BMWi sieht direkten Elektroantrieb als besten Weg an

In dem am Freitag vorgelegten „Grünbuch Energieeffizienz“, das ausdrücklich als Diskussionspapier bezeichnet wird, ordnet das BMWi der Energieeffizienz bei der Dekarbonisierung die höchste Priorität zu: „Energie, die wir einsparen, müssen wir nicht erzeugen, speichern und transportieren“, lässt sich Ressortchef Sigmar Gabriel zitieren. „So können wir durch Energieeffizienz die Kosten der Dekarbonisierung unserer Wirtschaft senken.“ Die Öffentlichkeit wird aufgerufen, bis Ende Oktober zu dem 36seitigen Papier Stellung zu nehmen.

Um den Bedarf an erneuerbarem Strom und die damit verbundenen Kosten so gering wie möglich zu halten, sollten grundsätzlich die Technologien verwendet werden, die Strom möglichst effizient in Antrieb umwandeln, fordert das BMWi. Das seien zum Beispiel Elektrofahrzeuge. „Andere Technologien wie Elektrolyseure (Power-to-Gas) kommen wegen ihres sehr viel höheren Strombedarfs nur zum Einsatz, wo (noch) keine effizienteren Technologien zur Verfügung ste­hen.“

Synthe­tische flüssige und gasförmige Kraftstoffe nur 2. Wahl

Im Verkehr sollten derartige synthe­tische Kraftstoffe wegen des um ein Vielfaches höheren Stromverbrauchs bei der Herstellung vor allem dort zum Einsatz kommen, wo die Verwendung von direktelektrischen Antrieben technisch oder ökonomisch nicht sinnvoll ist. „Gleichwohl sollte der Einsatz dieser inno­vativen Kraftstoffe in dem notwendigen umfassenden Ansatz zur Emissionsminderung im Verkehr sorgfältig mit­bedacht werden.“ Als direktelektrische Verkehrsmittel nennt das BMWi Elektro-Pkw, Elektro-Zweiräder, elektrische leichte Nfz und Busse, Schienenverkehr sowie Oberleitungs-Lkw und -Busse.

Damit sich die Marktakteure für energieeffiziente Dekarbonisierungsoptio­nen entscheiden, schlägt das Ministerium vor, dass die staatlich induzierte Preis­bestandteilen (Steuern, Umlagen) aller Energieträger die relevanten Kosten widerspiegeln „und energiewendetaugliche Entscheidungen begünstigen“.

Mehr Energieeffizienz soll Verbrauch nicht verbilligen

Ein eigenes Kapitel beschäftigt sich mit der Gefahr von „Rebound“-Effekten von mehr Energieeffizienz: Damit wird das Phänomen beschrieben, dass mehr Energieeffizienz zunächst die Nutzung verbilligt und damit zu einem Mehrverbrauch an Energie führt. Ein bekanntes Beispiel sind die immer effizienter gewordenen Pkw-Dieselmotoren, die zum einen schwere SUVs überhaupt erst für breitere Käuferschichten finanzierbar gemacht haben, zum anderen zu höheren Fahrleistungen verleiten.

Um Rebound-Effekte einzudämmen, stellt das BMWi verbrauchsspezifische Steuern und Abgaben und mengensteuernde Systeme handelbarer Zertifikate zur Diskussion. Konkret für den Straßengüterverkehr sieht das Ministerium in der von der EU geplanten Berechnung und Ausweisung des spezifischen Kraftstoffver­brauchs relevanter Komponenten einen richtigen Ansatz. (roe)

Externer Link: Homepage Grünbuch Energieeffizienz

Aufgefischt 12.8.2016

In einem ausführlichen Interview mit der Rheinischen Post plädiert NRW-Verkehrsminister Michael Groschek dafür, die Elektro-Auto-Förderung „einzustampfen“ und stattdessen die Nutzung von Elektrofahrrädern voranzutreiben sowie den ÖPNV zu „entdieseln“. Damit werde mehr für die Umwelt und zugleich gegen die Staus getan. Weiter kündigt er an, angesichts von 40.000 Stellungnahmen nicht mehr in dieser Legislaturperiode über die Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens zu entscheiden.

Laut Schwäbischer Zeitung hat Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann den geplanten Modellversuch mit Tempo 120 auf den Autobahnen A81 und A96 endgültig abgesagt. Er begründet das mit „rechtlichen und politischen Bedenken“.

Nach einem Bericht des Saarländischem Rundfunks geht die Landesstraßenbauverwaltung davon aus, dass die Fechinger Talbrücke (A6) mit den jetzt eingeleiteten Ertüchtigungsmaßnahmen noch 15 bis 20 Jahre voll genutzt werden kann. Damit verschlechterten sich aber auch die Chancen, schneller einen Ersatzneubau zu erhalten – gemeint ist vermutlich das Bestreben, über eine Aufnahme in die „Turboliste“ die Planung zu beschleunigen. (roe)

Wilms will WSV von Straßenaufgaben entlasten

Unter Bezug auf die andauernden Verzögerungen bei der Sanierung des Straßentunnels unter dem Nord-Ostsee-Kanal bei Rendsburg erklärte sie gegenüber dem Verkehrsbrief, die WSV sei als Baulastträger des Tunnels völlig überfordert. „Ich denke, es ist sinnvoll, die Planungsaufgaben für Straßenbrücken und Tunnel aus der WSV auszugliedern und in eine neue Bundesfernstraßengesellschaft mit aufzunehmen“, sagte sie. „Dann hätte der Bund die Straßen- und Tunnelbauaufgaben in einer Hand.“ Es sei davon auszugehen, dass eine zukünftige Bundesfernstraßengesellschaft sich dann auch damit auskennt und entsprechende Erfahrung einbringen kann. Die Planungsabteilungen der WSV könnten sich dann voll und ganz auf ihre eigentliche Aufgabe, den Wasserbau, konzentrieren.

Tunnel bindet mehr als ein Dutzend WSV-Fachkräfte

Laut Antwort des BMVI auf eine Kleine Anfrage der Grünen hat die WSV anfangs fünf und später sechs Ingenieure auf der Baustelle eingesetzt, außerdem sechs Bauaufseher und einen Techniker. Zusätzlich seien anteilig Ingenieure und Juristen aus dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Kiel-Holtenau und der GDWS herangezogen worden. Nach Beginn der Umplanungen wurde ein weiterer Ingenieur eingesetzt, nur um die Verträge mit externen Büros zu steuern.

Bau begann ohne klare Kenntnis des Umfangs

Die 2011 begonnene Sanierung der Oströhre des Tunnels sollte eigentlich schon 2014 abgeschlossen werden. Erst nach Baubeginn wurde entdeckt, dass der tatsächliche Sanierungsumfang viel größer war. Baulich ist die Oströhre inzwischen fertiggestellt, die Betriebstechnik muss aber noch vom TÜV abgenommen werden. Einen konkreten Termin für die Inbetriebnahme nennen derzeit weder WSV noch das BMVI in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Die Baulast für den Tunnel im Zuge der B77 soll nach Abschluss der Sanierung auf den Träger der Straßenbaulast übergehen, also die Straßenbau-Auftragsverwaltung in Schleswig-Holstein. (roe)

Externe Links:

Antwort des BMVI auf eine Kleine Anfrage der Grünen

WSV-Seite mit Fragen und Antworten zu den Verzögerungen

Linke fordert kostenlose Toiletten an Autobahnen und in Bahnhöfen

Mit einer Bundestags-Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, dafür zu sorgen, dass auf auf allen öffentlich zugänglichen Rastanlagen der Bundesautobahnen sowie auf allen öffentlichen Bahnhöfen Toiletten vorhanden sind und unentgeltlich zur Verfügung stehen.

Die Linke begründet ihren Vorstoß damit, dass die meisten Gaststättenverordnungen der Länder den Wirten vorschreiben, kostenlose Toiletten für ihre Gäste vorzubehalten. Davon seien aber die Autobahn-Raststätten aufgrund ihres Sonderstatus als Autobahn-Nebenbetriebe ausgenommen. Nur deshalb sei es möglich, dass private Konzessionäre für die Benutzung der Toiletten Gebühren erheben. Auch in den Bahnhöfen seien die Toiletten von der DB meist verpachtet. Die Folge sei, dass viele Nutzer sich außerhalb erleichtern oder zur Überlastung der kostenlosen WC auf den Autobahn-Parkplätzen beitragen. Der Bund habe aber über Verwaltungsvorschriften oder ggf. gesetzlich die Möglichkeit, eine kostenlose Toilettenbenutzungsmöglichkeit zu verlangen. (roe)

Aufgefischt 11.8.2016

Die CDU-Abgeordnete Veronika Bellmann will sich laut Chemnitzer Freier Presse bei der Behandlung der Ausbaugesetze dafür einsetzen, die B173-Ortsumfahrung Oederan (am Fuß des Erzgebirges) in den vordringlichen Bedarf zu heben. Sie war bisher auf Wunsch der Stadt als Weiterer Bedarf mit Planungsrecht angemeldet, inzwischen hat die Stadt aber ihre Meinung geändert.

Die von Privatbahnen getragene Stuttgarter Netz AG ist mit ihrer Forderung nach einem ordentlichen Stilllegungsverfahren für den oberirdischen Stuttgarter Kopfbahnhof vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert; das Gericht hat aber gleichzeitig angeordnet, für den Abriss des alten Gleisfeldes ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, bei dem die Privatbahnen ihre Interessen einbringen können.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt schließt im Interview mit der Bild-Zeitung eine schwarz-grüne Koalition auf Bundesebene aus.

Zuguterletzt: Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann ist befördert worden, melden die Cuxhavener Nachrichten. Er wurde zum König 2016 in der Ritzebütteler Schützengilde ernannt, nachdem er den Vogel abgeschossen hatte. (roe)

Winfried Hermann beharrt auf blauer Plakette

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte am Mittwoch, die blaue Plakette sei dringend erforderlich, um in zahlreichen Städten gerade auch in Baden-Württemberg die EU-Grenzwerte für Stickoxide einhalten zu können. „Die Gegner der blauen Plakette wie der Bundesverkehrsminister können keine Alternative vorweisen, um für die Luftreinhaltung zu sorgen.“ Damit drohe eine Klage der EU gegen Deutschland. „In der Folge könnte dann das Land auf dem Gerichtsweg zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen gezwungen werden.“ Nach vorliegenden Gutachten sei die blaue Plakette das einzige Instrument, das bis 2020 für eine Halbierung der Stickstoffoxid-Emissionen auf großen Straßen sorgen kann.

Einer Studie der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) zufolge geht rund die Hälfte der gesamten innerstädtischen NOx-Belastung auf Dieselfahrzeuge zurück, davon rund die Hälfte auf Diesel-Pkw.

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums erklärte am Mittwoch in Berlin, es gehe darum, die Diskussion über mögliche Maßnahmen wieder auszuweiten. Umwelt- und Verkehrsminister der Länder seien entschlossen, einen Kompromiss zu finden. Das Bundesumweltministerium werde die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz Anfang Oktober abwarten.

Umwelt- und Verkehrsminister im Dialog

Vom VMK-Vorsitzland Mecklenburg-Vorpommern war zu hören, dass bereits am 20. Juni eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Bremen und Berlin eingerichtet worden sei. In beiden Ländern sind Umwelt- und Verkehrsressort unter einem Dach angesiedelt.

Eine Sprecherin des BMVI wiederholte den Standpunkt von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, dass der Schwerpunkt der Maßnahmen auf Fahrzeugen liegen sollte, die regelmäßig viel in den Städten unterwegs seien, zum Beispiel Bussen, Taxen und Behördenfahrzeugen. (roe)

Externer Link: LAI-Studie „Handlungsbedarf und -empfehlungen zur Einhaltung der NO2-Grenzwerte

Handynutzung am Steuer ist keine Folge von Aufklärungsmangel mehr

Das ergibt sich aus Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage für die Unfallforschung der Versicherer (UDV), die am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. So halten zum Beispiel 90 Prozent der Autofahrer das Lesen von SMS oder E-Mails während des Fahrens für risikoreich oder sehr risikoreich, 27 Prozent tun es aber trotzdem. Das Schreiben von SMS oder E-Mail halten sogar 96 Prozent für mindestens risikoreich, was aber 14 Prozent nicht vom gegenteiligen Handeln abhält.„Weitere Aufklärung ist hier schwierig, weil die Leute überzeugt sind, dass sie es nicht sind“, sagte Siegfried Brockmann, Leiter der UDV.

Aufklärungsbedarf sieht er noch beim Telefonieren mit Freisprechanlage, das nur 20 Prozent der Befragten für mindestens risikoreich halten. „Bedauerlicherweise sagt die Unfallforschung etwas anderes“, betonte Brockmann und verwies auf unvermeidliche kognitive Ablenkung vom Verkehrsgeschehen.

Risikogruppe Senioren

Die Umfrage bestätigt außerdem, dass Senioren ab 75 Jahre eine eigene Risikogruppe darstellen. Die Einschätzung, dass die Teilnahme am Straßenverkehr die Einhaltung von Regeln erfordert, teilen nur rund 86 Prozent, ähnlich wenig in der Altersgruppe von 25-34 Jahren. In der Gesamtbevölkerung sind es 91 Prozent. Auch das Aufmerksamkeit erforderlich ist, erkennen nur 88 Prozent der Altersgruppe 75+ an. In der Gesamtbevölkerung sind es 94 Prozent. Die Bürger haben das Problem offenbar auch erkannt und befürworten deutlich mit 68 Prozent eine sogenannte „Rückmeldefahrt“ (Fahrt in Begleitung eines Fahrlehrers ohne zwingende rechtliche Konsequenzen) für Fahrer ab 75 Jahre. Noch höher fällt mit 72 Prozent die Zustimmung zu einem verpflichtenden Sehtest alle 15 Jahre aus. Brockmann bedauerte, dass die Bundesregierung bei der Einführung des EU-Kartenführerscheins nicht die Gelegenheit genutzt habe, zur alle 15 Jahre anstehenden Neuausstellung einen Sehtest vorzuschreiben.

Gegenüber einer analogen Umfrage von von 2010 gesunken ist die Zustimmung zu einem Tempolimit von 130km/h auf Autobahnen: Lag sie damals noch bei 56 Prozent, ist sie jetzt unter die 50-Prozent-Schwelle gesunken und liegt bei 47 Prozent. Unverändert nicht mehrheitsfähig ist mit 35 Prozent ein allgemeines Tempolimit von 30km/h innerorts.

Teilautomatisiertes Fahren: Rückholen des Fahrers ist hochproblematisch

Skepsis ließ Brockmann gegenüber dem teilautomatisierten Fahren durchblicken, wie es mit der Änderung des Wiener Abkommens angestrebt wird (siehe hier). Tests im Simulator hätten gezeigt, dass allein 7 bis 8 Sekunden vergingen, bis ein Fahrer auf Aufforderung wieder das Steuer übernommen habe. Insgesamt 12-15 Sekunden vergingen, bis er sich wieder vollständig im Verkehrsgeschehen orientiere. Sinnvoll hingegen seien Fahrerassistenzsysteme wie Abstandsradar oder Spurhalteassistent, die Fehler des Fahrers korrigierten. (roe)

Externe Links:

Studie „Verkehrsklima in Deutschland 2016“

Präsentation zur Pressekonferenz

Noch kein Start für Tempokontrolle per Section Control absehbar

Wie das niedersächsische Innenministerium auf Anfrage des Verkehrsbriefs mitteilte, könne der nichtöffentliche Testbetrieb voraussichtlich im Herbst beginnen, wenn die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) die Anlage zugelassen hat. Sie war schon 2015 auf einem Abschnitt der B6 südlich von Hannover eingerichtet worden.

Bisher war der Beginn des Testbetriebs für den Sommer avisiert worden. Der auf 18 Monate angelegte Echtbetrieb könne starten, wenn die PTB das System abschließend zertifiziert habe. Ein Termin dafür sei derzeit nicht absehbar.

Ausgeräumt werden konnten die Bedenken der niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten (siehe hier). Dem Pilotversuch über 18 Monate stehe aus ihrer Sicht nichts entgegen.

Für eine Weiterführung über den Pilotversuch hinaus ist nach Ansicht des Landesinnenministeriums eine spezielle gesetzlich normierte Eingriffsbefugnis erforderlich. (roe)

Aufgefischt 10.8.2016

Die „blaue Plakette“ wird auf laut Aussage von Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth gegenüber den WAZ-Zeitungen auf Eis gelegt. Grund sei die teilweise unsachliche Debatte und die Emotionalisierung des Thema. Stattdessen warte man auf Alternativvorschläge für geringere Stickoxidbelastung in den Städten, unter anderem von der Verkehrsministerkonferenz.

Der Aufbau eines Sperr- und Ausleitsystems für Lkw vor der Leverkusener Brücke steht kurz vor dem Start, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Die Anlage soll 600.000 EUR kosten. Derartige Systeme waren an der Schiersteiner Brücke bzw. sind an der Fechinger Brücke im Einsatz. An diesem Wochenende wird die Brücke wegen sensibler Schweißarbeiten erneut komplett gesperrt. (roe)

BMVI will Ladeinfrastruktur künftig gezielter fördern

Geplant sei eine Förderrichtlinie, der einzelne Förderaufrufe folgen sollen, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Nur zu Beginn soll es keine Standortvorgaben geben. „In weiteren zu veröffentlichenden Förderaufrufen kann dann eine Standortvorgabe erfolgen, um das Ziel eines flächenhaft ausgewogenen Ausbaus bis 2020 zu erreichen.“ Rund ein Drittel der Mittel ist laut BMVI für normale Ladepunkte (50kW) vorgesehen, zwei Drittel für die wesentlich teureren Schnellladepunkte (150kW, perspektivisch 350kW).

Das Mengengerüst für die drei Leistungsstufen leite sich aus den verkehrswissenschaftlichen Bedarfsplanungen ab und integriere Indikatoren wie zum Beispiel Wegeketten, Siedlungsstrukturen und E-Fahrzeugdichte. Dafür will der Bund ein Planungstool entwickeln lassen.

Über die Förderrichtlinie sollen auch Netzanschlüsse gefördert werden, die den weiteren Zubau von Ladepunkten oder höhere Ladeleistungen an den jeweiligen Standorten ermöglichen. Alternativ soll der Bau von Pufferspeichern förderungsfähig sein, die Details lässt das BMVI aber noch offen.

Die Förderrichtlinie und der erste Förderaufruf sollen möglichst noch 2016 veröffentlicht werden, damit Anfang 2017 die ersten Anträge bewilligt werden können. (roe)

Externer Link: Antwort auf Kleine Anfrage zu Kaufprämie und Ladeinfrastruktur