Aufgefischt 25.4.2016

Der Flüchtlingsgipfel der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin ist ohne Ergebnisse für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen und die Bundesautobahngesellschaft zu Ende gegangen, wie unter anderem der Tagesspiegel berichtet.

Bild am Sonntag (nur Print/Abo Plus) hat eine Übersichtstabelle mit den Ergebnissen der RDE-Tests der KBA-Abgasnachmessungen veröffentlicht und damit eine Lücke des offiziellen BMVI-Berichts gestopft.

Im Südwesten erhitzt der zum „weiteren Bedarf“ herabgestufte Ausbau der A6 östlich von Weinsberg weiter die Gemüter, wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet. (roe)

BMVI legt Bericht zum Dieselskandal vor

Hinweise auf eindeutig illegale Abschalteinrichtungen wie bei VW habe es aber bei den Fahrzeugen nicht gegeben.

Wie aus dem 134 Seiten starken Dokument hervorgeht, erfüllten nur beim Labortest alle 56 vom Kraftfahrt-Bundesamt nachgeprüften Modelle die Stickoxid-Grenzwerte oder lagen innerhalb der zulässigen Toleranzen. Schon geringe Variationen des Testzyklus – zum Beispiel mit warmen Motor, niedrigerer Außentemperatur oder 10 Prozent höheren Geschwindigkeiten – hatten zum Teil deutliche Grenzwertüberschreitungen zur Folge. Insgesamt wurden 650 Tests gefahren, sowohl im Labor als auch auf der Straße.

Heutige Fahrzeuge dem RDE-Test nicht gewachsen

Die von der EU im Herbst 2015 verabredete Prüfung im Realbetrieb (RDE) mit 2,1fachem Konformitätsfaktor hätte nur ein Viertel der 32 getesteten Euro-6-Fahrzeuge bestanden – darunter übrigens mehrere Modelle des VW-Konzerns. Zahlreiche Euro-6-Fahrzeuge stießen im RDE-Betrieb mehr Stickoxide aus als bei schweren Lkw der Euro-VI-Norm zulässig ist, wo die Werte im Betrieb ständig überprüft werden.

Hersteller legen EU-Vorschriften großzügig aus

Dobrindt ließ deutliches Unverständnis darüber durchblicken, dass die Hersteller teilweise schon bei Temperaturen unter 17 Grad die Abgasreinigung herunterregeln („Thermofenster“), und dafür die laut EU-Verordnung zulässige Begründung „Schutz des Motor vor Beschädigung“ anführen. Er sprach sich dafür aus, die EU-Verordnung so zu präzisieren, dass diese Begründung nur dann zieht, wenn ansonsten der Stand der Technik zieht. Außerdem seien derartige Praktiken vor der Typgenehmigung anzuzeigen. Das werde das KBA schon jetzt bei Typgenehmigungen in Deutschland verlangen. Nötig sei auch eine Präzisierung, was der „normale Gebrauch“ sei, bei dem die Abgasreinigung nicht ausgeschaltet werden darf.

Rückrufe vereinbart

Das BMVI hat mit den Herstellern der in Deutschland typgenehmigten Modelle mit deutlichen Grenzwertüberschreitungen einen „freiwilligen“ Rückruf vereinbart. Betroffen sind davon Audi, Daimler, Opel, Porsche und VW mit zusammen 630.000 Fahrzeugen in ganz Europa. Renault hat sich freiwillig angeschlossen. Wieviele Fahrzeuge deutscher Halter betroffen sind, ist noch unklar. Über problematische Fahrzeuge, die in anderen Ländern typgenehmigt worden sind – wie zum Beispiel Ford – seien die dortigen Zulassungsbehörden informiert worden. (roe)

Externer Link: Bericht der Untersuchungskommission

Länder wollen Schwertransport-Begleiter auch beleihen

Die Länderkamm schlug dem Bund am Freitag vor, bei der anstehende Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Sowohl Verwaltungshelfer als auch Beliehene „müssen fachlich geeignet, zuverlässig, auch hinsichtlich ihrer Finanzen, und im Falle der Beleihung unabhängig von den Interessen der sonstigen Beteiligten sein.“ Mit dem letzten Nebensatz soll offenbar ausgeschlossen werden, dass sich Schwerlastspeditionen eigene Mitarbeiter oder Tochterfirmen beleihen lassen. Die Bundesregierung soll ermächtigt werden, in Verordnungen mit Zustimmung des Bundesrates – Polizei ist Ländersache – die Einzelheiten zu regeln.

Vorteil von beliehenen Dienstleistern gegenüber bloßen Verwaltungshelfern ist, dass bei beim Transport über Grenzen von Polizeidienststellen oder Ländergrenzen hinweg keine formelle Übergabe mit unfallträchtigen Standzeiten notwendig ist. Beliehene sollen auch „in ähnlicher Weise wie Polizeibeamte verkehrsrechtliche Anordnungen als eigenständige Maßnahme der Straßenverkehrsbehörde treffen können“. Des BMVI hatte selbst eingeräumt, dass die Novelle der VwV-StVO nur für ca. 10 Prozent der Transporte Erleichterung bringt.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius berichtete am Freitag von dem Pilotversuch bei sich im Land. Dort haben als „Hilfspolizei“ gekennzeichnete private Dienstleister zur vollen Zufriedenheit von Wirtschaft und Polizei erfolgreich Schwertransporte begleitet.

Weitere Inhalte der StVG-Novelle sind:

  • Ausweitung der internetbasierten Ab- und Anmeldung von Kfz auf die Wiederanmeldung auf denselben Halter
  • Ermächtigung zur Verordnung eines Gebührenrahmens für die MPU („Idiotentest“)
  • Eindämmung des Führerscheintourismus durch Klarstellungen

Luftverkehr wird Verkehrswende weiter hinterherhinken

Selbst wenn im Luftverkehr ausschließlich klimaneutral erzeugte chemische Treibstoffe verwendet werden, bleiben klimaschädliche Effekte übrig, stellte Christian Hochfeld der Politikberatung Agora Verkehrswende heraus. Sie resultieren aus der besonderen Wirkung von Emissionen in hohen Atmosphärenschichten, Ruß und Kondensstreifen. In der Fachliteratur wird der „Emission weighting Factor“, mit dem der reine CO2-Ausstoß des Luftverkehrs zu multiplizieren ist, mit 2 bis 5 beziffert. Der einzige Ausweg ist nach Hochfelds Einschätzung der Verzicht auf chemische Treibstoffe.

GMBM sorgen nur für klimaneutrales Wachstum

Die GMBM nehmen nach jetzigem Stand nur die reinen CO2-Emissionen ins Visier, und auch nur jene, die ab 2020 hinzukommen. Statt eines Emissionshandelssystems (ETS), wie es Deutschland und die EU favorisiert hätten, wird es ein Offsetting-System geben – aus einer kerosinbezogenen Abgabe der Airlines werden damit zum Beispiel Aufforstungsprojekte finanziert. Die zusätzlichen Kosten werden auf 0,2 bis 1,8 Prozent des Airline-Umsatzes geschätzt. Wie von Regierungsseite zu hören war, sei das Offsetting anstelle eines ETS der Hebel gewesen, um die afrikanischen Staaten zu einer Zustimmung zu bewegen. Eine „Mini-Vollversammlung“ der ICAO Anfang Mai soll den Weg für die Annahme der Vereinbarung im Herbst ebnen.

Zuständigkeit für EU-Flüge umstritten

Die GMBM sollen nur internationale Flüge abdecken, für nationale Flüge können die Staaten eigene Regeln festlegen. Offen blieb, ob in diesem Zusammenhang künftig Deutschland das „Inland“ ist oder die EU. Gerüchten zufolge will die EU-Kommission am ETS für innergemeinschaftliche Flüge festhalten.

E-Mobilität auf Flughäfen stößt schnell an Grenzen

Die Energieeffizienzpotenziale an den Flughäfen sind offenbar erst in den letzten Jahren in Angriff genommen worden. Hauptansatzpunkte seien eine effiziente Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie eine stärker am tatsächlichen Bedarf orientierte Klimatisierung und Beleuchtung, erklärten mehrere Flughafenvertreter einhellig. Bei der Beleuchtung gebe es allerdings Konflikte mit dem Thema Sicherheit.

Einhellig warnten die Flughafenvertreter vor zu hohen Erwartungen an die Elektrifizierbarkeit der Bodenverkehrsdienste. Der Flughafen Frankfurt/Main kann dank Unterstützung des BMVI verschiedene Servicefahrzeuge mit elektrischem Antrieb erproben. Die Einsparung sei allerdings gemessen am Aufwand gering, stellte Andreas Eibensteiner von der Fraport AG heraus. Für die öfter als idealen Anwendungsfall genannten Elektrobusse auf dem Vorfeld sieht er im Frankfurter Umfeld mit geringen Standzeiten, langen Wegen und dem Platzverbrauch für Ladestellen oder Wechselakkustationen wenig Chancen. Am deutlichen kleineren Flughafen Stuttgart – wo es zwei Elektrobusse gibt – sei das Umfeld besser geeignet.

Viel Potenzial bei Bodenstrom und Kabinenluftversorgung

Deutlich höheres Einsparpotenzial für die Luftfahrt insgesamt erkennen die Flughafenvertreter einhellig bei der Versorgung stehender Flugzeuge mit Bodenstrom statt Strom aus der lauten und ineffizienten Hilfsturbine. Vielerorts fehlten aber Anschlüsse oder die Fluggesellschaften seien nicht bereit, den Strom angemessen zu vergüten. Auf ähnliche Schwierigkeiten stößt die Versorgung der Kabinen stehender Flugzeuge mit vorklimatisierter Luft vom Boden aus. (roe)

Sachsen-Anhalt bleibt beim Nein zum Lang-Lkw

Wir stellen uns gegen den Lang-LKW, sog. Gigaliner, da sie eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie Verkehrsinfrastruktur darstellen und der Verkehrsverlagerung von der Straße hin zu anderen Transportformen entgegenstehen“, heißt es im Vertragsentwurf, der formal noch von Parteitagen der drei Partner gebilligt werden muss. Bisher hatte das Land nur „Transitverkehre“ auf den Autobahnen zugelassen.

Erhalt vor Neubau

Bei den Landesstraßen werden die Mittel auf 85 Mio. EUR aufgestockt. Davon sollen 65 Prozent oder rund 55 Mio. EUR in den Erhalt fließen. Der alte und voraussichtlich auch neue Verkehrsminister Thomas Webel hatte den Sanierungsstau vor der Wahl auf rund 460 Mio. EUR beziffert. Die Koalitionspartner verpflichten sich außerdem, die Straßenbauverwaltung mit ausreichend Planungskapazität auszustatten und sie wieder in die Lage zu versetzen, den Betriebsdienst mit eigenen Kräften wahrzunehmen.

Ausdrücklich bekennen sich die drei Partner zum Beibehalt der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen und zum Reformkonzept der Bodewig-II-Kommission.

A14 wird nur indirekt thematisiert

Nicht namentlich erwähnt wird der vor allem zwischen Grünen und CDU umstrittene Weiterbau der A14 von Magdeburg nach Nord. „Unbeschadet unterschiedlicher Haltungen der Koalitionspartner zu einzelnen Projekten des Bundesverkehrswegeplans sind die Partner übereingekommen, dass das Land für den Zeitraum dieser Vereinbarung die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens anerkennt und auch keine abweichenden bzw. weiterführenden Initiativen ergreift. Projekte im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans sind möglichst in der Reihenfolge ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) zu planen und umzusetzen.“ Dem einzigen noch ausstehenden Abschnitt der A14 wird im Entwurf für den BVWP 2030 ein NKV von 3,0 attestiert, was im Umfeld der anderen Projekte im Land eher unterdurchschnittlich ist.

Landes-Ladesäulenprogramm

Um die Elektromobilität zu fördern, soll sich die Regierung darauf konzentrieren, eine „bedarfsgerechte“ und für alle Fahrzeugtypen kompatible Ladeinfrastruktur („Landesnetz“) zu schaffen. Zweiter Schwerpunkt ist die Elektrifizierung der öffentlichen Fahrzeugflotten einschließlich von Linienbussen.

Schiene: Viele Forderungen, wenig Zusagen

Im Schienenverkehr gibt es umfangreiche Forderungen an Bund und DB. Vage bleiben die eigenen Zusagen. „Wir werden weiter den Erhalt und die Sanierung von Anschlussgleisen finanziell unterstützen“, heißt es ohne Nennung von Summen oder Förderinstrumenten. Nur den Harzer Schmalspurbahnen wird weitere Förderung fest zugesagt. „Auch die weiteren nichtbundeseigenen Bahnen bedürfen einer staatlichen Unterstützung“, wird festgestellt.

345-Tage-Ziel an der Elbe aufgegeben

Beim Dauerzankapfel Schiffbarkeit der Elbe neigt sich die Waagschale deutlich zugunsten des Umwelt- und Naturschutzes – aber in einer fast unverständlichen Kompromissformel: „Die Koalitionspartner wollen, dass der Fluss auch weiterhin als Bundeswasserstraße anerkannt bleibt“, heißt es zwar; ein Ausbau der Elbe werde von den Koalitionspartnern ebenso abgelehnt wie eine weitere Vertiefung und der Bau neuer Staustufen. „Dabei ist hinzunehmen, dass eine ganzjährige Schiffbarkeit (345 Tage) nicht gewährleistet ist.“ Weiter heißt es dann aber: „In diesem Rahmen ist die Elbe als wichtiger Verkehrsträger und Teil des Europäischen Verkehrsnetzes (TEN-T-Netz) durch geeignete Unterhaltungsmaßnahmen zu sichern, um damit verlässliche Schifffahrtsbedingungen zu gewährleisten.“ Verankert werden soll das alles in einem umfassenden Elbe-Konzept. (roe)

Weg für 4. Eisenbahnpaket frei

Laut EU-Kommission wurden folgende Eckpunkte vereinbart:

  • In ganz Europa dürfen ab 2020 eigenwirtschaftliche Personenverkehre uneingeschränkt angeboten werden
  • Ab 2023 müssen alle bestellten Verkehre von den Aufgabenträgern europaweit ausgeschrieben werden
  • Neue detaillierte Regeln für die diskriminierungsfreie Nutzung der Infrastruktur
  • Transparenzregeln gegen die heimliche Quersubventionierung der Verkehrssparten von vertikal integrierten Bahnunternehmen über die Infrastruktur

Die „technische Säule“ umfasst:

  • Einheitliche Fahrzeug- und Unternehmenszulassungen durch die Europäische Eisenbahn-Agentur (ERA)
  • Ein „one-stop shop“ für Anträge auf solche Zulassungen
  • Durchkämmen und Entrümpeln der nationalen Vorschriften
  • Stärkere Rolle der ERA bei der Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen
  • Aufbau eines System für schnellen Austausch über Sicherheitsrisiken
  • Stärkere Rolle der ERA bei der Zulassung von ERTMS/ETCS-Modifikationen

(roe)

Aufgefischt 21.4.2016

Beim Gipfeltreffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Donnerstagabend soll es laut Tagesspiegel auch um die Bundesautobahngesellschaft gehen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble könnte bei diesem Thema kompromissbereit sein, spekuliert das Blatt.

2015 erhielten weniger Handy-Sünder im Auto Punkte als noch 2011, berichtet das Oberbayrische Volksblatt unter Berufung auf Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes. Gründe für den Rückgang nennt das Blatt nicht. Das BMVI will die Kampagne gegen Handy-Ablenkung intensivieren. (roe)

Grüne im Saarland für Fernstraßengesellschaft

Anlass für den Antrag sei die Sperrung Brücke im Zuge der A6, die die Defizite im Substanzerhalt an den Tag gebracht habe, teilten die Grünen mit. „Alleine im Saarland sind 8,5 Prozent der Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen marode, was einem Viertel der Brückenfläche des Landes entspricht“, erläuterte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Hubert Ulrich. „Diese Zahlen verdeutlichen, dass das bisherige System, wonach die Länder für die Planung, den Bau und Erhalt der Verkehrswege im Bundesbesitz zuständig sind und der Bund lediglich die Finanzierung übernimmt, gescheitert ist. Gerade Haushaltsnotlageländer wie das Saarland verfügen nicht über ausreichende personelle Ressourcen, um zeitnah wichtige Bauprojekte auf den Weg zu bringen.“

Die Landesregierung solle sich dafür einsetzen, die Zuständigkeiten in einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft zu bündeln, die sich in rein öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befindet. Ihr Kernauftrag soll im Betrieb, dem Erhalt und der Sanierung der vorhandenen Infrastruktur liegen. Neubauprojekte sollen ausschließlich auf Grundlage eines parlamentarisch beschlossenen Bundesnetzplans erfolgen.

In Niedersachsen, NRW, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hatten sich die Grünen-Fraktionen dafür ausgesprochen, die Auftragsverwaltung beizubehalten. In Brandenburg hat die Landtagsfraktion Skepsis durchblicken lassen, in Schleswig-Holstein sogar für eine Bundesfernstraßengesellschaft plädiert.

Für die Talbrücke Fechingen fordern sie eine Aufnahme in die „Turboliste“ des Bundesfernstraßengesetzes, sofern sie nicht kurzfristig wenigstens wieder vierspurig für Pkw und Motorräder freigegeben werden kann. Verkehrsministerin Anke Rehlinger berichtete, dass der Bund dies bereits prüfe.

In der Landtagsdebatte widersprach Elke Eder-Hippler von der SPD den Grünen, dass mit Bündelung der Zuständigkeiten in der Hand des Bundes alles besser werde, und verwies auf die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Der CDU-Abgeordnete Peter Strobel sprach sich zumindest für eine differenziertere Sicht auf eine zentrale Gesellschaft aus und verwies auf das Beispiel der österreichischen Asfinag. Darüber hinaus plädierte er dafür, auf Planfeststellungsverfahren bei reinen Ersatzneubauten zu verzichten, und dies auch auf Bundesebene vorzuschlagen. Der Grünen-Antrag wurde mit Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. (roe)

Rechnungshof I: BMVI und DB rechnen sich neue Fehmarnsund-Brücke schön

Der Bundesrechnungshof verdächtigt das BMVI und die DB, in der Frage des Ausbaus der Fehmarnsundquerung die Varianten mit Erhalt der Bestandsbrücke absichtlich schlechtzurechnen. Das geht aus einem Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss hervor, der dem Verkehrsbrief vorliegt.

Kern des Streits ist, wie der zusätzliche Verkehr nach der Inbetriebnahme der festen Fehmarnbeltquerung aufgenommen werden kann. Das BMVI hat sich im September 2015 dafür ausgesprochen, zwei neue Querungen für Straße und Schiene zu bauen. Die Variante, die 1963 in Betrieb genommene kombinierte Bahn-Straßenbrücke als reine Straßenbrücke weiter zu nutzen, hat das Ministerium verworfen. Es begründet seine Entscheidung mit wirtschaftlichen Erwägungen und praktischen Überlegungen.

Widersprüche in der Bewertung von BMVI und DB

Der BRH hingegen zweifelt an den Berechnungsmethoden des BMVI und der DB, in deren Baulast die Bestandsbrücke fällt. Die angeblich zu hohen Aufwendungen für den Weiterbetrieb der Brücke seien nicht transparent aufgeschlüsselt worden; zudem sei das K.O.-Argument, während der Ertüchtigung der Brücke sei die Insel nicht erreichbar, nicht belegt worden. Die DB selbst erwäge, während des Ausbaus der Hinterlandstrecke auf dem Festland den Zugverkehr nach Fehmarn vier Jahre lang einzustellen. „Das ist – freundlich ausgedrückt – widersprüchlich“, sagte Bettina Hagedorn, Vorsitzende des Bundestags-Rechnungsprüfungsausschusses, im Gespräch mit dem Verkehrsbrief.

Rechnungshof: Bei Nichtstun droht Sperrung der Brücke

Weiter kritisiert der Rechnungshof, Instandhaltungskosten – namentlich für den Rostschutz und den Ersatz von Tragseilen im Umfang von mindestens 21 Mio. EUR – seien nur bei den Varianten eingerechnet worden, die eine langfristige Weiternutzung der Brücke vorsehen. Tatsächlich müsste diese Summe selbst dann, wenn bis 2028 eine Ersatzquerung gebaut wird, investiert werden, „um die Brücke bis dahin betriebs-, verkehrs- und standsicher zu halten und betriebliche Einschränkungen zu vermeiden“, schreibt der DRH. „Anderenfalls ist – auch nach Aussage der Bahn – nicht auszuschließen, dass die Fehmarnsundbrücke gesperrt werden muss.“

Hagedorn rief BMVI und DB dazu, die Verzögerungen auf dänischer Seite zu nutzen, um alle Varianten wirklich ergebnisoffen zu prüfen und dabei auch das jetzt wesentlich größere Zeitfenster für den Ausbau der Fehmarnsundquerung in die Überlegungen einzubeziehen.

Fehlanreize zulasten von Instandhaltung

Der Rechnungshof kritisiert überdies, es sei seit dem Jahr 2000 bekannt, dass der Rostschutz der Brücke erneuert werden müsse; unternommen habe die DB aber nichts. Der BRH vermutet einen Zusammenhang damit, dass die DB derartige Instandhaltungsmaßnahmen aus Eigenmitteln bestreiten muss, ein Neubau aber vom Bund finanziert werde. (roe)