Dobrindt: Mit mir wird es keine Sportboot-Vignette geben

Er wiederhole gerne, was er schon im vergangenen Herbst gesagt habe: „Wir werden keine Sportboot-Vignette einführen“, betonte er am Rande eines Pressegesprächs zur Planungsbeschleunigung. Andere Varianten zur „nutzerbezogenen Finanzierung“, die im Wassertourismuskonzept genannt werden, würden geprüft. Anlagenbezogene Gebühren oder höhere Pauschalbeträge der Verbände wollte er nicht ausschließen. Es werde aber auch in Zukunft so sein, dass die touristischen Wasserstraßen größtenteils aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Als Kernziel betrachtet er, die Diskussion über die touristischen Wasserstraßen überhaupt in Gang zu bringen. In der jetzigen Konstellation stehe Betrieb und Unterhaltung der touristischen Wasserstraßen in Konkurrenz zu den gewerblich genutzten Wasserstraßen – mit dem Ergebnis, dass nicht investiert werde. Damit sei der Verfall vorprogrammiert. In einem ersten Schritt will er daher die touristischen Wasserstraßen mit einem eigenen Haushaltstitel versehen. (roe)

Aufgefischt 5.7.2016

Landes- und Kommunalpolitiker protestieren gemeinsam mit den Sportbootverbänden gegen die Pläne des Bundes für eine Wasserstraßenmaut auf den Freizeitwasserstraßen, berichten unter anderem die Welt, das Hamburger Abendblatt und NDR. Passend dazu: Ein von der Stadt Kassel und Bund gemeinsam in Auftrag gegebenes Gutachten kommt laut Hessisch-Niedersächischer Allgemeine zum Schluss, dass der Bund nicht für die Sanierung der Fuldaschleuse in Kassel aufkommen muss.

Hannover und Bremen wollen bei der Umweltzonen für eine „blaue Plakette“ ganz vorne mitspielen, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung.

Baden-Württemberg will mit „Dialog-Displays“ an der B39 Motorradfahrer zu einem langsameren und leiseren Fahrstil erziehen. Die Displays zeigen nach Radar- und Lärmmessung bei Bedarf ein „Langsamer!“ oder „Leiser!“ an, teilte das Verkehrsministerium am Dienstag mit. (roe)

Früheres Ende für Führerschein-„Lappen“

Wie aus der Beschlussempfehlung des Bundesrats-Verkehrsausschusses zur 11. Novelle der Fahrerlaubnis-Verordnung hervorgeht, wollen die Länder den laut EU-Führerschein-Richtlinie eigentlich erst zum 19. Januar 2033 fälligen Umtausch alter Fahrerlaubnisse gestaffelt vorziehen. Den Anfang sollen die Geburtsjahrgänge 1953-58 im Jahre 2021 machen. Die Länder schätzen, dass insgesamt rund 15 Mio. Papier-Fahrerlaubnisse umgetauscht werden müssen. Nicht betroffen sind all jene, die bereits einen Kartenführerschein mit eingetragenem Ablaufdatum besitzen.

Damit soll zugleich erreicht werden, dass alle Führerscheine schrittweise ins nationale Fahrerlaubnisregister eingetragen werden.

Strittig: Anforderung an Begleitperson beim begleiteten Fahren

Beim „begleiteten Fahren“ wollen die Länder sicherstellen, dass die Begleitperson weiterhin mindestens fünf Jahre ununterbrochen einen EU-/EWR- oder schweizerischen Führerschein besessen haben muss. Die Bundesregierung wollte diese Bedingung deutlich lockern.

Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie wird nachgebessert

Kerninhalt der Verordnung ist eine nachgebesserte Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie bei den Fahrzeugklassen. So reichte bisher für Busse über 3,5t unabhängig von ihrer Größe ein Lkw-Führerschein, sofern sie nur über acht Passagiersitze verfügten. Jetzt ist ein Busführerschein erforderlich. (roe)

Länder wollen Maut für Fernbusse und Landesstraßen

Laut Beschlussempfehlung für die Stellungnahme zum vierten Mautänderungsgesetz sollen alle Busse in die Mautpflicht einbezogen werden, außer solchen, die die ÖPNV dienen. Die Ausnahme begründet der Verkehrsausschuss damit, dass diese Verkehre in der Regel von der öffentlichen Hand bezuschusst werden und daher die Belastung kontraproduktiv wäre.

Von der Mautpflicht befreit werden sollen nach Vorstellungen der Länder landwirtschaftliche Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr, die bauartbestimmt nicht schneller als 40km/h fahren können. Damit soll im Zusammenhang mit der Bundesstraßenmaut „unverhältnismäßige Bürokratie“ vermieden werden.

Der Bund soll außerdem prüfen, andere Straßen zu bemauten,

  • um Mautausweichverkehre von den künftig bemauteten Bundesstraßen ins nachgeordnete Netz zu erschweren;
  • wenn es aus Verkehrssicherheitsgründen nötig ist;
  • wenn sie „Schwerpunkte des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz“ verbinden – zum Beispiel Güterverkehrszentren oder
  • um sie von Luftverschmutzung zu entlasten.

Für solche Straßen solle die Mautpflicht nur auf Antrag des Baulastträgers eingeführt werden, um das Gesetz nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat zu machen.

Die auf Bundesstraßen in kommunaler Baulast angefallenen Mauteinnahmen sollen auch dafür verwendet werden dürfen, die Anwohner vor Lärm und Abgasen zu schützen. (roe)

Freizeitkapitäne sollen für Wasserstraßen mehr zahlen

„Aufgrund des bis vsl. 2021 umzusetzenden Bundesgebührengesetzes wären in Zukunft von der Freizeitschifffahrt individuelle und grundsätzlich kostendeckende Befahrungsgebühren zu erheben“, heißt es in dem am Freitag endlich veröffentlichten Wassertourismuskonzept des Ministeriums. Unter bestimmten Voraussetzungen lasse das Bundesgebührengesetz auch niedrigere Gebühren zu. Das BMVI will sie im geplanten Spezialgesetz für die Gebühren auf den Bundeswasserstraßen regeln.

An welche Tatbestände die Gebühren anknüpfen sollen, lässt das Konzept offen. Untersucht worden seien Abgaben in Abhängigkeit von der zurückgelegten Fahrstrecke, Schleusungsabgaben, Bootsvignetten, die Besteuerung von Booten oder eine Weiterführung des Status quo (mit pauschaler Entrichtung durch die Verbände). Ausdrücklich betont wird, dass muskelbetriebene Boote und kleine Segelboote ausgenommen werden sollen. Die Einnahmen sollen zweckgebunden für die Freizeitwasserstraßen genutzt werden.

Das Ministerium verweist darauf, dass in Frankreich und Großbritannien „die teilweise mehrere hundert Euro bzw. Pfund hohen Beiträge seitens der Nutzer akzeptiert werden“. In Deutschland ist Dobrindts Amtsvorgänger Manfred Stolpe allerdings 2005 mit einem ersten Anlauf für eine Vignettenlösung am Widerstand der Freizeitschifffahrts-Lobby gescheitert.

Ausgliederung der Nebenwasserstraßen

Um die Kapazitäten der WSV auf die gewerblich genutzten Hauptwasserstraßen konzentrieren zu können, schlägt das BMVI vor, die touristisch genutzten Wasserstraßen in eine gesonderte Organisation auszugliedern – zunächst unter dem Dach der WSV. Unterschieden wird dabei zwischen den „Freizeitwasserstraßen“ mit Schleusenbetrieb – namentlich in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch zum Beispiel die Lahn. Auf der anderen Seite stehen nur wenig genutzte Wasserstraßen, die im Rahmen des Bundesprogramms „Blaues Band“ nach Rückbau von Schleusen und Wehren renaturiert und für motorlose Nutzung mit Kanu und Kajak ausgelegt werden könnten („Naturgewässer“). Deutliche Sympathien lässt das BMVI für das britische System des Canal & River Trust erkennen, eines Sondervermögens in öffentlichem Besitz. Mit Gebühren von umgerechnet durchschnittlich 570 EUR (2009/2010) hat der Trust einen „Refinanzierungsgrad“ von 22 Prozent erreicht.

Mehr Flexibilität für Kooperationsmodelle

Mit der gesonderten Organisation will der Bund „alternative Handlungskonzepte“ erleichtern. „Die Möglichkeiten reichen dann von einer einvernehmlichen Zusammenarbeit des Bundes mit den Bundesländern, Kommunen und Dritten bis zu einer Übertragung des Eigentums auf diese.“ Ziel sei es, verkehrliche, wasserwirtschaftliche, ökologische und touristische Aufgaben zusammenzuführen. Zugleich könnten damit andere Finanzierungsquellen wie zum Beispiel EU-Förderung, Nutzerfinanzierung (!) oder Kooperationen besser erschlossen werden.

Denkbar seien auch Modelle, bei denen Dritte als Verwaltungshelfer im Auftrag der WSV den Betrieb führen. Das BMVI schätzt die Kosten für Betrieb und Unterhaltung der touristischen Wasserstraßen grob auf rund 65 Mio. EUR/Jahr.

Länder müssen zustimmen

Knackpunkt jeglicher Neuordnung ist laut Konzept die Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG), die dem allgemeinen Verkehr dienenden Wasserstraßen auflistet. Eine Entwidmung oder „Abstufung“ dieser Wasserstraßen – zum Beispiel zur Landeswasserstraßen – ist nur mit Zustimmung der Länder möglich. (roe)

Externe Links:

Wassertourismuskonzept des BMVI

Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Aufgefischt 4.7.2016

Die DB-Fernverkehrssparte wehrt sich laut Dpa gegen eine selektive Trassenpreisbremse für den SPNV und droht mit Linieneinstellungen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt lehnt eine Kompensation von Einnahmeausfällen der Infrastruktur durch den Staat ab.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt besucht am Montag die Baustelle der inzwischen schon legendären B2-Ortsumgehung Oberau in seinem Wahlkreis, berichtet der Bayerische Rundfunk.

Zuguterletzt: Ex-Verkehrsminister Peter Ramsauer wehrt sich gegen Behauptungen, er habe bei einem Athen-Besuch einen drängelnden Fotografen als „dreckiger Grieche“ beschimpft. Darüber berichtet unter anderem der Bayerische Rundfunk. (roe)

E-Auto-Kaufprämie startet am 2. Juli

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Freitag die Förderrichtlinie für die E-Auto-Kaufprämie („Umweltbonus“) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 2. Juli rückwirkend zum 18. Mai in Kraft. Gefördert werden außer batterieelektrischen Fahrzeugen inklusive Plug-in-Hybriden auch Brennstoffzellenfahrzeuge und unabhängig von der Antriebstechnik auch Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von höchstens 50g/km.

Neben den bekannten deutschen Herstellern – außer Porsche und Opel – beteiligen sich auch Peugeot/Citroen, Hyundai, Kia, Mitsubishi, Nissan, Renault, Toyota, Volvo und die Deutsche-Post-Tochter Streetscooter mit ihrem Paket-Lieferwagen (siehe hier).

Einziges Fahrzeug mit Brennstoffzellenantrieb ist der Hyundai iX 35 Fuel Cell, der mit einem Netto-Listenpreis von 55.000 EUR knapp unter dem Höchstpreis von 60.000 EUR liegt.

Externe Links:

Förderrichtlinie

Liste der förderfähigen Fahrzeuge

Energie-Rechtsrahmen für Brennstoffzelle hat Lücken

Das machte Martin Altrock von der Kanzlei BBH am Freitag im BMVI bei der Vorstellung der Studie „Wasserstoff-Infrastruktur für die Schiene“ deutlich.

EEG-Belastung unklar

Größte potenzielle Kostenlast für den Wasserstoffeinsatz auf der Schiene – und wirtschaftlich betrachtet eventuell KO-Kriterium – sei die EEG-Umlage, die sich auf 7 Ct/kWh zubewegt. Es sei unklar, ob der verminderte Umlagesatz für elektrisch angetriebene Schienenbahnen auch auf Wasserstoff angewendet werden könne, der für den Antrieb von Brennstoffzellen-Triebwagen hergestellt werde. Für die elektrolytische Wasserstofferzeugung sei außerdem denkbar, die Begünstigung für stromkostenintensive Unternehmen anzuwenden. In beiden Fällen sei zumindest eine Klarstellung notwendig, idealerweise aber eine Begünstigung.

Stromsteuer und Netznutzungsentgelte

Als vergleichsweise kleinere Baustellen sieht er Netznutzungsentgelte und Stromsteuer an. Werde der Wasserstoff erst an der „Tankstelle“ durch Elektrolyse gewonnen, stelle sich die Frage, ob die Entgeltbefreiung für Speicheranlagen anwendbar ist. (Energiewirtschaftsgesetz §118 Absatz 6). Auch hier sei eine Klarstellung nötig.

Bei der Stromsteuer sei zu klären, ob die elektrolytische Erzeugung von Wasserstoff zu demjenigen produzierenden Gewerbe zähle, das freigestellt ist.

Tankstelle fällt unter AEG

Aus heutiger Sicht unüberwindliche Hindernisse bei Technik, technischen Vorschriften und anderen regulatorischen Rahmenbedingungen konnten die Autoren der Studie nicht ausmachen. Dem Versuch kommt zu Gute, dass ein Teil der denkbaren Fragen schon bei Einführung von Brennstoffzellen-Bussen geklärt werden konnten. Leichte Besorgnis war nur zu erkennen, als deutlich wurde, dass für die Tankstelle ein Planfeststellungsverfahren gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) notwendig wird.

Übereinstimmender Tenor auf der Veranstaltung war, dass einem Start des regulären Testbetriebs mit zwei umgebauten Fahrzeugen des Herstellers Alstom auf der Strecke Bremervörde-Bremerhaven-Stade zum Fahrplanwechsel 2017/18 nichts entgegensteht. Dort soll Wasserstoff verwendet werden, der als Nebenprodukt bei der Chemieproduktion in Stade anfällt. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg wollen mit eigenen Pilotstrecken ab 2020/21 folgen (siehe auch hier).

Bomba tadelt Autoindustrie und Forscher

In seinem ungewöhnlich emotionalen Eingangsstatement las Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba sowohl der deutschen Autoindustrie als auch der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) die Leviten: „Auch wenn ich mir jetzt keine Freunde bei der NOW mache: Die Brennstoffzelle ist serienreif“, sagte er und fügte hinzu: „Es hat keinen Sinn, noch weitere Milliarden in die Forschung zu stecken. Auch wenn das letzte Gramm noch nicht erforscht ist – wir müssen die Brennstoffzelle jetzt einsetzen.“ Korea und Japan seien bei der Serienfertigung vorne.“ (roe)

Externer Link: Studie Wasserstoff-Infrastruktur für die Schiene

Aufgefischt 1.7.2016

Laut Stuttgarter Nachrichten verbreitet Noch-DB-Infrastrukturvorstand Volker Kefer beim Treffen des Lenkungskreises zu Stuttgart 21 Optimismus, dass Kostenlimit und Fertigstellungstermin doch noch eingehalten werden können.

Der ADAC ist laut Süddeutscher Zeitung ebenso wie das KBA bei den Nachmessungen wegen des Abgasskandals nebenbei auf erhöhte und von den Herstellerangaben abweichende Verbrauchs-/CO2-Werte gestoßen – bei einem VW Golf und einem Audi A4.

Tesla nimmt in seinem eigenen Blog Stellung zu den Ermittlungen wegen eines tödlichen Unfalls im Zusammenhang mit der Benutzung der Autopilot-Funktion.

Brandenburg will den „Kombibus“ mit Güterbeförderung in weiteren Landesteilen ermöglichen und hat dafür eine Förderrichtlinie erlassen. Je Verkehrsgesellschaft seien bis zu 70.000 EUR Anschubfinanzierung möglich, teilt das Infrastrukturministerium mit. (roe)

Leichterer Aufbau von Ladepunkten in Wohnungsnähe

Mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf wollen sie erreichen, dass Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter der Einrichtung von Ladepunkten zum Beispiel in Tiefgaragen im Grundsatz nicht mehr widersprechen können. Dazu soll zum einen das Wohnungseigentumsgesetz dahin geändert werden, dass die Einrichtung von Ladepunkt nicht mehr der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf. Zum anderen soll im Mietkapitel im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt werden, dass der Vermieter dem Einbau eines Ladepunktes analog zum behindertenfreundlichen Umbau nicht widersprechen kann. Die Kosten für den Einbau der Ladepunkte (und den eventuellen späteren Abbau) soll aber in beiden Fällen der Nutzer tragen. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf Sachsen und Bayern zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität