- Rückschlag für Gewerbe in „Urbanen Gebieten“
- Grünes Licht für Wochenruhezeit-Klarstellung
- Binnenschifffahrtsaufgabengesetz kann in Kraft treten
- Raumordnung jetzt verpflichtend mit Bürgerbeteiligung
- Fluggastdatenerfassung kommt ins nationale Recht
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag neben Pkw-Maut und AwSV weitere Gesetzes- und Verordnungsvorhaben behandelt.
Rückschlag für Gewerbe in „Urbanen Gebieten“
In der Novelle des Städtebaurechts, mit der die neue Kategorie „urbane Gebiete“ eingeführt wird, hat der Bundesrat dem Bundestag einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die begleitende Änderung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) hat der Bundesrat unter der Maßgabe gebilligt, dass nachts von 22 bis 6 Uhr maximal 45 db(A) zulässig sind – so wie in Mischgebieten. Das sei der höchste mit dem Gesundheitsschutz vereinbare Wert. Bundestag und Bundesbauministerium hatte sich für 48 db(A) ausgesprochen, um das verbliebene Gewerbe in solchen Gebieten – üblicherweise Konversionsflächen – nicht zu vergraulen (siehe hier). Die Hamburger Bausenatorin Dorothee Stapelfeldt bedauerte, dass es nicht möglich gewesen sei, zum Beispiel passiven Lärmschutz zu berücksichtigen und damit von der heute üblichen Außenlärm- auf eine Innenlärmmessung überzugehen.
Tagsüber bleibt es aber bei einem 3 db(A) höheren Grenzwert von 63 db(A). „Es ist davon auszugehen, dass urbane Gebiete auch mit diesen Immissionswerten ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten haben“, begründet der Bundesrat seinen Beschluss. Die Bundesregierung muss dem Maßgabebeschluss noch zustimmen.
Grünes Licht für Wochenruhezeit-Klarstellung
Abschließend gebilligt wurde die Novelle des Güterkraftverkehrsrechts. Öffentlich bedeutsamster Teil ist die Klarstellung, dass die reguläre Wochenruhezeit nicht in der Fahrerkabine verbracht werden darf (siehe auch Verkehrsbrief vom 9. März 2017).
Binnenschifffahrtsaufgabengesetz kann in Kraft treten
Ebenfalls durchgewunken wurde die Novelle des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes. Sie schafft zum einen die Grundlage für die Nutzung der Daten aus AIS und RIS für Zwecke der Verwaltung und ermöglicht es auch, die Daten den Transportbeteiligten zur Verfügung zu stellen. Zum anderen wird dem Führerscheintourismus ein Riegel vorgeschoben (siehe auch Verkehrsbrief vom 14. März 2017).
Raumordnung jetzt verpflichtend mit Bürgerbeteiligung
Keine Einwände gab es gegen die Novelle des Raumordnungsrechts. Sie sieht unter anderem eine verpflichtende Bürgerbeteiligung vor und ermächtigt den Bund, bei Bedarf länderübergreifende Pläne zum Hochwasserschutz sowie Standortkonzepte für Häfen und Flughäfen aufzustellen.
Fluggastdatenerfassung kommt ins nationale Recht
Im ersten Durchgang wurde der Entwurf für das Fluggastdatengesetz behandelt. Es setzt die EU-Richtlinie 2016/861 in nationales Recht um, wonach zum Zwecke der Abwehr von Terrorismus und anderen schweren Straftaten die Daten von Fluggästen aus und nach Nicht-EU-Ländern zu erfassen sind. Die Länderkammer bemängelt, dass der Bund nicht den durch die möglichen Ermittlungen ausgelösten bürokratischen Mehraufwand für Länder und Kommunen beziffert. (roe)