Bundesrat bemängelt Carsharing-Gesetz

Der Bundesrat forderte am Freitag im ersten Durchgang, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Privilegien auch für mitgliedschaftliche Carsharing-Modellen wie etwa Vereine und Genossenschaften eindeutig zugänglich zu machen. Sie fordern eine Klarstellung. Die Bundesregierung will nur Anbieter mit offenen Nutzerkreis zulassen, um so einen Missbrauch durch „privates Carsharing“ zu verhindern. Die Länder halten dagegen: „Wenn alle übrigen Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, ist eine missbräuchliche Ausnutzung der Bevorrechtigung nicht zu erwarten.“

Die Länder fordern ebenfalls, die Kommunen zu ermächtigen, nur solche Anbieter zu begünstigen, „die den Kunden die freie Wahl lassen, ob ihre Daten über das für die Vertragsdurchführung Erforderliche hinaus genutzt werden.“ Der Nutzer soll zum Beispiel entscheiden können, ob der seine Bewegungsprofile offenlegt.

Keine Mehrheit gab es für die Forderung des Bundesrats-Umweltausschusses, den Anbietern bestimmte Quoten für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und strenge Auflagen für Dieselfahrzeuge aufzuerlegen. (roe)

Externer Link: Stellungnahme zum Carsharing-Gesetz

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