- Baden-Württemberg will auch „Betriebsfähigkeitsfahrten“ erlauben
- Handlungsbedarf ist durch geänderte Rechtsprechung entstanden
- Bär will bei restriktiver Ausnahmeregelung bleiben
Das BMVI sieht die vom Bundesrat gewünschte Ausweitung der Verwendungsmöglichkeiten für rote Kennzeichen („Händlerkennzeichen“) kritisch, weil sie zu unpräzise formuliert ist. Das hat Verkehrsstaatssekretärin Dorothee Bär der Länderkammer in einer am Donnerstag veröffentlichten Protokollerklärung mitgeteilt. Grundsätzlich sei das BMVI aber zu einer Änderung bereit. Weiterlesen