Sowohl die Verbände Moving und BDFU – die tendenziell eher große Fahrschulen vertreten – begrüßten, dass für den Zugang zum Beruf nicht mehr Motorrad- und Lkw- bzw. Busführerschein verlangt werden. „Die Streichung der Vorschrift erleichtert den Zugang zur Ausbildung erheblich, reduziert sich doch nun nicht nur der Zeitaufwand signifikant, sondern es sinken auch die Kosten für die Ausbildung, teilte der BDFU mit. „Dadurch wird sich wohl auch die Zahl weiblicher Fahrlehrer erhöhen, was wir sehr begrüßen. Lediglich die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), die vor allem kleinere traditionelle Fahrschulen vertritt, hatte derartige Überlegungen schon im Vorfeld abgelehnt.
Moving bemängelte allerdings, dass der Tagesnachweis für die praktischen Fahrstunden wegfallen soll. Damit war bisher die Arbeitszeit auf elf 45-Minuten-Einheiten begrenzt worden (8 1/4 Stunden). Nun soll es den Fahrlehrern freigestellt werden, wie viel sie verantwortungsbewusst unterrichten könnten. Für angestellte Fahrlehrer gelte dagegen das Arbeitszeitgesetz. „Die derzeit geltende Regelung von 495 Minuten pro Tag stellt einen klaren Orientierungsrahmen für verantwortungsbewusst schulenden Fahrlehrer dar“, sagte Moving-Präsident Jörg-Michael Satz.
Kontrovers diskutiert wurde dem Vernehmen nach, ob der Einweisungslehrgang für Ausbildungsfahrlehrer („Fahrlehrer der Fahrlehrer“) mit einer Prüfung abgeschlossen werden soll oder nicht. (roe)