern und Abgaben stärker zur Finanzierung der Energiewende beiträgt“. Speziell die Bahnbranche beklagt seit langem, dass sie diese Form umweltfreundlicher Elektromobilität mit Stromsteuer und EEG-Umlage belastet wird.

Das BMWi erbittet nun Anregungen, wie die Wettbewerbsbedingungen für Strom im Verkehr gegenüber Brennstoffen verbessert werden können.

Sektorkopplung wirft noch Fragen auf

Als physikalischen Vorteil von Elektroautos sieht das BMWi an, dass sie in nachfrageschwachen Zeiten Überschussstrom aufnehmen können. Allerdings sei das preislich nicht attraktiv, weil „bestimmte Preisbestandteile statisch berechnet werden“ – offenbar eine Anspielung auf EEG-Umlage und Stromsteuer. Dagegen seien Mehrwertsteuer – und eingeschränkt die Netzentgelte – variabel. „Hier sollte man anknüpfen.“ Zur konkreten Ausgestaltung erbittet das BMWi Anregungen.

Externer Link: Impulspapier „Strom 2030“

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