Die Umweltpolitiker im Bundesrat sind mit einem Vorstoß gescheitert, eine Ausweitung der Klagemöglichkeiten im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) zu fordern. Ein entsprechender Entschließungsantrag fand am Freitag im Plenum keine Mehrheit. Stattdessen wurde die Novelle des UmRG in der vom Bundestag beschlossenen Form gebilligt (siehe hier).
In dem Antrag hatte der Umweltausschuss die Ansicht vertreten, mit der vom Bundestag bereits verabschiedeten Novelle des UmRG werde das Verbandsklagerecht im Widerspruch zu den EU-Vorgaben und der Aarhus-Konvention unzulässig eingeschränkt. Vor allem kritisierten er, dass die Frist für das Einreichen der Klagebegründung gesetzlich auf zehn Wochen begrenzt würde, statt die Entscheidung über eine Verlängerung wie bisher den Richtern zu überlassen. Er wollte die Bundesregierung daher vom Plenum auffordern lassen, zeitnah eine Novelle vorzulegen, die diese Punkte aufnimmt.
Externer Link: Ausschussempfehlung mit Entschließungsantrag