Presseschau 11. März

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann will zusammen mit Daimler zeitnah eine Studie eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Auswirkungen von Lang-Lkw auf das Klima erstellen zu lassen. Dabei gehe es zum einen um die CO2-Einsparungen gegenüber herkömmlichen Lkw, zum anderen um Verlagerungseffekte zu Lasten der Schiene, sagte er in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung. Diese Fragen kämen im Feldversuch des Bundes zu kurz.

Für die geplante Abführung der DB-Zwangsdividende von 700 Mio. EUR in diesem Jahr wird es eng, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Grund sei das schlechte Ergebnis des DB-Konzerns im vergangenen Jahr. Die DB wird ihren Geschäftsbericht offiziell am 19. März in Berlin vorstellen.

Die Bundesregierung wolle einen härteren Kurs gegen die Golf-Airlines fahren, berichtet die Stuttgarter Zeitung. Sie fordert zunächst faire Wettbewerbsbedingungen. Zusätzliche Munition dürfte sie von einer bisher unveröffentlichten Studie im Auftrag von US-Airlines erhalten, die die direkten und indirekten Subventionen für die Golf-Airlines in den vergangenen Jahren auf 42 Mrd. USD beziffert und die vielfältigen Verflechtungen zwischen den Regierungen und ihren Airlines offenlegt. (roe)

Starke Spreizung der Lkw-Mautsätze ist achslastbedingt

Die ab Oktober geplante deutliche Differenzierung von 1,8 Cent/km zwischen den Mautsätzen für Lkw mit vier und solchen mit fünf und mehr Achsen geht offenbar auf die Annahme großer Unterschiede in den Achslasten zurück. Das geht aus der vom BMVI jetzt in aller Stille veröffentlichten Ergänzung des Wegekostengutachtens zur Lkw-Maut hervor. Danach wird für Vierachser eine Achslast-Äquivalenzziffer von 0,71 angenommen, für Lkw mit 5 und mehr Achsen hingegen 1,36. Mit der Achslast-Äquivalenzziffer wird der Straßenverschleiß bemessen. Zum Vergleich: Die Zweiachser ab 7,5t zGG weisen dem Gutachten zufolge eine Achslast-Äquivalenzziffer von 0,25 auf, die Dreiachser liegen bei 0,48.

Warum die angenommenen Achslasten für Vier- und Fünfachser so unterschiedlich ausfallen, wird im Gutachten nicht weiter thematisiert. Für die Ermittlung der Achslast-Äquivalenzziffern wurden die Daten der 18 ständigen Achslastmessstellen im Autobahnnetz ausgewertet und mit anderen Quellen plausibilisiert. In Fachkreisen wird als Hintergrund vermutet, das die Gruppe der Vierachser sehr inhomogen ausfällt. Unter den 18 gängigsten Fahrzeugtypen über 12t zGG finden sich zum Beispiel vierachsige Kipplaster, ein Anhängerzug und zwei Sattelzugvarianten.

Bei den Kipplastern und auch bei den häufig zur Supermarktbelieferung eingesetzten Vierachs-Sattelzügen kann ein nahe 50 Prozent liegender Anteil von Leer- oder Fast-Leerfahrten mit entsprechend niedrigen Achslasten vermutet werden. Bis weit in die Koalitionsfraktionen hinein wird befürchtet, dass die Transportunternehmen künftig aber wegen der starken Mautspreizung bei geringem Nutzlastverlust im Fernverkehr von drei- auf zweiachsige Auflieger mit dann höheren Achslasten umsteigen und so den Straßenverschleiß beschleunigen.

Wie aus dem Gutachten weiter hervorgeht, unterscheiden sich die Äquivalenzziffern für den Kapazitätsverbrauch – der hauptsächlich auf der Fahrzeuglänge beruht – kaum (4,25 zu 4,5). Die Äquivalenzziffern für Gewicht – in der sich die benötigte Dimensionierung von Brücken widerspiegelt – für für Vier- und Fünfachser „aufgrund nahezu identischer zGG nicht differenziert“ und betragen einheitlich 1,0. (roe)

Starke Spreizung der Lkw-Mautsätze ist achslastbedingt

Die ab Oktober geplante deutliche Differenzierung von 1,8 Cent/km zwischen den Mautsätzen für Lkw mit vier und solchen mit fünf und mehr Achsen geht offenbar auf die Annahme großer Unterschiede in den Achslasten zurück. Das geht aus der vom BMVI jetzt in aller Stille veröffentlichten Ergänzung des Wegekostengutachtens zur Lkw-Maut hervor. Danach wird für Vierachser eine Achslast-Äquivalenzziffer von 0,71 angenommen, für Lkw mit 5 und mehr Achsen hingegen 1,36. Mit der Achslast-Äquivalenzziffer wird der Straßenverschleiß bemessen. Zum Vergleich: Die Zweiachser ab 7,5t zGG weisen dem Gutachten zufolge eine Achslast-Äquivalenzziffer von 0,25 auf, die Dreiachser liegen bei 0,48.

Warum die angenommenen Achslasten für Vier- und Fünfachser so unterschiedlich ausfallen, wird im Gutachten nicht weiter thematisiert. Für die Ermittlung der Achslast-Äquivalenzziffern wurden die Daten der 18 ständigen Achslastmessstellen im Autobahnnetz ausgewertet und mit anderen Quellen plausibilisiert. In Fachkreisen wird als Hintergrund vermutet, das die Gruppe der Vierachser sehr inhomogen ausfällt. Unter den 18 gängigsten Fahrzeugtypen über 12t zGG finden sich zum Beispiel vierachsige Kipplaster, ein Anhängerzug und zwei Sattelzugvarianten.

Bei den Kipplastern und auch bei den häufig zur Supermarktbelieferung eingesetzten Vierachs-Sattelzügen kann ein nahe 50 Prozent liegender Anteil von Leer- oder Fast-Leerfahrten mit entsprechend niedrigen Achslasten vermutet werden. Bis weit in die Koalitionsfraktionen hinein wird befürchtet, dass die Transportunternehmen künftig aber wegen der starken Mautspreizung bei geringem Nutzlastverlust im Fernverkehr von drei- auf zweiachsige Auflieger mit dann höheren Achslasten umsteigen und so den Straßenverschleiß beschleunigen.

Wie aus dem Gutachten weiter hervorgeht, unterscheiden sich die Äquivalenzziffern für den Kapazitätsverbrauch – der hauptsächlich auf der Fahrzeuglänge beruht – kaum (4,25 zu 4,5). Die Äquivalenzziffern für Gewicht – in der sich die benötigte Dimensionierung von Brücken widerspiegelt – für für Vier- und Fünfachser „aufgrund nahezu identischer zGG nicht differenziert“ und betragen einheitlich 1,0. (roe)

Auftraggeber haften künftig mit für Lenk- und Ruhezeiten

Die umstrittene Auftraggeberhaftung für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten tritt am Mittwoch in Kraft. Die entsprechende Novelle der Fahrpersonalverordnung (FPersV) wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet. Danach haben Auftraggeber die Pflicht, sich „in angemessenen Zeitabständen“ zu vergewissern, dass die Lenk- und Ruhezeiten auch tatsächlich eingehalten werden. Verstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Der Werksverkehrsverband BWVL war im Vorfeld gegen diese Regelung Sturm gelaufen, weil eine derartige Kontrolle der Auftragnehmer weder von der Masse her noch angesichts oft mehrstufiger Auftraggeberketten nicht zu leisten sei. Zudem gebe es keine Auskunftspflicht der beauftragten Unternehmen.

Von 50km auf 100km ausgeweitet wurde der Radius, in dem Post- und Paketzusteller mit Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 t ohne Digitacho zustellen dürfen. (roe)

Auftraggeber haften künftig mit für Lenk- und Ruhezeiten

Die umstrittene Auftraggeberhaftung für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten tritt am Mittwoch in Kraft. Die entsprechende Novelle der Fahrpersonalverordnung (FPersV) wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet. Danach haben Auftraggeber die Pflicht, sich „in angemessenen Zeitabständen“ zu vergewissern, dass die Lenk- und Ruhezeiten auch tatsächlich eingehalten werden. Verstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Der Werksverkehrsverband BWVL war im Vorfeld gegen diese Regelung Sturm gelaufen, weil eine derartige Kontrolle der Auftragnehmer weder von der Masse her noch angesichts oft mehrstufiger Auftraggeberketten nicht zu leisten sei. Zudem gebe es keine Auskunftspflicht der beauftragten Unternehmen.

Von 50km auf 100km ausgeweitet wurde der Radius, in dem Post- und Paketzusteller mit Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 t ohne Digitacho zustellen dürfen. (roe)

Presseschau 10. März

Nach einem Bericht der WAZ will NRW-Verkehrsminister Michael Groschek nach der Sommerpause erneut mit dem BMVI darüber sprechen, auf den drei Ruhrgebiets-Autobahnen A2, A40 und A42 ebenfalls ein „Digitales Testfeld Autobahn“ einrichten. Das BMVI hat sich aber bereits für die A9 zwischen München und Nürnberg entschieden und will laut Antwort auf eine Anfrage der Linken keine weiteren Testfelder einrichten.

Am morgigen Mittwoch werde das niedersächsische Verkehrsministerium vom SPNV-Aufgabenträger LNVG über die Bewertung der acht zuletzt verbliebenen Bahn-Reaktivierungsprojekte informieren, berichten die Grafschafter Nachrichten.  Am 18. März sollen die Ergebnisse dann öffentlich präsentiert werden. (roe)

Presseschau 10. März

Nach einem Bericht der WAZ will NRW-Verkehrsminister Michael Groschek nach der Sommerpause erneut mit dem BMVI darüber sprechen, auf den drei Ruhrgebiets-Autobahnen A2, A40 und A42 ebenfalls ein „Digitales Testfeld Autobahn“ einrichten. Das BMVI hat sich aber bereits für die A9 zwischen München und Nürnberg entschieden und will laut Antwort auf eine Anfrage der Linken keine weiteren Testfelder einrichten.

Am morgigen Mittwoch werde das niedersächsische Verkehrsministerium vom SPNV-Aufgabenträger LNVG über die Bewertung der acht zuletzt verbliebenen Bahn-Reaktivierungsprojekte informieren, berichten die Grafschafter Nachrichten.  Am 18. März sollen die Ergebnisse dann öffentlich präsentiert werden. (roe)

Linke bringt Union bei Fernverkehr in eine Zwickmühle

Die Union muss sich mit einem von ihr selbst 2001 vorgelegten und nun neu praktisch wortgleich von der Linken eingebrachten Entschließungsantrag zur Finanzierung des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) auseinandersetzen. In dem am Freitag im Plenum diskutierten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des SPVF vorzulegen. Danach soll der Bund unter anderem gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit bei Verkehrsangeboten des SPFV Rechnung getragen wird und dass „hierzu anderweitig nicht erbrachte Verkehrsangebote im Schienenpersonenfernverkehr durch den Abschluss von Verkehrsdurchführungsverträgen mit Eisenbahnverkehrsunternehmen sichergestellt werden“. Das würde die Einführung des Bestellerprinzips auch im SPFV bedeuten.

Der Unions-Verkehrsexperte Dirk Fischer – einer der Mitautoren des Antrages von 2001 – bezeichnete die von der Linken im Begründungsteil genannte Annahme als Illusion, man könne mit 100 Mio. EUR Zuschuss die Wiederanbindung aller Oberzentren mit SPFV erreichen. „Dabei geht es um erhebliche Milliardenbeträge und nichts anderes.“ Die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann sagte, „wenn wir der Bahn so in den Fernverkehr reinreden, ist das eine 180-Grad-Wende zu allem, was wir damals bei der Bahnreform verabschiedet haben, und das wollen wir so nicht.“

Finanzausschuss federführend für Mehrwertsteuer

Zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wurde ein Antrag der Linken , in dem gefordert wurde, bis spätestens zum 1. Juli 2015 den Mehrwertsteuersatz für Fahrkarten auch im Bahnfernverkehr analog zum Nahverkehr von 19 auf sieben Prozent zu reduzieren und zum selben Zeitpunkt bei grenzüberschreitenden Flügen den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die Flugtickets zu erheben. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden.

Koalition gibt DB bei Nacht- und Autozügen freie Hand

Von der Koalitionsmehrheit im Plenum abschließend abgelehnt wurde der Antrag der Linken, die Bundesregierung solle sich über den Aufsichtsrat dafür stark machen, den Rückzug der DB aus dem Verkehr mit Nacht- und Autoreisezügen zu stoppen. Hier hatte es Mitte Januar eine öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss gegeben. Fischer und Lühmann (SPD) begründeten die Ablehnung damit, dass es der Bund von einer privatwirtschaftlich agierenden DB AG nicht verlangen könne, dauerhaft Verluste aus diesem Geschäftsfeld zu tragen und Investitionen in neues Rollmaterial zu tätigen, die sich aus heutiger Sicht nicht amortisieren würden. (roe)

Linke bringt Union bei Fernverkehr in eine Zwickmühle

Die Union muss sich mit einem von ihr selbst 2001 vorgelegten und nun neu praktisch wortgleich von der Linken eingebrachten Entschließungsantrag zur Finanzierung des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) auseinandersetzen. In dem am Freitag im Plenum diskutierten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des SPVF vorzulegen. Danach soll der Bund unter anderem gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit bei Verkehrsangeboten des SPFV Rechnung getragen wird und dass „hierzu anderweitig nicht erbrachte Verkehrsangebote im Schienenpersonenfernverkehr durch den Abschluss von Verkehrsdurchführungsverträgen mit Eisenbahnverkehrsunternehmen sichergestellt werden“. Das würde die Einführung des Bestellerprinzips auch im SPFV bedeuten.

Der Unions-Verkehrsexperte Dirk Fischer – einer der Mitautoren des Antrages von 2001 – bezeichnete die von der Linken im Begründungsteil genannte Annahme als Illusion, man könne mit 100 Mio. EUR Zuschuss die Wiederanbindung aller Oberzentren mit SPFV erreichen. „Dabei geht es um erhebliche Milliardenbeträge und nichts anderes.“ Die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann sagte, „wenn wir der Bahn so in den Fernverkehr reinreden, ist das eine 180-Grad-Wende zu allem, was wir damals bei der Bahnreform verabschiedet haben, und das wollen wir so nicht.“

Finanzausschuss federführend für Mehrwertsteuer

Zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wurde ein Antrag der Linken , in dem gefordert wurde, bis spätestens zum 1. Juli 2015 den Mehrwertsteuersatz für Fahrkarten auch im Bahnfernverkehr analog zum Nahverkehr von 19 auf sieben Prozent zu reduzieren und zum selben Zeitpunkt bei grenzüberschreitenden Flügen den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die Flugtickets zu erheben. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden.

Koalition gibt DB bei Nacht- und Autozügen freie Hand

Von der Koalitionsmehrheit im Plenum abschließend abgelehnt wurde der Antrag der Linken, die Bundesregierung solle sich über den Aufsichtsrat dafür stark machen, den Rückzug der DB aus dem Verkehr mit Nacht- und Autoreisezügen zu stoppen. Hier hatte es Mitte Januar eine öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss gegeben. Fischer und Lühmann (SPD) begründeten die Ablehnung damit, dass es der Bund von einer privatwirtschaftlich agierenden DB AG nicht verlangen könne, dauerhaft Verluste aus diesem Geschäftsfeld zu tragen und Investitionen in neues Rollmaterial zu tätigen, die sich aus heutiger Sicht nicht amortisieren würden. (roe)

Meinung: Ferlemanns Vorschlag hat Tücken

Falls es irgendjemand verpasst hat: Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann hat am Donnerstagabend en passant die heiße Phase der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Verkehrsbereich eröffnet. Sein anscheinend mit dem Bundesfinanzministerium abstimmter Vorstoß läuft darauf hinaus, dass die Länder einen Mehrwertsteuerpunkt mehr erhalten. Bei Fortschreibung der Steuereinnahmen der letzten Jahre würde das 2015 auf rund 8,4 Mrd. EUR hinauslaufen. Dafür bezahlen die Länder den SPNV künftig aus eigener Tasche. Zusätzlich übernimmt der Bund die bisherige Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen, bei der die Länder nach eigenem Bekunden wegen der mit 3 Prozent zu niedrig angesetzten Zweckausgabenpauschale draufzahlen.

Geld ohne Zweckbindung wird versickern

Bleiben wir zunächst beim SPNV: 8,4 Mrd. EUR hört sich zunächst nicht schlecht an und ist fast eine Punktlandung beim Wunschbetrag gemäß Kieler Schlüssel. Doch die Verkehrspolitiker sollten sich nicht zu früh freuen.

Wie groß ist nämlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Mittel, wenn sie einmal in den Landeskassen angekommen sind, auf Dauer der SPNV-Finanzierung vorbehalten bleiben? Nicht nur dem Bundesfinanzminister sind „klebrige Hände“ eigen, seine Länderkollegen stehen ihm darin in nichts nach. So lasch die Verwendungskontrolle des Bundes für die Regionalisierungsmittel in der Vergangenheit gewesen sein mag: Gravierende Zweckentfremdung hat es nicht gegeben. Die Hemmschwelle, künftig landeseigene Mittel in anderen Politikbereichen versickern zu lassen, dürfte deutlich niedriger sein. Die Verkehrspolitiker der Länder sollten sich also mit der Frage auseinandersetzen, wie sie eine Zweckbindung sichern. Steuern sind ihrem Wesen nach nämlich nicht zweckgebunden (Non-Affektationsprinzip).

Eine Möglichkeit wäre, eine länderübergreifende „Sonderkasse“ einzurichten, in die der abgetretene Mehrwertsteuerpunkt zunächst eingezahlt wird, bevor er nach dem „Kieler Schlüssel“ verteilt wird. Das ließe sich leicht begründen, denn die übrigen Mehrwertsteuereinnahmen werden nach Königsteiner Schlüssel verteilt. Mit einer derart getrennten Ausschüttung wäre immerhin jenes Maß an Transparenz geschaffen, das eine Zweckentfremdung deutlich erschwert.

Infrastruktur dem Wettbewerb aussetzen

Eine weiterer Fallstrick im „Ferlemann-Modell“ sind Anreizstrukturen rund um die Infrastrukturentgelte. Heute muss der Bund zumindest ein wenig darauf achten, dass die Entgeltsteigerungen seines Unternehmens DB die von ihm gezahlten Regionalisierungsmittel nicht völlig auffrisst. Liegt die SPNV-Finanzierung komplett bei den Ländern, muss er von der DB solche Rücksichten nicht mehr einfordern. Angesichts der für die LuFV-Finanzierung notwendigen Dividenden hat der Bund aber ein vitales Interesse an ordentlichen Renditen der Infrastruktursparte. Dass die Entgeltregulierung wirksam gegen das Drehen an der Preisschraube wirkt, erscheint im Lichte vergangener Erfahrungen wenig wahrscheinlich: Ein cleverer Monopolist ist seinem Regulierer immer einen Schritt voraus.

Wirksamer dürfte es sein, die marktwirtschaftlich bewirkte Effizienzsteigerung im Zugbetrieb analog im Infrastrukturbetrieb- und -Erhalt zur Geltung zu bringen: Was spricht dagegen, einige kleinere Regionalnetze für zehn oder 15 Jahre in die Hände privater Betreiber zu legen, um die DB-Infrastruktursparte zumindest einmal einem echten Benchmarking auszusetzen? Die Vergabekompetenz dürfte bei den SPNV-Aufgabenträgern vorhanden sein. In einer Zeit, in der auch andere Strukturen neu sortiert werden, haben die Länder am ehesten Chancen, sich die benötigten Pilotnetze vom Bund „auszuleihen“. Oder, um ein Wort von Ferlemann vom Donnerstagabend aufzugreifen: „Nicht kleines Karo denken, sondern mal die größeren Linien andenken.“ (roe)