Neuer Politikchef für Speditionsverband

Jürgen Hasler ist ab sofort neuer Leiter Politik und Kommunikation beim Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) in Berlin.

Das teilte der Verband am Mittwoch in Berlin mit. Der 47jährige war seit 2006 Leiter Unternehmensentwicklung bei Imperial Logistics International in Duisburg. Von 2001 bis 2006 war er in verschiedenen Funktionen beim Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) tätig, zuletzt als Leiter der Abteilung Logistik und Verkehr. Er hat ein Studium der Politikwissenschaften in Bonn und Paris absolviert und später einen MBA an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin erworben.

Hasler folgt auf Christoph Sokolowski, der Anfang Februar zum Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie gewechselt war. (roe)

Aufgefischt 15.2.2017

Die Stadt Stuttgart erwägt laut eigener Mitteilung, schon ab Anfang 2018 bei Feinstaubalarm nur noch Dieselfahrzeuge mit Euro-6/VI in Teile der Innenstadt einfahren zu lassen, sofern es bis dahin eine blaue Plakette gibt. Falls nicht, wird die Einfahrt für alle Dieselfahrzeuge mit Ausnahme des Wirtschaftsverkehrs gesperrt. Laut Stuttgarter Nachrichten will sie so einem Vergleich mit Anliegern hochbelasteter Straßen nachkommen und einem Gerichtsurteil aus dem Weg gehen (aktueller Schwerpunkt zum Thema Luftreinhaltung hier)

Die erste Runde des Erörterungstermins zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf fand vor vielen leeren Stühlen statt, berichtet die Rheinische Post.

Versicherungsrechtler halten den Gesetzentwurf zum hochautomatisierten Fahren für unzureichend, berichtet die Fachzeitschrift Versicherungswirtschaft heute. Es sei unzureichend geregelt, wann der Fahrer nicht mehr hafte.

Bayern vergibt laut eigener Mitteilung den A3-ÖPP-Ausbau Kreuz Biebel-Fürth erstmals in einem rein elektronischen Verfahren und sieht sich damit in einer bundesweiten Vorreiterrolle.

Am Donnerstag will sich laut SWR der rheinland-pfälzische Landtag mit der Frage beschäftigen, ob die geplante Brücke über den Mittelrhein bei St. Goar als Kreis- oder als Landesstraße einzustufen ist, wer also dafür zahlt. (roe)

PBefG-Evaluation bleibt in weiten Teilen vage

Dem nationalen Gesetzgeber ist es … nicht verwehrt, eine Inhouse-Vergabe nur dann zuzulassen, wenn keine eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung möglich ist“, schreibt das Ministerium in dem am Montag mit gut einem Monat Verspätung vorgelegten Evaluationsbericht zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (siehe auch hier).

Hintergrund ist der Streit zwischen kommunalen und privaten Verkehrsunternehmen: Die privaten Busunternehmer klagen über eine „Rekommunalisierung“, weil sie sich durch Direktvergaben der Städte und Gemeinden an ihre eigenen Unternehmen ausgebootet sehen. Die Kommunen hingegen klagen, dass ihre verkehrspolitischen Ziele und ihre Ansprüche an Sozialstandards durch eigenwirtschaftliche Anträge privater Firmen (einschließlich der DB-Busunternehmen) ausgehebelt werden.

Nach geltendem Recht ist eigenwirtschaftlichen Verkehren der Vorrang vor einer geplanten Direktvergabe oder Ausschreibung einzuräumen, wenn er von dem in der Vorabbekanntmachung geplanten Verkehr „nur unwesentlich abweicht“ (sogenannter konditionierter Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit“). Der gesetzliche Regelungsmechanismus sei „sachgerecht und stellt einen ausgewogenen Kompromiss der widerstreitenden Interessen dar“, resümiert das Ministerium.

Absage an Wünsche der Länder

Die am Freitag vom Bundesrat verlangte Personalübernahme beim Betreiberwechsel (siehe hier) lehnt das BMVI kategorisch ab. „Verkehrsunternehmer, die sich um einen eigenwirtschaftlichen Verkehr bewerben, haben keine Möglichkeit, die hierdurch verursachten Mehrkosten geltend zu machen“, argumentiert das das Ministerium. „Eine eigenwirtschaftliche Erbringung wäre in den meisten Fällen nicht mehr möglich.“

Bei anderen Sozialstandards sieht das BMVI noch Diskussionsbedarf. „Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anordnung von Sozialstandards nicht nur dem Schutz der Beschäftigten dient, sondern auch einen fairen Wettbewerb ermöglichen soll.“ Indirekt äußert das BMVI die Befürchtung, das unter dem Deckmantel von „Sozialstandards“ die Tarife des privaten Busgewerbes mit ihren meist niedrigeren Löhnen ausgehebelt werden sollen.

Private Berufsfreiheit vs. kommunale Interessen

Das BMVI argumentiert, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit auch für Verkehrsleistungen im ÖPNV gilt. Es könne zwar aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. „Es gibt jedoch keine verfassungsrechtlichen Anhaltspunkte, dass die Kommunen im Nahverkehr ein Versorgungsmonopol besitzen.“

Abschließend schlägt das Ministeriumaber eine versöhnliche Note an: „Das BMVI hält eine politische Diskussion über das Anliegen der kommunalen Aufgabenträger sowie über die Erbringung von eigenwirtschaftlichen Verkehren für angebracht.“

Keine Klarstellung zur Gemeinwirtschaftlichkeit

Abgelehnt wird die Forderung, im PBefG klarzustellen, ob zum Beispiel eine Finanzierung des Verkehrs mittels steuerlichen Querverbunds zur Gemeinwirtschaftlichkeit führt. Das sei eine Auslegungsfrage der EU-Verordnung 1370/2007. „Eine Klarstellung durch den nationalen Gesetzgeber ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.“

Aus diesem Grund will das BMVI auch nicht klarstellen, wie die Genehmigungsbehörde ihr Wahlrecht zwischen öffentlichem Dienstleistungsauftrag und allgemeiner Vorschrift handzuhaben hat, wenn das Unternehmen zum Beispiel vergünstigte Seniorenfahrkarten anbieten soll und die Differenz aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden muss. „Das BMVI sieht in der Sache weiteren Prüfungs- und Diskussionsbedarf“, heißt es abschließend.

Weiter Nein zu Fernbusmaut

Auch in Sachen Fernbus sieht das BMVI keinen akuten Handlungsbedarf. In der notorischen Streitfrage, inwieweit der Fernbus Fahrgäste vom Eisenbahnverkehr abzieht oder Wettbewerbsvorteile gegenüber der Schiene ausnutzt, belässt es das BMVI bei einer Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte.

Das Ministerium betont abermals, dass es keine Fernbusmaut plant, gemäß Entschließung des Bundestages bis Ende dieses Jahres aber einen Prüfbericht vorlegen wird. „Dabei handelt es sich um eine Einzelmaßnahme, die die Wettbewerbssituation nur geringfügig beeinflussen würde“, schickt das Ministerium schon jetzt voraus. Das Lastenheft für den künftigen Lkw-Mautsystembetreiber enthält allerdings die Option für eine Fernbusmaut. (roe)

Aufgefischt 14.2.2017

In der Zeugenvernehmung des Abgasskandal-Untersuchungsausschusses am Montag zeigte sich Ex-Verkehrsminister Peter Ramsauer überrascht über die Abgasmanipulation von VW. Verkehrsstaatssekretär Michael Odenwald verwies laut Berliner Morgenpost darauf, dass keine europäische Zulassungsbehörde vor dem VW-Skandal nach Abgasmanipulation gesucht habe, nicht nur das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Einen Eklat gab es, als der „aufsichtführende“ BMVI-Vertreter einem Beamten des Ministeriums die Aussage zum Thema strafrechtliche Sanktionen gemäß EU-Abgasverordnung untersagte, berichtet Heute im Bundestag.

Der ostfriesische SPD-Abgeordnete Johannes Saathoff soll am Dienstagnachmittag offiziell zum Nachfolger von Dirk Wiese im Abgas-Untersuchungsausschuss ernannt werden. Wiese ist als parlamentarischer Staatssekretär ins Wirtschaftsministerium gewechselt. Das ist aus SPD-Fraktionskreisen zu hören.

Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann steht in Meckelfeld südlich von Hamburg unter Beschuss, weil er die Erwartung geweckt hat, ein geplanter Autobahnrasthof würde doch nicht gebaut werden. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt habe jetzt allerdings anders entschieden, berichtet das Hamburger Abendblatt.

Die EU-Kommission hat dem 300-Mio.-EUR-Programm des BMVI für den Aufbau der Ladeinfrastruktur ihr beihilferechtliches OK gegeben, meldet das BMVI. Ab 1. März können Förderanträge gestellt werden. Das Förderprogramm ist Teil des im Mai 2016 verabredeten Pakets zur Unterstützung des Elektromobilität.

In einem Rechtsstreit zwischen Belgien und einem belgischen Lkw-Unternehmen hat sich der EU-Generalanwalt in seinem Plädoyer (nur Englisch) dafür ausgesprochen, dass Lkw-Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit des Fahrer nicht in der Fahrerkabine verbringen dürfen, und nationale Verbote vom EU-Recht gedeckt werden. Er fordert allerdings eine Klarstellung im EU-Recht. (roe)

Höhere Anforderungen für Fahrlehrer

Der Bundesrat empfahl am Freitag für die Novelle der Fahrschulrechts (siehe auch hier), dass angehende Fahrlehrer mindestens einen mittleren Schulabschluss (früher Realschulabschluss) und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen müssen. Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzentwurf lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung verlangt.

Die Länder wollen auf diese Weise dem Ziel der Reform näherkommen, die Ausbildung der Fahranfänger zu verbessern und die Qualität der pädagogischen Ausbildung der Fahrlehrer zu erhöhen. „Damit wird die für die Berufsausbildung und spätere Berufsausübung erforderliche Kompetenz der Kommunikation in Wort und Schrift als Fahrlehrer gewährleistet.“

Zugleich werde das Berufsbild des Fahrlehrers aufgewertet und die Attraktivität für gut qualifizierte Interessenten erhöht.

Die Länder fordern außerdem, dass die Führungszeugnisse für angehende Fahrlehrer und Fahrschulinhaber höchstens drei Monate alt sind. Die Bundesregierung hatte keine Vorgaben zum Alter gemacht. (roe)

Externe Links:

Gesetzentwurf zur Reform des Fahrlehrerwesens

Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat bemängelt Carsharing-Gesetz

Der Bundesrat forderte am Freitag im ersten Durchgang, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Privilegien auch für mitgliedschaftliche Carsharing-Modellen wie etwa Vereine und Genossenschaften eindeutig zugänglich zu machen. Sie fordern eine Klarstellung. Die Bundesregierung will nur Anbieter mit offenen Nutzerkreis zulassen, um so einen Missbrauch durch „privates Carsharing“ zu verhindern. Die Länder halten dagegen: „Wenn alle übrigen Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, ist eine missbräuchliche Ausnutzung der Bevorrechtigung nicht zu erwarten.“

Die Länder fordern ebenfalls, die Kommunen zu ermächtigen, nur solche Anbieter zu begünstigen, „die den Kunden die freie Wahl lassen, ob ihre Daten über das für die Vertragsdurchführung Erforderliche hinaus genutzt werden.“ Der Nutzer soll zum Beispiel entscheiden können, ob der seine Bewegungsprofile offenlegt.

Keine Mehrheit gab es für die Forderung des Bundesrats-Umweltausschusses, den Anbietern bestimmte Quoten für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und strenge Auflagen für Dieselfahrzeuge aufzuerlegen. (roe)

Externer Link: Stellungnahme zum Carsharing-Gesetz

Länder uneins über Bußgeld-Staffelung und Winterreifenpflicht

Beide Tagesordnungspunkte sind am Freitag kurzfristig von der Tagesordnung der Plenarsitzung abgesetzt wurden.

Beim Antrag Niedersachsens, die Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten zu erhöhen und einkommensabhängig zu staffeln, hatte sich schon vorher ein tiefer Riss unter den Verkehrs-, Innen- und Rechtspolitikern abgezeichnet (siehe hier).

Die Neuregelung der Winterreifenpflicht (siehe hier) wurde ebenfalls kurzfristig abgesetzt – auf Wunsch Hamburgs, wie zu hören ist. Grund sei, dass Hamburg einer Winterreifenpflicht auf den vorderen Lenkachsen von Lkw und Bussen – wie sie der Bundesrats-Verkehrsausschuss empfohlen hat – skeptisch gegenüberstehe. In Länderkreisen wird kolportiert, dass hinter diesem Vorstoß das Land Niedersachsen steht, Heimat des Reifenherstellers Continental. Aktuell müssen Lkw und Busse nur auf den Antriebsachsen mit Winterreifen ausgestattet werden. (roe)

Aufgefischt 13.2.2017

Am heutigen Montag vernimmt der Abgasskandal-Untersuchungsausschuss unter anderem die beiden Ex-Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee und Peter Ramsauer sowie Verkehrsstaatsseekretär Michael Odenwald, kündigt Heute im Bundestag an. Unterdessen habe Ex-VW-Aufsichtsratchef Ferdinand Piëch eine Erscheinen vor dem Untersuchungsausschuss abgelehnt, ließ der stellvertretende Ausschussvorsitzender Oliver Krischer mitteilen. Am Donnerstag sind unter anderem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil an der Reihe.

Der Straßenbau in Brandenburg ächzt unter den Lasten der Betonkrebs-Sanierung, wie das Landesverkehrsministerium mitteilt: Seit 2005 wurden 90km Fahrbahn für rund 60 Mio. EUR saniert. Bis 2023 sind nach heutigem Stand weitere 180 Mio. EUR eingeplant. Allein 2017 sind 50 Mio. EUR für die Sanierung von Betonkrebs auf den Autobahnen vorgesehen.

Laut Radio Bremen hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt in seiner Rede auf der Bremer „Schaffermahlzeit“ Investitionen in ungenannte Bremer Unternehmen angekündigt und klar gemacht, dass Geld für den Weiterbau der A281 bereitsteht.

NRW hat sein Bauprogramm für die Landesstraßen 2017 vorgestellt: 127 Mio. EUR fließen in Sanierung und Erhalt, davon 4,5 Mio. EUR in die Sanierung von Geh- und Radwegen. 50 Mio. EUR sind für Neu- und Ausbau vorgesehen. (roe)

Neue Gutachten zu Einnahmen aus Pkw-Maut

Der ADAC veröffentlichte am Donnerstag ein in seinem Auftrag erstellten Gutachten des Verkehrsberaters Ralf Ratzenberger. Darin kommt er zum Ergebnis, dass die Pkw-Maut wegen der Einmalkosten und der laufenden Betriebskosten mittelfristig ein Minusgeschäft für den Staat ist.

Das BMVI hat sich unterdessen wie schon 2014 die Schlüssigkeit seiner Einnahmeprognose für die Pkw-Maut (siehe hier) in einem Gutachten von Prof. Wolfgang Schulz (Zeppelin-Universität Friedrichshafen) bestätigen lassen.

Ungewissheiten erkennt Schulz vor allem bei der Entwicklung des inländischen Fahrzeugbestandes: Während das BMVI für 2019 mit seiner Methode 46,7 Mio. Pkw erwartet, würde eine reine Trendfortschreibung bei 43,7 Prozent landen. Es wäre aber auch eine andere Fortschreibung möglich, die sogar auf 47,3 Mio. Pkw kommt. Ratzenberger hält die Annahme von 46,7 Mio. Pkw für plausibel.

Fragen bei Flottenumbau auf Euro 6

Ein offensichtliche Lücke ist, dass sich das BMVI und Schulz zwar mit der Verteilung auf Benziner und Diesel auseinandersetzen, aber nicht mit der künftigen Entwicklung nach Schadstoffklassen und ihrer Auswirkung auf die Mautergiebigkeit je Fahrzeug.

Hier setzt Ratzenberger an und geht davon aus, dass die Zahl der besonders stark mautbegünstigten Euro-6-Pkw im Inland pro Jahr um rund 3 Mio. steigt. 2023 würden sie schon 52 Prozent des inländischen Bestandes ausmachen. Die Mautsumme von inländischen Pkw würde dann auf knapp 2,9 Mio. EUR sinken. Das BMVI hat seine Berechnung hingegen nur auf das Prognosejahr 2019 abgestellt und kommt dafür auf gut 3,1 Mrd. EUR – Ratzenberger liegt hier schon rund 110 Mio. niedriger.

In Relation zu den wegfallenden Kfz-Steuereinnahmen – die in der BMVI-Berechnung gar nicht berücksichtigt werden – kommt Ratzenberger für 2019 auf ein Minus von 95 bis 137 Mio. EUR für den Staat insgesamt, für 2030 auf 141 bis 230 Mio. EUR (noch ohne Systemkosten).

Streitpunkt Ausländervignetten

Gravierende Mängel sieht Ratzenberger bei Berechnung des Vignettenbedarfs ausländischer Pkw: Nach seiner Auffassung hat sich das BMVI bei den Tagesgeschäftsreisen und bei den Tages-Privatfahrten massiv verschätzt. Das Ministerium rechnet mit vielen, aber eher selten nach Deutschland kommenden Fahrzeugen, und erwartet daher einen hohen Bedarf an den vergleichsweise teuren Kurzzeitvignetten. Ratzenberger geht davon aus, dass weitaus weniger individuelle Fahrzeuge nach Deutschland kommen, diese dafür aber viel häufiger. Daher kommt Ratzenberger für 2019 nur auf 276 Mio. EUR Einnahmen aus Vignetten. Das BMVI war – ohne „Sicherheitsabschlag – auf 878 Mio. EUR gekommen. Schulz hingegen hält die Prognose des Ministeriums für sehr konservativ. Sie weise „die Tendenz auf, die Mauteinnahmen zwischen 10% und 25% zu unterschätzen.“

Abschließend berechnet Ratzenberger noch Nettoergebnis für den Staat insgesamt und kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einbeziehung der laufenden Betriebskosten von 211 Mio. EUR/Jahr 2019 ein Minus von 71 Mio. EUR entsteht, das bis 2023 auf 175 Mio. EUR steigt. Werden noch die Einmalkosten (380 Mio. EUR) umgelegt, fällt das Defizit sogar noch höher aus – bei Umlegung auf fünf Jahre sind es 147 Mio. EUR 2019 und 2023 sogar 251 Mio. EUR. (roe)

Externe Links:

Gutachten von Ralf Ratzenberger für den ADAC

Gutachten von Prof. Wolfgang Schulz zur Schlüssigkeit der BMVI-Prognose

Bund steht bei Flüsterbremsen-Evaluierung auf der Bremse

Die Bundesregierung werde den Evaluierungsbericht „bis Ende dieser Legislaturperiode“ vorlegen, kündigte Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba am Freitag im Bundesrat an. Schon vor einem Monat hatte das BMVI angekündigt, dass die Evaluierung erst nach dem 31. März möglich sein, wenn nämlich DB Netz konsolidierte Zahlen über die als „leise“ abgerechneten Güterzüge vorliegen. Der Koalitionsvertrag sieht eigentlich ein zügigeres Handeln vor.

Bomba sprach aus Anlass des ersten Durchgangs des Schienenlärmschutzgesetzes in der Länderkammer. Er verteidigte erneut den Ansatz des BMVI, wegen des EU-Diskriminierungsverbotes Wagen mit Graugussbremsen nicht kategorisch zu verbieten, sondern diesem im Ausnahmefall eine langsame Fahrt zu erlauben. Dieses Langsamfahren mache den Einsatz lauter Güterwagen so unwirtschaftlich, dass er unattraktiv wird.

Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Volker Wissing warb für mehr Ehrgeiz beim Kampf mit dem Güterzuglärm. Nötig sei eine stärkere Spreizung der Trassenpreise und auch eine Förderung von Güterwagen, die noch leiser seien als es die EU-Vorschriften heute verlangen. Der Stand der Technik sei schon weiter.

Gegen die Bedenken des Bundes wegen eines möglichen Verstoßes gegen das EU-Diskriminierungsverbot warf Wissing ein, dass sich die EU auch die Gesundheit ihrer Bürger auf die Fahnen geschrieben habe. Darüber könne sie auch nicht so einfach hinwegggehen.

Die Länderkammer billigte am Freitag alle Empfehlungen der Ausschüsse für die gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf (siehe hier). (roe)