Die Bundesregierung erwägt einen Paradigmenwechsel in der Verkehrsfinanzierung: Einen Mehrwertsteuerpunkt für die Länder mehr, dafür Wegfall der SPNV-Regionalisierungsmittel und Abgabe der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen an den Bund.
In der Bundestagsdebatte zur Fortschreibung der Regionalisierungsmittel für 2015 beklagte Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann, dass der Bund keinen Einfluss auf die Verwendung habe. „Wir reichen das Geld an die Länder, und die Länder können völlig frei entscheiden, was sie mit dem Geld machen. Wir haben keinen Einfluss darauf, was sie damit machen. Wir haben nicht einmal – bis zuletzt – eine genaue Kenntnis dessen, was sie damit eigentlich gemacht haben.“ Er sei dem Bundesfinanzministerium daher dankbar, dass bereit sind, im Zuge der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen über grundsätzlich neue und einfachere Modelle nachdenken. Die Länder könnten zum Beispiel einen Punkt Mehrwertsteuer mehr erhalten. „Dafür können sie die Regionalisierungsmittel selber verwalten, ohne dass wir als Bund irgendetwas damit zu tun haben“, erläuterte Ferlemann. „Und weil die Länder natürlich belastet sind – so sagt der Finanzminister, so sagt der Bundesrechnungshof –, kann man darüber nachdenken, die Auftragsverwaltung bei den Straßen vielleicht besser auf den Bund zu ziehen.“
Die Linken-Verkehrsexpertin Sabine Leidig hielt Ferlemann entgegen, dass es dem Bund sehr wohl möglich sei, Kontrollmöglichkeiten für die Mittelverwendung in das Regionalisierungsgesetz hineinzuschreiben. Ihr Kollege Stephan Kühn von den Grünen verwies darauf, dass es sogar den Gutachtern des Bundes gelungen sei, die Verwendung der Mittel nachzuvollziehen. Er befürworte Transparenz und Benchmarking. Hinter dem Wunsch nach Auflösung der Auftragsverwaltung vermutet Leidig im übrigen die Absicht, das Straßennetz zu privatisieren.
Beide kritisierten, dass die Fortschreibung des bisherigen Regionalisierungsgesetzes nur um ein Jahr und die Erhöhung der Mittel um 1,5 Prozent den SPNV-Aufgabenträgern keine Planungssicherheit für 2016 gebe. Sebastian Hartmann (SPD) und Ulrich Lange (CSU) betonten hingegen, dass das vorliegende Gesetz eine Zwischenlösung sei, um Zeit für das Erarbeiten einer wirklich langfristigen Lösung zu gewinnen. Hartmann verwies auf das ebenfalls anstehende Eisenbahnregulierungsgesetz, das verhindern müsse, dass der Anstieg der Infrastrukturentgelte wieder den SPNV-Mitteln davonläuft. (roe)