Presseschau 6. März

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat sich in Deutschlandradio Kultur  gegen eine private Straßenfinanzierung ausgesprochen, wie sie von der Bundesregierung geprüft wird. Zumindest sei eine öffentliche Debatte darüber zu führen, ob es sinnvoll ist, Banken und Versicherern eine höhere Rendite anzubieten als sie derzeit auf dem Markt erzielen können.

EU-Verkehrskommissarin zeigte sich laut Wirtschaftsblatt.at weiterhin skeptisch zur deutschen Pkw-Maut. Sie kritisiere unter anderem, dass die Zehntagesvignette mit 10 EUR im Vergleich zur günstigsten Jahresvignette (20 EUR) zu teuer sei. (roe)

Bund will Verkehrsfinanzierung grundsätzlich umstellen

Die Bundesregierung erwägt einen Paradigmenwechsel in der Verkehrsfinanzierung: Einen Mehrwertsteuerpunkt für die Länder mehr, dafür Wegfall der SPNV-Regionalisierungsmittel und Abgabe der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen an den Bund.

In der Bundestagsdebatte zur Fortschreibung der Regionalisierungsmittel für 2015 beklagte Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann, dass der Bund keinen Einfluss auf die Verwendung habe. „Wir reichen das Geld an die Länder, und die Länder können völlig frei entscheiden, was sie mit dem Geld machen. Wir haben keinen Einfluss darauf, was sie damit machen. Wir haben nicht einmal – bis zuletzt – eine genaue Kenntnis dessen, was sie damit eigentlich gemacht haben.“ Er sei dem Bundesfinanzministerium daher dankbar, dass bereit sind, im Zuge der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen über grundsätzlich neue und einfachere Modelle nachdenken. Die Länder könnten zum Beispiel einen Punkt Mehrwertsteuer mehr erhalten. „Dafür können sie die Regionalisierungsmittel selber verwalten, ohne dass wir als Bund irgendetwas damit zu tun haben“, erläuterte Ferlemann. „Und weil die Länder natürlich belastet sind – so sagt der Finanzminister, so sagt der Bundesrechnungshof –, kann man darüber nachdenken, die Auftragsverwaltung bei den Straßen vielleicht besser auf den Bund zu ziehen.“

Die Linken-Verkehrsexpertin Sabine Leidig hielt Ferlemann entgegen, dass es dem Bund sehr wohl möglich sei, Kontrollmöglichkeiten für die Mittelverwendung in das Regionalisierungsgesetz hineinzuschreiben. Ihr Kollege Stephan Kühn von den Grünen verwies darauf, dass es sogar den Gutachtern des Bundes gelungen sei, die Verwendung der Mittel nachzuvollziehen. Er befürworte Transparenz und Benchmarking. Hinter dem Wunsch nach Auflösung der Auftragsverwaltung vermutet Leidig im übrigen die Absicht, das Straßennetz zu privatisieren.

Beide kritisierten, dass die Fortschreibung des bisherigen Regionalisierungsgesetzes nur um ein Jahr und die Erhöhung der Mittel um 1,5 Prozent den SPNV-Aufgabenträgern keine Planungssicherheit für 2016 gebe. Sebastian Hartmann (SPD) und Ulrich Lange (CSU) betonten hingegen, dass das vorliegende Gesetz eine Zwischenlösung sei, um Zeit für das Erarbeiten einer wirklich langfristigen Lösung zu gewinnen. Hartmann verwies auf das ebenfalls anstehende Eisenbahnregulierungsgesetz, das verhindern müsse, dass der Anstieg der Infrastrukturentgelte wieder den SPNV-Mitteln davonläuft. (roe)

Bund will Verkehrsfinanzierung grundsätzlich umstellen

Die Bundesregierung erwägt einen Paradigmenwechsel in der Verkehrsfinanzierung: Einen Mehrwertsteuerpunkt für die Länder mehr, dafür Wegfall der SPNV-Regionalisierungsmittel und Abgabe der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen an den Bund.

In der Bundestagsdebatte zur Fortschreibung der Regionalisierungsmittel für 2015 beklagte Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann, dass der Bund keinen Einfluss auf die Verwendung habe. „Wir reichen das Geld an die Länder, und die Länder können völlig frei entscheiden, was sie mit dem Geld machen. Wir haben keinen Einfluss darauf, was sie damit machen. Wir haben nicht einmal – bis zuletzt – eine genaue Kenntnis dessen, was sie damit eigentlich gemacht haben.“ Er sei dem Bundesfinanzministerium daher dankbar, dass bereit sind, im Zuge der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen über grundsätzlich neue und einfachere Modelle nachdenken. Die Länder könnten zum Beispiel einen Punkt Mehrwertsteuer mehr erhalten. „Dafür können sie die Regionalisierungsmittel selber verwalten, ohne dass wir als Bund irgendetwas damit zu tun haben“, erläuterte Ferlemann. „Und weil die Länder natürlich belastet sind – so sagt der Finanzminister, so sagt der Bundesrechnungshof –, kann man darüber nachdenken, die Auftragsverwaltung bei den Straßen vielleicht besser auf den Bund zu ziehen.“

Die Linken-Verkehrsexpertin Sabine Leidig hielt Ferlemann entgegen, dass es dem Bund sehr wohl möglich sei, Kontrollmöglichkeiten für die Mittelverwendung in das Regionalisierungsgesetz hineinzuschreiben. Ihr Kollege Stephan Kühn von den Grünen verwies darauf, dass es sogar den Gutachtern des Bundes gelungen sei, die Verwendung der Mittel nachzuvollziehen. Er befürworte Transparenz und Benchmarking. Hinter dem Wunsch nach Auflösung der Auftragsverwaltung vermutet Leidig im übrigen die Absicht, das Straßennetz zu privatisieren.

Beide kritisierten, dass die Fortschreibung des bisherigen Regionalisierungsgesetzes nur um ein Jahr und die Erhöhung der Mittel um 1,5 Prozent den SPNV-Aufgabenträgern keine Planungssicherheit für 2016 gebe. Sebastian Hartmann (SPD) und Ulrich Lange (CSU) betonten hingegen, dass das vorliegende Gesetz eine Zwischenlösung sei, um Zeit für das Erarbeiten einer wirklich langfristigen Lösung zu gewinnen. Hartmann verwies auf das ebenfalls anstehende Eisenbahnregulierungsgesetz, das verhindern müsse, dass der Anstieg der Infrastrukturentgelte wieder den SPNV-Mitteln davonläuft. (roe)

EmoG soll schon Ende 2026 auslaufen

Der Bundestag hat am Donnerstag das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in zweiter und dritter Lesung gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen verabschiedet. Gemäß der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses wird das Gesetz bis Ende 2026 befristet – die Regierung hatte ein Auslaufen erst Mitte 2030 geplant. Weiter wird – wie bereits berichtet – die Führerschein-Sonderregelung für Elektro-Lieferwagen im Gesetz abgebildet. Schließlich ist alle drei Jahre eine Evaluation des Gesetzes vorgesehen, bei der insbesondere die Privilegierung von Plug-In-Hybriden kritisch betrachtet werden soll.

In der Debatte lehnten Grüne und Linke die Freigabe von Busspuren für E-Autos erneut vehement ab. Differenzen gab es beim Thema Kaufprämie, die von der Koalition und der Linken abgelehnt werden, von den Grünen aber befürwortet wurde. Der Grünen Verkehrsexperte Stephan Kühn sprach sich dafür aus, eine solche Kaufprämie durch eine höhere Belastung von Verbrennern mit überdurchschnittlichem Verbrauch gegenzufinanzieren- Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle äußerte seine Verwunderung darüber, das die Leasingraten selbst für kleine Elektro-Pkw höher seien als für Premium-Oberklassefahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. (roe)

EmoG soll schon Ende 2026 auslaufen

Der Bundestag hat am Donnerstag das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in zweiter und dritter Lesung gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen verabschiedet. Gemäß der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses wird das Gesetz bis Ende 2026 befristet – die Regierung hatte ein Auslaufen erst Mitte 2030 geplant. Weiter wird – wie bereits berichtet – die Führerschein-Sonderregelung für Elektro-Lieferwagen im Gesetz abgebildet. Schließlich ist alle drei Jahre eine Evaluation des Gesetzes vorgesehen, bei der insbesondere die Privilegierung von Plug-In-Hybriden kritisch betrachtet werden soll.

In der Debatte lehnten Grüne und Linke die Freigabe von Busspuren für E-Autos erneut vehement ab. Differenzen gab es beim Thema Kaufprämie, die von der Koalition und der Linken abgelehnt werden, von den Grünen aber befürwortet wurde. Der Grünen Verkehrsexperte Stephan Kühn sprach sich dafür aus, eine solche Kaufprämie durch eine höhere Belastung von Verbrennern mit überdurchschnittlichem Verbrauch gegenzufinanzieren- Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle äußerte seine Verwunderung darüber, das die Leasingraten selbst für kleine Elektro-Pkw höher seien als für Premium-Oberklassefahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. (roe)

Pro Mobilität: Sondermittel auch für Kommunalstraßen nutzen

Aus den 5 Mrd. EUR, die der Bund den Kommunen in den nächsten Jahren für Investitionen zur Verfügung stellen will, sollte auch Geld in die Sanierung von Brücken und Straßen fließen. Das forderte der straßennahe Verband Pro Mobilität am Donnerstag. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten so gestaltet werden, dass Bundesmittel direkt in kommunale Straßeninfrastrukturprojekte fließen können. „Bei den Konjunkturprogrammen von 2009 und 2010 war dies nur in sehr engen Grenzen erfolgt“, sagte Verbandspräsident Peter Fischer. Dem KfW-Kommunalpanel 2014 zufolge beläuft sich der kommunale Investitionsstau für Straßen und Ingenieurbauten auf rund 30 Mrd. EUR. (roe)

Pro Mobilität: Sondermittel auch für Kommunalstraßen nutzen

Aus den 5 Mrd. EUR, die der Bund den Kommunen in den nächsten Jahren für Investitionen zur Verfügung stellen will, sollte auch Geld in die Sanierung von Brücken und Straßen fließen. Das forderte der straßennahe Verband Pro Mobilität am Donnerstag. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten so gestaltet werden, dass Bundesmittel direkt in kommunale Straßeninfrastrukturprojekte fließen können. „Bei den Konjunkturprogrammen von 2009 und 2010 war dies nur in sehr engen Grenzen erfolgt“, sagte Verbandspräsident Peter Fischer. Dem KfW-Kommunalpanel 2014 zufolge beläuft sich der kommunale Investitionsstau für Straßen und Ingenieurbauten auf rund 30 Mrd. EUR. (roe)

Union hadert mit Tarifeinheitsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung das Tarifeinheitsgesetz beraten. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sagte, es gehe darum, den Zustand von vor 2010 – als das Bundesarbeitsgericht vom Grundsatz der Tarifeinheit abgekehrt ist – wiederherzustellen. Sie betonte, dass einvernehmliche Regelungen zwischen den Gewerkschaften Vorrang haben und das Mehrheitsprinzip nur als Ultima ratio zur Anwendung kommen sollen. Es gehe nicht darum, lästige Streiks im Bahn- und Luftverkehr zu unterbinden.

In der Debatte wurde aber an verschiedenen Stellen deutlich, dass es sehr wohl vor allem um die Streiks im Schienenverkehr geht. Peter Weiß von der Union verwies zum Beispiel darauf, dass es in rund 60 von insgesamt 300 Betrieben bei Deutschen Bahn eine Tarifkollision gebe. In 20 dieser 60 Betriebe habe wahrscheinlich die GDL die Mehrheit inne. Auch die kleinen Gewerkschaften hätten also Chancen. Sein Fraktionskollege Wilfried Oellers hingegen wich der Frage des Grünen-Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke aus, wie viele Fälle von Tarifkollision ihm bekannt seien, die das Gesetz erforderlich machen würden. Tellers sagte, der Gesetzgeber könne auch vorsorglich tätig werden.

Linke und Grüne wiesen darauf hin, dass die einzelnen DGB-Gewerkschaften das Gesetzesvorhaben schon lange nicht mehr gemeinsam unterstützen. So lehnt zum Beispiel Verdi das Gesetz ab. An der Basis der Industriegewerkschaften sei das Thema nie diskutiert worden, sagte die Linken-Abgeordnete Jutta Kapellmann.

Uneinigkeit in der Unionsfraktion

In der Debatte meldeten sich auch Zweifler aus der Unionsfraktion zu Wort. So lehnte Rudolf Henke, zugleich Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, in einer persönlichen Intervention den Gesetzentwurf als Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit ab. Sein Fraktionskollege Karl Schierling sieht es anders. „Bei einem Gesetzentwurf der Bundesregierung unterstelle ich zunächst einmal, dass er verfassungskonform ist.“ Er verlangte aber Nachbesserungen. So müsse sichergestellt werden, dass die Mehrheitsgewerkschaft nicht die Interessen der Minderheitsgewerkschaft ignoriere. Wenn sich die große Gewerkschaft nicht um Konsens bemühe, „kann man den kleinen Gewerkschaften nicht den Streik verbieten“. (roe)

Union hadert mit Tarifeinheitsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung das Tarifeinheitsgesetz beraten. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sagte, es gehe darum, den Zustand von vor 2010 – als das Bundesarbeitsgericht vom Grundsatz der Tarifeinheit abgekehrt ist – wiederherzustellen. Sie betonte, dass einvernehmliche Regelungen zwischen den Gewerkschaften Vorrang haben und das Mehrheitsprinzip nur als Ultima ratio zur Anwendung kommen sollen. Es gehe nicht darum, lästige Streiks im Bahn- und Luftverkehr zu unterbinden.

In der Debatte wurde aber an verschiedenen Stellen deutlich, dass es sehr wohl vor allem um die Streiks im Schienenverkehr geht. Peter Weiß von der Union verwies zum Beispiel darauf, dass es in rund 60 von insgesamt 300 Betrieben bei Deutschen Bahn eine Tarifkollision gebe. In 20 dieser 60 Betriebe habe wahrscheinlich die GDL die Mehrheit inne. Auch die kleinen Gewerkschaften hätten also Chancen. Sein Fraktionskollege Wilfried Oellers hingegen wich der Frage des Grünen-Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke aus, wie viele Fälle von Tarifkollision ihm bekannt seien, die das Gesetz erforderlich machen würden. Tellers sagte, der Gesetzgeber könne auch vorsorglich tätig werden.

Linke und Grüne wiesen darauf hin, dass die einzelnen DGB-Gewerkschaften das Gesetzesvorhaben schon lange nicht mehr gemeinsam unterstützen. So lehnt zum Beispiel Verdi das Gesetz ab. An der Basis der Industriegewerkschaften sei das Thema nie diskutiert worden, sagte die Linken-Abgeordnete Jutta Kapellmann.

Uneinigkeit in der Unionsfraktion

In der Debatte meldeten sich auch Zweifler aus der Unionsfraktion zu Wort. So lehnte Rudolf Henke, zugleich Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, in einer persönlichen Intervention den Gesetzentwurf als Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit ab. Sein Fraktionskollege Karl Schierling sieht es anders. „Bei einem Gesetzentwurf der Bundesregierung unterstelle ich zunächst einmal, dass er verfassungskonform ist.“ Er verlangte aber Nachbesserungen. So müsse sichergestellt werden, dass die Mehrheitsgewerkschaft nicht die Interessen der Minderheitsgewerkschaft ignoriere. Wenn sich die große Gewerkschaft nicht um Konsens bemühe, „kann man den kleinen Gewerkschaften nicht den Streik verbieten“. (roe)

Luftverkehr mahnt fairen Wettbewerb an

Von einem eher pessimistischen Grundton getragen war der zweite gemeinsame Parlamentarische Abend des Luftfahrt-Branchenverbandes BDL mit den Gewerkschaften Ufo, Verdi und Vereinigung Cockpit (VC). Deutschland allein werde den ausländischen Fluggesellschaften nicht seine Löhne und Sozialstandards aufnötigen können, machte Unions-Fraktionsvize Arnold Vaatz deutlich. Auch Deutschland seien die hohen Sozialstandards nicht vom Ausland aufgezwungen worden. So etwas müsse aus den Ländern selbst kommen, betonte er. „Wir werden die Vereinigten Arabischen Emirate nicht davon überzeugen können, Streiks zuzulassen“, sagte auch BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch.

Lufthansa-Passage-Chef Karl-Ulrich Garnadt stimmte dieser Analyse zu. Er bedauerte, dass die EU nicht zu einer gemeinsamen Linie gegenüber den Golf-Airlines finde. Das liege an den unterschiedlichen Interessenlagen: So seien Golf-Airlines an Alitalia und British Airways beteiligt – und auch in Deutschland sei eine Gesellschaft nicht mehr unabhängig, sagte er in Anspielung auf Air Berlin.

Verdi-Vorstandsmitglied Christine Behle mahnte an, zumindest die Auswüchse gegen den fairen Wettbewerb innerhalb der EU anzugehen. Heftig kritisierte sie Irland. Die dort ansässige Fluggesellschaft Ryanair arbeite massiv mit scheinselbständigen Mitarbeitern, auf die die die Risiken abwälze. Ebenfalls dort ansässig sei Norwegian Air International, die mit Zeitarbeitspersonal aus Thailand zu den dortigen Löhnen operiere. Es sei beschämend, dass die USA – bisher einzige Destination – das Geschäftsgebaren von Norwegian Air International als erste unter die Lupe genommen hätten, nicht die EU. Siegloch sagte dazu, es sei auffällig, dass zweimal der Name Irland gefallen sei. Hier könne Deutschland als größtes EU-Mitglied Druck ausüben, regte er an. Auch SPD-Fraktionsvize Sören Bartol forderte, dass die EU speziell in Bezug auf Norwegian klare Worte finden müsse. Er bemängelte, dass die europäische Wirtschafts- und Fiskalunion bisher noch keine Sozialunion gefolgt sei.

Alle Redner kritisierten die Luftverkehrsteuer und forderten mit unterschiedlicher Vehemenz ihre Abschaffung. VC-Chef Ilja Schulz regte, die Einnahmen zumindest wieder dem Luftverkehr zugute kommen zu lassen. (roe)

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Die Redner und Diskutanten (von links): Arnold Vaatz von der Unionsfraktion, Karl-Ulrich-Garnadt von der Lufthansa, Nicoley Baublies von UFO, Stefan Schulte von Fraport, Christine Behel von Verdi, Ilja Schulz von der Vereinigung Cockpit, Peter Ramsauer für den Wirtschaftsausschuss, Klaus-Peter Sieglöoch vom BDL, Sören Bartol von der SPD-Fraktion, Klaus-Dieter Scheurle von der DFS. (Foto: roe)