Höhere Anforderungen für Fahrlehrer

Der Bundesrat empfahl am Freitag für die Novelle der Fahrschulrechts (siehe auch hier), dass angehende Fahrlehrer mindestens einen mittleren Schulabschluss (früher Realschulabschluss) und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen müssen. Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzentwurf lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung verlangt.

Die Länder wollen auf diese Weise dem Ziel der Reform näherkommen, die Ausbildung der Fahranfänger zu verbessern und die Qualität der pädagogischen Ausbildung der Fahrlehrer zu erhöhen. „Damit wird die für die Berufsausbildung und spätere Berufsausübung erforderliche Kompetenz der Kommunikation in Wort und Schrift als Fahrlehrer gewährleistet.“

Zugleich werde das Berufsbild des Fahrlehrers aufgewertet und die Attraktivität für gut qualifizierte Interessenten erhöht.

Die Länder fordern außerdem, dass die Führungszeugnisse für angehende Fahrlehrer und Fahrschulinhaber höchstens drei Monate alt sind. Die Bundesregierung hatte keine Vorgaben zum Alter gemacht. (roe)

Externe Links:

Gesetzentwurf zur Reform des Fahrlehrerwesens

Stellungnahme des Bundesrates

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