Union hadert mit Tarifeinheitsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung das Tarifeinheitsgesetz beraten. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sagte, es gehe darum, den Zustand von vor 2010 – als das Bundesarbeitsgericht vom Grundsatz der Tarifeinheit abgekehrt ist – wiederherzustellen. Sie betonte, dass einvernehmliche Regelungen zwischen den Gewerkschaften Vorrang haben und das Mehrheitsprinzip nur als Ultima ratio zur Anwendung kommen sollen. Es gehe nicht darum, lästige Streiks im Bahn- und Luftverkehr zu unterbinden.

In der Debatte wurde aber an verschiedenen Stellen deutlich, dass es sehr wohl vor allem um die Streiks im Schienenverkehr geht. Peter Weiß von der Union verwies zum Beispiel darauf, dass es in rund 60 von insgesamt 300 Betrieben bei Deutschen Bahn eine Tarifkollision gebe. In 20 dieser 60 Betriebe habe wahrscheinlich die GDL die Mehrheit inne. Auch die kleinen Gewerkschaften hätten also Chancen. Sein Fraktionskollege Wilfried Oellers hingegen wich der Frage des Grünen-Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke aus, wie viele Fälle von Tarifkollision ihm bekannt seien, die das Gesetz erforderlich machen würden. Tellers sagte, der Gesetzgeber könne auch vorsorglich tätig werden.

Linke und Grüne wiesen darauf hin, dass die einzelnen DGB-Gewerkschaften das Gesetzesvorhaben schon lange nicht mehr gemeinsam unterstützen. So lehnt zum Beispiel Verdi das Gesetz ab. An der Basis der Industriegewerkschaften sei das Thema nie diskutiert worden, sagte die Linken-Abgeordnete Jutta Kapellmann.

Uneinigkeit in der Unionsfraktion

In der Debatte meldeten sich auch Zweifler aus der Unionsfraktion zu Wort. So lehnte Rudolf Henke, zugleich Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, in einer persönlichen Intervention den Gesetzentwurf als Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit ab. Sein Fraktionskollege Karl Schierling sieht es anders. „Bei einem Gesetzentwurf der Bundesregierung unterstelle ich zunächst einmal, dass er verfassungskonform ist.“ Er verlangte aber Nachbesserungen. So müsse sichergestellt werden, dass die Mehrheitsgewerkschaft nicht die Interessen der Minderheitsgewerkschaft ignoriere. Wenn sich die große Gewerkschaft nicht um Konsens bemühe, „kann man den kleinen Gewerkschaften nicht den Streik verbieten“. (roe)

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