Die Länder wollen die Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zumindest teilweise entschärfen. Der Bundesrat fordert in seiner am Freitag beschlossenen 33-seitigen Stellungnahme zum ersten Durchgang unter anderem:
- Unter anderem für den Bau von Autobahnen soll klargestellt werden, dass bei Änderungsvorhaben nicht automatisch eine neue zusätzliche UVP fällig wird, sondern nur eine UVP-Vorprüfung. Die Länder befürchten, dass sonst in der Folge auch für kleinste Änderungen einer Autobahn – z. B. einer Autobahnraststätte oder eines Regenrückhaltbeckens – eine Entscheidung über das Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung immer ausgeschlossen ist.
- Die Bürgerbeteiligung bei Raumordnungsverfahren soll wie bisher von den strengen Vorgaben des formalisierten Anhörungsverfahrens freigestellt werden. Bei ROV gehe es nicht um die Zulassung eines Vorhabens, sondern um ein „vorgelagertes Verfahren“ ohne rechtliche Bindewirkung für spätere Planfeststellungsverfahren. Die vom Bund angestrebte Änderung würde wegen des zusätzlichen Ermittlungs- und Unterrichtungsaufwandes bedeuten, dass ein Raumordnungsverfahren nicht in der gesetzlich vorgegebenen Sechs- Monats-Frist nicht abzuschließen, kritisiert der Bundesrat.
- Außerdem fordert die Länderkammer, den Umfang der öffentlich auszulegenden Unterlagen für die UVP auf das europarechtlich geforderte Mindestmaß zu beschränken. Eine offene Formulierung mit dem Wort „zumindest“ würde Rechtsunsicherheit mit sich bringen und den Verwaltungen Mehraufwand bescheren.
Der Bundestag hat sich mit dem Gesetzentwurf bereits in erster Lesung und auch schon in einer Expertenanhörung im Umweltausschuss befasst. (roe)
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