DGB und BGL beharren auf Mindestlohn für Ausländer

Der DGB und der Güterverkehrsverband BGL fordern in einer gemeinsamen Erklärung die kompromisslose Zahlung des Mindestlohns für alle Lkw-Fahrer auf deutschen Straßen. Nach Ansicht der beiden Verbände steht allen ausländischen Lkw-Fahrern der deutsche Mindestlohn zu, wenn sie Transporte im Geltungsbereich des MiLoG auf deutschem Territorium durchführen. „Ein solches Vorgehen ist sowohl nach der EU-Entsenderichtlinie als auch nach den Regeln des Internationalen Privatrechts der EU zulässig“, wird betont. „Die EU-Entsenderichtlinie erlaubt EU-Mitgliedsstaaten ausdrücklich, zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften zu schaffen, die auch für ausländische Arbeitgeber gelten, sollten sie Beschäftigte zur Arbeit nach Deutschland entsenden.“ Daher unterlägen auch im Ausland ansässige Arbeitgeber des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes der Dokumentationspflicht nach § 16 MiLoG und der Anwendung der Mindestlohnmeldeverordnung. „Diese Voraussetzungen und ein wirkungsvolles Kontrollsystem sind unabdingbar, um Wettbewerbsverzerrungen und Sozialdumping zu verhindern.“ Deutschland hatte auf Druck der EU-Kommission die Anwendung des Mindestlohns auf reine Transitfahrten am 30. Januar ausgesetzt. Derzeit wird die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht auf freien Waren- und Dienstleistungsverkehr geprüft. (roe)

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