Meinung: Ferlemanns Vorschlag hat Tücken

Falls es irgendjemand verpasst hat: Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann hat am Donnerstagabend en passant die heiße Phase der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Verkehrsbereich eröffnet. Sein anscheinend mit dem Bundesfinanzministerium abstimmter Vorstoß läuft darauf hinaus, dass die Länder einen Mehrwertsteuerpunkt mehr erhalten. Bei Fortschreibung der Steuereinnahmen der letzten Jahre würde das 2015 auf rund 8,4 Mrd. EUR hinauslaufen. Dafür bezahlen die Länder den SPNV künftig aus eigener Tasche. Zusätzlich übernimmt der Bund die bisherige Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen, bei der die Länder nach eigenem Bekunden wegen der mit 3 Prozent zu niedrig angesetzten Zweckausgabenpauschale draufzahlen.

Geld ohne Zweckbindung wird versickern

Bleiben wir zunächst beim SPNV: 8,4 Mrd. EUR hört sich zunächst nicht schlecht an und ist fast eine Punktlandung beim Wunschbetrag gemäß Kieler Schlüssel. Doch die Verkehrspolitiker sollten sich nicht zu früh freuen.

Wie groß ist nämlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Mittel, wenn sie einmal in den Landeskassen angekommen sind, auf Dauer der SPNV-Finanzierung vorbehalten bleiben? Nicht nur dem Bundesfinanzminister sind „klebrige Hände“ eigen, seine Länderkollegen stehen ihm darin in nichts nach. So lasch die Verwendungskontrolle des Bundes für die Regionalisierungsmittel in der Vergangenheit gewesen sein mag: Gravierende Zweckentfremdung hat es nicht gegeben. Die Hemmschwelle, künftig landeseigene Mittel in anderen Politikbereichen versickern zu lassen, dürfte deutlich niedriger sein. Die Verkehrspolitiker der Länder sollten sich also mit der Frage auseinandersetzen, wie sie eine Zweckbindung sichern. Steuern sind ihrem Wesen nach nämlich nicht zweckgebunden (Non-Affektationsprinzip).

Eine Möglichkeit wäre, eine länderübergreifende „Sonderkasse“ einzurichten, in die der abgetretene Mehrwertsteuerpunkt zunächst eingezahlt wird, bevor er nach dem „Kieler Schlüssel“ verteilt wird. Das ließe sich leicht begründen, denn die übrigen Mehrwertsteuereinnahmen werden nach Königsteiner Schlüssel verteilt. Mit einer derart getrennten Ausschüttung wäre immerhin jenes Maß an Transparenz geschaffen, das eine Zweckentfremdung deutlich erschwert.

Infrastruktur dem Wettbewerb aussetzen

Eine weiterer Fallstrick im „Ferlemann-Modell“ sind Anreizstrukturen rund um die Infrastrukturentgelte. Heute muss der Bund zumindest ein wenig darauf achten, dass die Entgeltsteigerungen seines Unternehmens DB die von ihm gezahlten Regionalisierungsmittel nicht völlig auffrisst. Liegt die SPNV-Finanzierung komplett bei den Ländern, muss er von der DB solche Rücksichten nicht mehr einfordern. Angesichts der für die LuFV-Finanzierung notwendigen Dividenden hat der Bund aber ein vitales Interesse an ordentlichen Renditen der Infrastruktursparte. Dass die Entgeltregulierung wirksam gegen das Drehen an der Preisschraube wirkt, erscheint im Lichte vergangener Erfahrungen wenig wahrscheinlich: Ein cleverer Monopolist ist seinem Regulierer immer einen Schritt voraus.

Wirksamer dürfte es sein, die marktwirtschaftlich bewirkte Effizienzsteigerung im Zugbetrieb analog im Infrastrukturbetrieb- und -Erhalt zur Geltung zu bringen: Was spricht dagegen, einige kleinere Regionalnetze für zehn oder 15 Jahre in die Hände privater Betreiber zu legen, um die DB-Infrastruktursparte zumindest einmal einem echten Benchmarking auszusetzen? Die Vergabekompetenz dürfte bei den SPNV-Aufgabenträgern vorhanden sein. In einer Zeit, in der auch andere Strukturen neu sortiert werden, haben die Länder am ehesten Chancen, sich die benötigten Pilotnetze vom Bund „auszuleihen“. Oder, um ein Wort von Ferlemann vom Donnerstagabend aufzugreifen: „Nicht kleines Karo denken, sondern mal die größeren Linien andenken.“ (roe)

 

DGB und BGL beharren auf Mindestlohn für Ausländer

Der DGB und der Güterverkehrsverband BGL fordern in einer gemeinsamen Erklärung die kompromisslose Zahlung des Mindestlohns für alle Lkw-Fahrer auf deutschen Straßen. Nach Ansicht der beiden Verbände steht allen ausländischen Lkw-Fahrern der deutsche Mindestlohn zu, wenn sie Transporte im Geltungsbereich des MiLoG auf deutschem Territorium durchführen. „Ein solches Vorgehen ist sowohl nach der EU-Entsenderichtlinie als auch nach den Regeln des Internationalen Privatrechts der EU zulässig“, wird betont. „Die EU-Entsenderichtlinie erlaubt EU-Mitgliedsstaaten ausdrücklich, zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften zu schaffen, die auch für ausländische Arbeitgeber gelten, sollten sie Beschäftigte zur Arbeit nach Deutschland entsenden.“ Daher unterlägen auch im Ausland ansässige Arbeitgeber des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes der Dokumentationspflicht nach § 16 MiLoG und der Anwendung der Mindestlohnmeldeverordnung. „Diese Voraussetzungen und ein wirkungsvolles Kontrollsystem sind unabdingbar, um Wettbewerbsverzerrungen und Sozialdumping zu verhindern.“ Deutschland hatte auf Druck der EU-Kommission die Anwendung des Mindestlohns auf reine Transitfahrten am 30. Januar ausgesetzt. Derzeit wird die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht auf freien Waren- und Dienstleistungsverkehr geprüft. (roe)

DGB und BGL beharren auf Mindestlohn für Ausländer

Der DGB und der Güterverkehrsverband BGL fordern in einer gemeinsamen Erklärung die kompromisslose Zahlung des Mindestlohns für alle Lkw-Fahrer auf deutschen Straßen. Nach Ansicht der beiden Verbände steht allen ausländischen Lkw-Fahrern der deutsche Mindestlohn zu, wenn sie Transporte im Geltungsbereich des MiLoG auf deutschem Territorium durchführen. „Ein solches Vorgehen ist sowohl nach der EU-Entsenderichtlinie als auch nach den Regeln des Internationalen Privatrechts der EU zulässig“, wird betont. „Die EU-Entsenderichtlinie erlaubt EU-Mitgliedsstaaten ausdrücklich, zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften zu schaffen, die auch für ausländische Arbeitgeber gelten, sollten sie Beschäftigte zur Arbeit nach Deutschland entsenden.“ Daher unterlägen auch im Ausland ansässige Arbeitgeber des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes der Dokumentationspflicht nach § 16 MiLoG und der Anwendung der Mindestlohnmeldeverordnung. „Diese Voraussetzungen und ein wirkungsvolles Kontrollsystem sind unabdingbar, um Wettbewerbsverzerrungen und Sozialdumping zu verhindern.“ Deutschland hatte auf Druck der EU-Kommission die Anwendung des Mindestlohns auf reine Transitfahrten am 30. Januar ausgesetzt. Derzeit wird die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht auf freien Waren- und Dienstleistungsverkehr geprüft. (roe)

Dresden und Braunschweig prüfen Busspurfreigabe

Aktuell prüfen Braunschweig und Dresden die Freigabe von Busspuren für Elektrofahrzeuge, wie sie im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) vorgesehen ist. Das geht aus der Antwort von Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann auf eine schriftliche Frage des Grünen-Verkehrsexperten Stephan Kühn hervor. „Derzeit werden zum Beispiel in Braunschweig und in Dresden durch Simulationen die Funktionsfähigkeit und Machbarkeit der Freigabe von Busspuren für Elektrofahrzeuge im Kontext der Integration von motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr geprüft“, schreibt Ferlemann. (roe)

Dresden und Braunschweig prüfen Busspurfreigabe

Aktuell prüfen Braunschweig und Dresden die Freigabe von Busspuren für Elektrofahrzeuge, wie sie im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) vorgesehen ist. Das geht aus der Antwort von Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann auf eine schriftliche Frage des Grünen-Verkehrsexperten Stephan Kühn hervor. „Derzeit werden zum Beispiel in Braunschweig und in Dresden durch Simulationen die Funktionsfähigkeit und Machbarkeit der Freigabe von Busspuren für Elektrofahrzeuge im Kontext der Integration von motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr geprüft“, schreibt Ferlemann. (roe)

Presseschau 9. März

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will den 2012 ausgehandelten Staatsvertrag mit der Schweiz über die Nutzung des südbadischen Luftraums bei Anflügen nach Zürich in der vorliegenden Form nicht dem Bundestag zur Ratifizierung vorlegen, berichten Südwestpresse  und Südkurier.

Nach einem Bericht der Welt äußern 14 SPD-Bundestagsabgeordnete in einem Positionspapier grundlegende Zweifel an der Pkw-Maut. Genannt werden Johannes Fechner, Thomas Hitschler, Lars Klingbeil und Christian Flisek. (roe)

Presseschau 9. März

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will den 2012 ausgehandelten Staatsvertrag mit der Schweiz über die Nutzung des südbadischen Luftraums bei Anflügen nach Zürich in der vorliegenden Form nicht dem Bundestag zur Ratifizierung vorlegen, berichten Südwestpresse  und Südkurier.

Nach einem Bericht der Welt äußern 14 SPD-Bundestagsabgeordnete in einem Positionspapier grundlegende Zweifel an der Pkw-Maut. Genannt werden Johannes Fechner, Thomas Hitschler, Lars Klingbeil und Christian Flisek. (roe)

DVF und Bitkom legen IT-Aktionsplan vor

Deutsches Verkehrsforum (DVF) und der IT-Verband Bitkom wollen mit einem gemeinsam erarbeiteten Aktionsplan die Diskussion über „intelligente Mobilität“ vorantreiben. Das bereits Mitte Januar in Aussicht gestellt 9-Punkte-Papier wurde am Donnerstag an Verkehrs- und Digitalstaatssekretärin Dorothee Bär übergeben. Ziel sei es, die Mobilität der Bürger unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zu verbessern. „Der Aktionsplan ist dabei als Diskussionsgrundlage zu verstehen, um die Hemmnisse in diesem Umfeld zu beseitigen.“

Smartphone ist „Zündschlüssel der Zukunft“

Um das Funktionieren des Gesamtsystems Verkehr zu verbessern, soll der vernetzte Bürger künftig nicht nur Daten abrufen, sondern auch in größerem Umfang liefern – zum Beispiel, indem nach Änderung des Rechtsrahmens anonymisierte Mautdaten oder Informationen aus sozialen Netzen für eine realitätsnähere Abbildung der Verkehrslage genutzt werden. Öffentliche Verkehrsmittel sollen dabei mit eingebunden werden. Als „Zündschlüssel der Zukunft“ sehen DVF und Bitkom dabei das Smartphone an.

Noch seien die für eine intelligente Mobilitätswelt benötigten Daten aber verstreut und unterschiedlich aktuell, bemängeln die beiden Verbände. Sie fordern daher einen „Datenkodex“ und die Definition von Kriterien für die Freigabe und Bereitstellung von Daten. Sie deuten ihre Bereitschaft an, bei der Erarbeitung als Mittler zu dienen. Außerdem sollte die öffentliche Hand ihre vorhandenen Daten freigeben („Open-Data-Ansatz“), so wie es im Mobilitätsdatenmarkt (MDM) der BASt bereits ansatzweise umgesetzt ist. Im öffentlichen Personenverkehr müsse das Delfi-Projekt für deutschlandweite Fahrplaninformation vorangetrieben werden.

Damit intelligente Mobilität auf Akzeptanz beim Bürger und der Wirtschaft stößt, sei aber auch ein konsequenter Datenschutz notwendig. „Der Datenschutz muss sichtbar kontrolliert und eine Verletzung gegebenenfalls sichtbar sanktioniert werden können“, fordern DVF und Bitkom. Zugleich muss sichergestellt werden, dass die freigegebenen Daten nicht von Fremden manipuliert werden können.

Nachdenken über Netzneutralität angeregt

Um die Daten auch zu den Nutzern zu bekommen, muss nach Ansicht der Verbände die Breitbandversorgung entlang der Verkehrswege ausgebaut werden. Verklausuliert plädieren sie für ein Nachdenken über das Festhalten an der Netzneutralität: „Im Rahmen des Breitband- und Mobilfunkausbaus sind … die nicht verfügbaren Service Level Agreements bzw. Priorisierung zu berücksichtigen (QoS)“, heißt es.

Für den Zahlungsverkehr und den Fahrkartenverkauf fordern die beiden Verbände standardisierte Lösungen. Für den ÖPNV sehen sie den VDV-Standard als geeignet an. Wo es Insellösungen gibt, seien sie mit Bundes- und Landesförderung zu beseitigen.

Haftungsfragen klären

Ergänzend muss der rechtliche Rahmen angepasst werden. Dies unter anderem den Datenschutz, die Nutzbarkeit von Lkw-Maut-Daten oder Haftung. So sei zum Beispiel die Haftung für den Ausfall von Verkehrsverbindungen oder von Folgekosten bei Verspätungen oder falschen Informationen in vernetzten Systemen nicht vollständig geklärt. (roe)

DVF und Bitkom legen IT-Aktionsplan vor

Deutsches Verkehrsforum (DVF) und der IT-Verband Bitkom wollen mit einem gemeinsam erarbeiteten Aktionsplan die Diskussion über „intelligente Mobilität“ vorantreiben. Das bereits Mitte Januar in Aussicht gestellt 9-Punkte-Papier wurde am Donnerstag an Verkehrs- und Digitalstaatssekretärin Dorothee Bär übergeben. Ziel sei es, die Mobilität der Bürger unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zu verbessern. „Der Aktionsplan ist dabei als Diskussionsgrundlage zu verstehen, um die Hemmnisse in diesem Umfeld zu beseitigen.“

Smartphone ist „Zündschlüssel der Zukunft“

Um das Funktionieren des Gesamtsystems Verkehr zu verbessern, soll der vernetzte Bürger künftig nicht nur Daten abrufen, sondern auch in größerem Umfang liefern – zum Beispiel, indem nach Änderung des Rechtsrahmens anonymisierte Mautdaten oder Informationen aus sozialen Netzen für eine realitätsnähere Abbildung der Verkehrslage genutzt werden. Öffentliche Verkehrsmittel sollen dabei mit eingebunden werden. Als „Zündschlüssel der Zukunft“ sehen DVF und Bitkom dabei das Smartphone an.

Noch seien die für eine intelligente Mobilitätswelt benötigten Daten aber verstreut und unterschiedlich aktuell, bemängeln die beiden Verbände. Sie fordern daher einen „Datenkodex“ und die Definition von Kriterien für die Freigabe und Bereitstellung von Daten. Sie deuten ihre Bereitschaft an, bei der Erarbeitung als Mittler zu dienen. Außerdem sollte die öffentliche Hand ihre vorhandenen Daten freigeben („Open-Data-Ansatz“), so wie es im Mobilitätsdatenmarkt (MDM) der BASt bereits ansatzweise umgesetzt ist. Im öffentlichen Personenverkehr müsse das Delfi-Projekt für deutschlandweite Fahrplaninformation vorangetrieben werden.

Damit intelligente Mobilität auf Akzeptanz beim Bürger und der Wirtschaft stößt, sei aber auch ein konsequenter Datenschutz notwendig. „Der Datenschutz muss sichtbar kontrolliert und eine Verletzung gegebenenfalls sichtbar sanktioniert werden können“, fordern DVF und Bitkom. Zugleich muss sichergestellt werden, dass die freigegebenen Daten nicht von Fremden manipuliert werden können.

Nachdenken über Netzneutralität angeregt

Um die Daten auch zu den Nutzern zu bekommen, muss nach Ansicht der Verbände die Breitbandversorgung entlang der Verkehrswege ausgebaut werden. Verklausuliert plädieren sie für ein Nachdenken über das Festhalten an der Netzneutralität: „Im Rahmen des Breitband- und Mobilfunkausbaus sind … die nicht verfügbaren Service Level Agreements bzw. Priorisierung zu berücksichtigen (QoS)“, heißt es.

Für den Zahlungsverkehr und den Fahrkartenverkauf fordern die beiden Verbände standardisierte Lösungen. Für den ÖPNV sehen sie den VDV-Standard als geeignet an. Wo es Insellösungen gibt, seien sie mit Bundes- und Landesförderung zu beseitigen.

Haftungsfragen klären

Ergänzend muss der rechtliche Rahmen angepasst werden. Dies unter anderem den Datenschutz, die Nutzbarkeit von Lkw-Maut-Daten oder Haftung. So sei zum Beispiel die Haftung für den Ausfall von Verkehrsverbindungen oder von Folgekosten bei Verspätungen oder falschen Informationen in vernetzten Systemen nicht vollständig geklärt. (roe)

Presseschau 6. März

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat sich in Deutschlandradio Kultur  gegen eine private Straßenfinanzierung ausgesprochen, wie sie von der Bundesregierung geprüft wird. Zumindest sei eine öffentliche Debatte darüber zu führen, ob es sinnvoll ist, Banken und Versicherern eine höhere Rendite anzubieten als sie derzeit auf dem Markt erzielen können.

EU-Verkehrskommissarin zeigte sich laut Wirtschaftsblatt.at weiterhin skeptisch zur deutschen Pkw-Maut. Sie kritisiere unter anderem, dass die Zehntagesvignette mit 10 EUR im Vergleich zur günstigsten Jahresvignette (20 EUR) zu teuer sei. (roe)