Bei der abschließenden Verabschiedung des Gesetzes zum automatisierten Fahren am Freitag im Bundesrat haben Union und Grüne noch einmal ihre unterschiedlichen Sichtweisen zum Ausdruck gebracht. Die hessische Verbraucherschutzministerin Priska Hinz sprach davon, dass das automatisierte Fahren einen verlässlichen rechtlichen Rahmen braucht, ließ aber durchblicken, dass sie ihn mit dem Gesetz nur eingeschränkt gegeben sieht. Das automatisierte Fahren könne ein Erfolg werden, aber nur wenn auch die Verbraucher überzeugt sind. Nachgesteuert werden müsse bei den Haftungsfragen, dem „bestimmungsgemäßen Gebrauch und dem Datenschutz. Außerdem sollten die Ergebnisse der Ethikkommission in das Gesetz einfließen. Die von Hessen initiierte Entschließung (siehe hier) wurde vom Plenum angenommen.
Baden-Württembergs „Digitalisierungsminister“ Thomas Strobl sprach hingegen von einem „epochalen Schritt“, der die Voraussetzung dafür schaffe, dass das Automobilland Deutschland an der Spitze bleibt. „Jetzt entscheidet sich, wer vorne ist.“ Auch er begrüßte aber, dass das Gesetz schon 2019 evaluiert werden soll. Das sei wegen der schnellen technischen Entwicklung auch geboten. (roe)
Externer Link: Beschlussdrucksache mit Entschließung