- Barthle: Bau als ÖPP würde Länderquote schonen
- Planungsunterlagen müssen aktualisiert werden
- Land peilt Beginn des Planfeststellungsverfahrens für Ende 2016 an
- Ein F-Modell wird vom Land klar abgelehnt
Das BMVI will erneut einen Neubau des A8-Albaufstieges als ÖPP prüfen. Ein entsprechender Bericht der Stuttgarter Nachrichten wurde vom Ministerium in Berlin grundsätzlich bestätigt. Laut Zeitung hat Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle bei einer Veranstaltung in der Nähe ein Verfügbarkeitsmodell (V-Modell) ins Gespräch gebracht.
Bei dieser Variante erhält der Betreiber der Strecke neben anteiliger Anschubfinanzierung für den Bau ein laufendes Entgelt, dessen Höhe nach der Verfügbarkeit der Straße bemessen wird.
Barthle: Bau als ÖPP würde Länderquote schonen
Für die Realisierung als ÖPP spricht laut Barthle, dass das mindestens auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag taxierte Projekt bei konventioneller Finanzierung auf die Länderquote angerechnet würde und so viele andere Neu- und Ausbauprojekte verdrängt würden. Das Landesverkehrsministerium hingegen plädierte auf Anfrage des Verkehrsbriefs für eine konventionelle Finanzierung außerhalb der Länderquote, „weil sie am schnellsten zum Ziel führt“. Die grün-rote Landesregierung sieht ÖPP als Beschaffungsvariante grundsätzlich kritisch.
Planungsunterlagen müssen aktualisiert werden
Wie ein Sprecher des BMVI gegenüber dem Verkehrsbrief erläuterte, muss das Land Baden-Württemberg aber zunächst die Entwurfsunterlagen aktualisieren und mit Blick auf das seit 2005 ruhende Planfeststellungsverfahren eine belastbare Entscheidungsgrundlage für das Projekt vorlegen. Dazu gehörte insbesondere die Aktualisierung der Baukosten. Anschließend kann über das weitere Vorgehen entschieden werden. Mitte 2014 hatten Bund und Land vereinbart, das Planfeststellungsverfahren wieder aufzunehmen.
Land peilt Beginn des Planfeststellungsverfahrens für Ende 2016 an
Ein Sprecher des Landesverkehrsministerium erklärte gegenüber dem Verkehrsbrief, dass voraussichtlich bis Ende 2015 die Straßenplanung aktualisiert sein wird. Offen seien dann noch die Lärm- und Luftschadstoffuntersuchungen, die tierökologischen Untersuchungen sowie die Aktualisierung des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Deren Ergebnisse würden voraussichtlich im Frühjahr 2016 vorliegen. Gegenüber den alten Planungen müssen in Abstimmung mit dem Bund auch noch der Tunnelquerschnitt an die heutigen Vorschriften angepasst werden. Die aktualisierten Planunterlagen seien dann vom Land und vom Bund zu genehmigen, so dass aus Sicht der Straßenbauverwaltung das Planfeststellungsverfahrung frühestens ab Ende 2016 fortgeführt werden kann. Für das Verfahren gehe das zuständige Regierungspräsdium Stuttgart derzeit von einer Dauer von rund einem Jahr aus, mit dem Baurecht sei somit frühestens Ende 2017 zu rechnen.
Ein F-Modell wird vom Land klar abgelehnt
Das Bundesverkehrsministerium hatte in der Vergangenheit schon mehrfach ein ÖPP für den Neubau ins Spiel gebracht. Zeitweise war ein F-Modell mit Mautstationen im Gespräch. 2011 war erneut eine Eignungsabschätzung in Auftrag gegeben worden, deren Ergebnis jedoch bis heute unter Verschluss ist. Laut BMVI haben Bund und Land gemeinsam untersucht, ob das Projekt A8-Albaufstieg als ÖPP realisiert werden kann. Ergebnis sei gewesen, dass „verschiedene wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle und Projektzuschnitte“ möglich seien. Der Sprecher des Landesverkehrsministeriums sprach sich allerdings klar gegen eine „singuläre Mauterhebung auf diesem Streckenabschnitt“ aus, also gegen ein F-Modell. (roe)