BMVI will Ladeinfrastruktur künftig gezielter fördern

Geplant sei eine Förderrichtlinie, der einzelne Förderaufrufe folgen sollen, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Nur zu Beginn soll es keine Standortvorgaben geben. „In weiteren zu veröffentlichenden Förderaufrufen kann dann eine Standortvorgabe erfolgen, um das Ziel eines flächenhaft ausgewogenen Ausbaus bis 2020 zu erreichen.“ Rund ein Drittel der Mittel ist laut BMVI für normale Ladepunkte (50kW) vorgesehen, zwei Drittel für die wesentlich teureren Schnellladepunkte (150kW, perspektivisch 350kW).

Das Mengengerüst für die drei Leistungsstufen leite sich aus den verkehrswissenschaftlichen Bedarfsplanungen ab und integriere Indikatoren wie zum Beispiel Wegeketten, Siedlungsstrukturen und E-Fahrzeugdichte. Dafür will der Bund ein Planungstool entwickeln lassen.

Über die Förderrichtlinie sollen auch Netzanschlüsse gefördert werden, die den weiteren Zubau von Ladepunkten oder höhere Ladeleistungen an den jeweiligen Standorten ermöglichen. Alternativ soll der Bau von Pufferspeichern förderungsfähig sein, die Details lässt das BMVI aber noch offen.

Die Förderrichtlinie und der erste Förderaufruf sollen möglichst noch 2016 veröffentlicht werden, damit Anfang 2017 die ersten Anträge bewilligt werden können. (roe)

Externer Link: Antwort auf Kleine Anfrage zu Kaufprämie und Ladeinfrastruktur

Schreibe einen Kommentar