BMVI gibt 24 Straßenbauprojekte frei

Insgesamt können jetzt 24 Projekte mit einem Investitionsvolumen von zusammen knapp 2,1 Mrd. EUR begonnen werden. Im einzelnen sind es:

  • 4 Projekte in Baden-Württemberg, Gesamtvolumen: 282 Mio. EUR
  • 7 Projekte in Bayern, Gesamtvolumen: 314 Mio. EUR
  • 2 Projekte in Hessen, Gesamtvolumen: 256 Mio. EUR
  • 1 Projekt in Mecklenburg-Vorpommern, Volumen: 111 Mio. EUR
  • 1 Projekt in Niedersachsen, Volumen: 143 Mio. EUR
  • 1 Projekt in Nordrhein-Westfalen, Volumen: 740 Mio. EUR
  • 3 Projekte in Rheinland-Pfalz, Gesamtvolumen: 84 Mio. EUR
  • 1 Projekt in Sachsen, Volumen: 97 Mio. EUR
  • 3 Projekte in Sachsen-Anhalt, Gesamtvolumen: 129 Mio. EUR
  • 1 Projekt in Thüringen, Volumen: 5 Mio. EUR

Keine Baufreigaben gab es für die drei Stadtstaaten, Brandenburg, das Saarland und Schleswig-Holstein. Gründe nannte das BMVI nicht; zumindest von Schleswig-Holstein ist jedoch bekannt, dass es dort derzeit keine baureifen Projekte gibt.

Von den 24 Projekten entfallen sieben auf Autobahnen. Darunter ist auch die A1-Rheinquerung einschließlich des Ausbaus der Zulaufstrecken zwischen Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West.

Bei den restlichen Projekten handelt es sich um Ortsumfahrungen. Auffällig ist, dass das BMVI bei den Baufreigaben für Baden-Württemberg mit einer Ausnahme (B34/Ortsumfahrung Oberlauchringen) diesmal den Priorisierungsempfehlungen des Landesverkehrsministeriums von 2012 gefolgt ist. (roe)

 

Externer Link: Detaillierte Liste der Baufreigaben

Bund greift DB finanziell unter die Arme

Das BMVI bestätigte am Mittwoch einen Bericht der Süddeutschen Zeitung, wonach die DB in den kommenden vier Jahren direkt und indirekt mit 2,4 Mrd. EUR frischen Haushaltsmitteln unterstützt werden soll. Wie das Ministerium mitteilte, wird die Zwangsdividende wird ab 2017 für vier Jahre um insgesamt 1,4 Mrd. EUR verringert. Dem Vernehmen soll die DB in vier gleichen Tranchen von je 350 Mio. EUR entlastet werden. Da die Dividende fest in der LuFV II eingeplant ist, werden die ausfallenden Zahlungen mit Steuermitteln ersetzt.

Außerdem wird eine weitere Milliarde aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt, mit der die DB ihr Eigenkapital aufstocken kann. Damit erhält das Unternehmen einen größeren Spielraum für weitere eigene Investitionen.

Ursprünglich hatte das BMVI die DB aufgefordert, bis Herbst ein Zukunftskonzept zu erarbeiten, in dem auch ein Teilverkauf der Speditionstochter Schenker und der Auslandstochter Arriva geprüft werden sollte, um den Schuldenberg abzubauen. Gegen die Verkaufspläne waren zuletzt auch im Ministerium selbst erhebliche Bedenken aufgekommen. „Meine ganz persönliche Meinung ist: Gewinnbringer verkauft man nicht“, hatte unter anderem Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann im August kundgetan.

In der Mitteilung des BMVI vom Mittwoch heißt es jetzt stark verklausuliert, „die Entscheidung von Minister Dobrindt, der Bahn zusätzliche Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, gibt den Hinweis, was der Minister von den Konzepten erwartet“. An den zusätzlichen Haushaltsmitteln sei deutlich zu erkennen, „in welche Richtung Minister Dobrindt die Weichen stellt“.

NEE und Grüne mahnen Trassenpreissenkung an

Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) gab „gemischte Gefühle“ zu Protokoll. „Es wäre unzulässig, dem Verkehrsunternehmen DB, das im Schienenverkehr weiterhin eine marktbeherrschende Stellung hat, zu Lasten der Wettbewerbsbahnen unter die Arme zu greifen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Ludolf Kerkeling. Die Kapitalerhöhung komme nicht primär dem Schienenverkehr in Deutschland zugute, sondern diene erkennbar der Korrektur von politischen und unternehmerischen Fehlentscheidungen. Nach Auffassung des Grünen-Bahnexperten Matthias Gastel haben unter anderem auch steigende Kosten bei Stuttgart 21 „die Konzernerträge verfrühstückt“.

Kerkeling hofft nun, dass der Teilverzicht auf Dividendenzahlungen den Fehler der Regierung korrigiert, Infrastrukturinvestitionen aus Überschüssen der DB-Unterneh­men finanzieren zu lassen. Er forderte, daher den Ver­zicht auf Dividendenzahlungen 1:1 in eine Senkung des Trassenpreisniveaus fließen zu lassen. Auch Gastel plädierte für eine Senkung der Trassenpreise. (roe)

Monopolkommission sieht Flixbus-Monopol gelassen

Die Monopolkommission reagierte damit indirekt auf Forderungen seitens der Grünen, das Kartellrecht nachzuschärfen. Wie es hieß, sei es richtig, bei der Abgrenzung des relevanten Marktes nicht nur isoliert den Fernbus zu betrachten, sondern auch Pkw, Eisenbahn und Flugzeug einzubeziehen. Schon daher sei keine dominante Stellung von Flixbus festzustellen. Es gebe derzeit auch keine Anzeichen dafür, dass Flixbus seine Marktmacht missbrauche. Im übrigen gelte, dass eine Quasi-Monopolstellung eher zu tolerieren ist, wenn die Markteintrittshürden für neue Anbieter niedrig sind. Das sei im Falle des Fernbusmarktes gegeben. „Wir sehen kein großes Wettbewerbsproblem“, hieß es, „wir sehen das Ergebnis der Liberalisierung – für die wir uns immer eingesetzt haben – nach wie vor positiv.“

Wie es weiter hieß, hätte auch die im Zuge der GWB-Novelle geplante Einführung einer kartellrechtlichen Aufgreifschwelle, die sich am Transaktionsvolumen orientiert, im Falle der Flixbus-Zukäufe nicht „gezogen“, weil es vermutlich immer darunter lag.

Kommission will Wildwuchs bei Flughafenentgelten eindämmen

Ein Schwerpunktthema des XXI. Hauptgutachtens ist die Flughafenregulierung. Die Kommission empfiehlt, die Entgeltaufsicht über Start- und Landegebühren einer unabhängigen zentralen Behörde zu übergeben. Hintergrund ist, dass die Bundesländer häufig sowohl (Mit-) Eigentümer als auch Aufsichtsbehörde der Flughäfen sind. „Nur so lassen sich mögliche Interessenskonflikte wirkungsvoll vermeiden“, erläuterte der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach.

Durch eine Marktmachtanalyse sollte festgestellt werden, welche Flughäfen in Deutschland regulierungsbedürftig sind. Wenn keine Markmacht vorliegt, sollen Flughäfen und Fluggesellschaften Entgelte aushandeln dürfen. Wo jedoch dauerhafte Marktmacht vorliege, sei eine anreizorientierte Ex-ante-Regulierung anstelle der gegenwärtig verbreiteten kostenbasierten Entgeltregulierung zu prüfen.

Ein Dorn im Auge ist der Monopolkommission auch das System zur Slot-Vergabe. Durch die Bevorzugung bereits etablierter Fluggesellschaften mittels „Großvaterrechte“ werde eine effiziente Verteilung der Slots ebenso erschwert wie ein Markteintritt neuer Airlines. An stark nachgefragten Flughäfen sollte daher stärker auf marktbasierte Instrumente wie Auktionen zurückgegriffen werden. Außerdem sollte der Handel mit Slots zwischen den Airlines ausdrücklich erlaubt werden.

Wettbewerb am Boden lahmt

Kritisch sieht die Monopolkommission ferner, dass trotz der Liberalisierung des Marktes für Bodenverkehrsdienste die Flughafenbetreiber oder deren Töchter bis heute fast überall eine dominante Stellung haben. Unabhängige Anbieter – meistens nur einer – haben in der Regel unter 25 Prozent Marktanteil (siehe Grafik).

Monopolkommission Grafik Bodenverkehrsdienste

ADV weist Vorwürfe der Monopolkommission zurück

Der Flughafenverband ADV wies in einer Stellungnahme gegenüber dem Verkehrsbrief den Verdacht von Interessenkollisionen bei den Ländern zurück. Er erinnerte daran, dass die EU-Kommission die Unabhängigkeit der Genehmigungsbehörden der Länder untersucht und diese bestätigt habe. „Wir sind daher verwundert, dass die vermeintlich nicht gegebene Unabhängigkeit der Genehmigungsbehörden der Ländern nun seitens der Monopolkommission als Argument für die Forderung nach einer zentralen Regulierungsbehörde herangezogen wird“, erklärte Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Die bisher praktizierte Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Genehmigung der Flughafenentgelte habe sich in den letzten Jahrzehnten bewährt.

Ebenso bedauert der ADV, dass die Argumente der Flughäfen gegen eine weitere Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste von der Monopolkommission ignoriert wurden. „Diese Argumente haben den Deutschen Bundestag überzeugt. Und sie haben auch dazu geführt, dass die Europäische Kommission ihre überflüssigen Liberalisierungspläne zurückgezogen hat“, erklärte Beisel.

Im Bereich der Slot-Zuteilung würde der Flughafenverband aber den Einsatz marktbasierter Instrumente begrüßen. (roe)

Externer Link: XXI. Hauptgutachten der Monopolkommission

Aufgefischt 21.9.2016

Die Deutsche Bahn soll nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung eine zusätzliche Finanzspritze des Bundes von 2,4 Mrd. EUR erhalten. Zum einen soll in den kommenden vier Jahren die Dividendenerwartung gesenkt werden, ohne den Rückfluss in die LuFV zu mindern; zum anderen soll die DB eine Eigenkapitalerhöhung von 1 Mrd. EUR erhalten. Hintergrund dürfte nach Verkehrsbrief-Informationen sein, dass im BMVI der ursprünglich favorisierte Teilverkauf der profitablen Tochtergesellschaften Schenker und Arriva inzwischen skeptisch gesehen wird.

Laut Stern geht aus dem vertraulichen Teil des Berichts des Bundesrechnungshof zu Stuttgart 21 hervor, dass Projektrisiken und Finanzierungskosten von zusammen 3 Mrd. EUR bisher nicht abgebildet seien.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt wird laut Rheinischer Post am heutigen Mittwoch um 14.30 Uhr in einer nicht öffentlichen Veranstaltung die betroffenen Wahlkreisabgeordneten über die diesjährigen Baufreigaben für Bundesfernstraßen informieren. Für den Ersatz der Leverkusener Brücke seien 740 Mio. EUR eingeplant.

NRW-Verkehrsminister Michael Groschek hat am Dienstag zusammen mit dem Wirtschafts- und und dem Finanzminister sowie DGB und IHK NRW ein „Bündnis für Infrastruktur“ (offizielles Memorandum) gegründet. Vertreter des grünen Koalitionspartners zeigten sich verwundert über den Alleingang der SPD-Minister, berichten unter anderem WDR und Express. (roe)

Hendricks geht bei Verkehrswende in die Offensive

Umweltministerin Barbara Hendricks begründete ihr Vorgehen damit, dass es im Verkehrsbereich in den vergangenen Jahren zwar Effizienzfortschritte gegeben habe, diese aber durch das Verkehrsmengenwachstum und größere Pkw wieder aufgezehrt worden seien. Nötig sei eine neue Balance zwischen Schutz der Umwelt, Gesundheit der Menschen und dem Bedürfnis nach Mobilität. Der auch im Umweltprogramm 2030 verankerte Ansatz ihres Ministeriums sei, durch intelligente Stadtplanung möglichst viel Verkehr zu vermeiden und den restlichen Verkehr auf erneuerbare Energien umzustellen.

Bulc mahnt Verhaltensänderung an

EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc stellte heraus, dass der Verkehr 2030 der größte Umweltverschmutzer sein werde, wenn nichts unternommen werde. Um das abzuwenden, reichten neue Technologien nicht aus; nötig sei auch ein geändertes Verhalten.

Sie beklagte, dass die Eisenbahn als der am meisten elektrifizierte Verkehrsträger so wenig aus sich selbst mache. Auf der Bahnmesse Innotrans habe sie am Vormittag aber Signale von den Eisenbahnchefs bekommen, dass sie anfangen, sich selbst Gedanken zu machen.

Um endlich Klarheit über die gegenseitigen Beschwerden der Verkehrsträger über angebliche unlautere Kostenvorteile zu bekommen, hat die Generaldirektion Verkehr nach ihren Angaben jetzt eine umfassende Erhebung zu allen Gebühren und Steuern im Verkehrsbereich eingeleitet.

Tempo 30 für den Klimaschutz?

Auf der Veranstaltung mit 24 Kleingruppensitzungen stellte unter anderem Heike Aghte von der „Europäischen Gesellschaft für Entschleunigung“ eine Initiative für eine Ausweitung von Tempo 30 in den Städten vor. Während die positiven Effekte von Tempo 30 für Verkehrssicherheit und Lärm unbestritten seien, gebe es immer wieder Zweifel, ob auch die Emissionen von Treibhausgasen zurückgehen würden. Das werde inzwischen aber durch zahlreiche lokale Studien belegt, die sie auf der Website www.30kmh.de gesammelt habe. Die Emissionsminderung werde hauptsächlich durch geringere Beschleunigungs- und Abbremsvorgänge erzielt. Kritisch wurde aus der Teilnehmerrunde angemerkt, dass mit Tempo 30 auch der ohnehin schon langsame ÖPNV mit Bussen zusätzlich ausgebremst werde.

ÖPNV-Unternehmen müssen autonomes Fahren lernen

Till Ackermann vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) warnte vor negativen Effekten des autonomen Fahrens auf die Wettbewerbsfähigkeit des ÖPNV: Damit falle der Vorteil des „Gefahren-werdens“ weg, die Zeit im Stau sei keine verlorene Zeit mehr. In der Kombination mit einer Ausweitung von Car- oder Ridesharing bestehe die Gefahr, dass neue Anbieter wie Uber den kommunalen ÖPNV mit „Robo-Taxis“ überflüssig machen. Die ÖPNV-Unternehmen sollten daher selbst diese Geschäftsfelder erschließen; damit sie das können, sei allerdings ein Auftrag der Politik nötig, den die Wähler vor Ort einfordern müssten. (roe)

BGL stellt neuen Hauptgeschäftsführer vor

Der 1973 in Friedberg (Hessen) geborene Engelhardt folgt auf Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, der zum 31. Dezember 2016 in den Ruhestand tritt.

Engelhardt hat laut BGL in seiner Schul- und Studienzeit in Logistikunternehmen gearbeitet und verfügt über Stapler- und Lkw-Führerschein. Er absolvierte an der Universität Gießen ein Studium zum Diplom-Agraringenieur, seine berufliche Tätigkeit bei der Genossenschaft RWZ Rhein-Main drehte sich jedoch um Fuhrparkmanagement, Logistik und Controlling, zuletzt als Leiter des Geschäftsbereichs Logistik. Im Jahr 2000 promovierte zum Doktor der Agrarwissenschaften, drei Jahre folgte die Habilitation. 2009 wurde er zum Professor für Logistik der Steinbeis-Hochschule in Berlin berufen.

Engelhardt kündigte laut BGL auf der Vorstandssitzung am Montag an, für ihn habe die Schaffung vertiefter Beziehungen zu den Landesverbänden und den Mitgliedsunternehmen einen hohen Stellenwert, um die Mitgliederbindung und die Neugewinnung von Mitgliedern zu verbessern. In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Spannungen zwischen dem Bundesverband und den Landesverbänden gegeben. (roe)

Aufgefischt 20.9.2016

Niedersachsen will den Weiterbau der A39 dort, wo er als Lüneburger Stadtautobahn dient, mit jeweils 4km langen „Verflechtungsstreifen“ versehen und macht sie so faktisch zur sechsspurigen Autobahn. Das berichtet die Landeszeitung unter Berufung auf eine Mitteilung des Landesverkehrsministeriums.

Die Rader Hochbrücke (A7) hält nach Angaben des schleswig-holsteinischen Landesverkehrsministeriums wie erwartet noch bis 2026, was ausreicht, um rechtzeitig den Ersatzneubau zu errichten. Bis Ende dieses Jahres sollen die Pläne dafür stehen. Um eine Schädigung durch zu schwere Lkw zu verhindern, spricht das Land derzeit mit dem Bund über eine Achslastmessstelle. Die Quote der Tempoverstöße sei hingegen gering, berichtet das Land.

Zur am Dienstag startenden Bahnmesse Innotrans hat das BMVI gegenüber den WAZ-Zeitungen durchsickern lassen, dass es die Brennstoffzellen-Triebzüge von Alstom mit 8 Mio. EUR fördert und einen Pilotprojekt von Bombardier für Batterieantrieb mit 4 Mio. EUR. (roe)

Grünes Licht für Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Der Bundesrats-Verkehrsausschuss empfiehlt, auf der Plenarsitzung am kommenden Freitag der entsprechenden Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zuzustimmen. Damit können private Dienstleister als Beliehene oder Verwaltungshelfer anstelle der Polizei diese Transporte begleiten. Vorteil für die Transportunternehmen ist, dass sie nicht mehr auf die Verfügbarkeit der Polizei angewiesen sind und dass die oft langwierigen Übergaben an den Zuständigkeitsgrenzen wegfallen (siehe auch hier).

2. Stufe des i-Kfz und Gebührenrahmen für MPU

Weiter wird die Rechtsgrundlage für zweite Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (Wiederzulassung außer Betrieb gesetzter Fahrzeuge auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk) geschaffen. Dafür müssen die Prüfstellen die Daten zu Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen an das Zentrale Fahrzeugregister übermitteln.

Schließlich wird das BMVI errmächtigt, per Verordnung Mindest- und Höchstsätze für Gebühren einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU/„Idiotentest“) festzusetzen. (roe)

Kampf gegen Verkehrsunfälle bleibt mühsam

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) arbeite an einem „Handbuch für die Bewertung der Verkehrssicherheit von Straßen“, heißt es im Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung für die Jahre 2014 und 2015. Das Handbuch soll es ermöglichen, unter Berücksichtigung von für die Verkehrssicherheit relevanten Einflussgrößen Planungs- und Gestaltungsalternativen zu vergleichen. Auf diese Weise sollen Neuplanungen sowie von Um- und Ausbauplanungen von Straßen bewertet werden. Um zu einem praktikablen Verfahren zu kommen, sei aber noch ein neues Forschungsprojekts notwendig.

Um Sicherheitsaudits für schon in Betrieb befindliche Verkehrsanlagen zu erleichtern, wurde ein Entwurf für die „Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen“ (RSAS) erarbeitet. Neu ist dabei auch, dass die dort vorgegebenen Checklisten künftig physisch getrennt vom Regelwerk online über die Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Form einer Excel-Anwendung bereitgestellt werden sollen.

Nur vage Aussagen zu Alkohol-Interlocks

Zu den in den vergangenen Tagen intensiv diskutierten Wegfahrsperren für auffällig gewordene Alkoholsünder finden sich im Unfallverhütungsbericht nur sehr vage Aussagen. Das BMVI bereite einen Gesetzentwurf vor, der die Rechtsgrundlagen für den Einsatz solcher Systeme schaffen soll, heißt. Ausgangspunkt sei ein Forschungsprojekt der BASt.

Mit Technik und Infrastruktur gegen Abbiegeunfälle

Im Kampf gegen Abbiegeunfälle zwischen rechts abbiegenden Kfz und geradeaus fahrenden Radfahrern zeichnet sich laut Bericht weiterhin keine Patentlösung ab. In einem Forschungsprojekt der BASt hätten sich in Bezug auf Lkw „keine belastbaren Empfehlungen zur Entschärfung der Situation durch infrastrukturelle Maßnahmen“ ableiten lassen. Die Hoffnungen ruhten jetzt auf Abbiegeassistenzsystemen. Noch ganz am Anfang steht ein 2015 in Berlin angelaufener Versuch, bei dem der geradeausführende Radstreifen links an den Rechtsabbiegern vorbeigeführt wird – zum Beispiel auf der Frankfurter Allee vor der Kreuzung mit der Otto-Braun-Straße. Er soll auf vier weitere Städte ausgeweitet werden.

Zahl der Verkehrstoten sinkt wieder

Das Ziel des Verkehrssicherheitsprogrammes, die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 gegenüber 2011 um 40 Prozent zu verringern, scheint unterdessen wieder in größere Nähe zu rücken. Nachdem es 2014 und 2015 zu einem Anstieg gekommen war, hat das Statistische Bundesamt für das erste Halbjahr 2016 einen Rückgang um 9 Prozent vermeldet. Damit ist das Niveau von 2013 erreicht. Grund sei das kühle und nasse Frühjahr gewesen, wodurch vor allem weniger Motorradfahrer verunglückt seien. Sollte sich der Trend des 1. Halbjahrs im Rest des Jahres und in den nächsten Jahren fortsetzen, wäre nach Berechnungen des Verkehrsbriefs eine Reduzierung der Verkehrstoten um 35 Prozent möglich.

Das BMVI hat angekündigt, den Bericht in den kommenden Tagen auf seiner Website zum Download bereitzustellen. (roe)

Externer Link: Zusammenfassung zum BASt-Forschungsprojekt zu Alkohol-Interlocks

Aufgefischt 19.9.2016

Maria Krautzberger, Chefin des Umweltbundesamtes (UBA), wirbt laut Mitteldeutscher Zeitung erneut für eine blaue Plakette, um eine bundeseinheitliche Regelung zu bekommen. Gerichtliche Einzelfallentscheidungen oder Dieselfahrverbote für einzelne Straßen seien nicht die richtige Lösung.

DB-Chef Rüdiger Grube sagt laut Stuttgarter Zeitung bei der Grundsteinlegung für Suttgart 21 zu, dass trotz zwei Jahren Verzug 2021 der erste Zug in Richtung Ulm fährt. Den Stuttgarter Nachrichten zufolge ist er auch zuversichtlich, den Kostenrahmen von 6,5 Mrd. EUR einzuhalten.

Das BMVI hat am Montag den ersten Aufruf für das Förderprogramm Innovative Hafentechnologien (IHATEC, früherer Arbeitstitel ISETEC III) gestartet. Einsendeschluss für Anträge ist der 18. November. (roe)