- „Zersiedlungspauschale“?
- Bund: Behinderte könnten Leidtragende sein
Die Veröffentlichung aktueller Daten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat eine Debatte über die Pendlerpauschale ausgelöst. Laut BBSR hat von 2000 bis 2015 nicht nur die Zahl der Pendler – definiert als diejenigen, die über Gemeindegrenzen hinweg zum Arbeitsplatz fahren – von 53 auf 60 Prozent zugenommen, sondern auch die durchschnittliche Pendelentfernung von 14,6 auf 16,8km. In großen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs und Sachsen-Anhalts legen Beschäftigte im Durchschnitt mehr als 30km zur Arbeit zurück. Die Zahl der Fernpendler über 150km ist von 1 Million auf 1,3 Millionen gestiegen.
„Zersiedlungspauschale“?
Der Mobilitätsforscher Stephan Rammler von der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig nahm die Zahlen zum Anlass, im Deutschlandfunk die Abschaffung der Entfernungspauschale im Steuerrecht zu fordern. Sie fördere die räumliche Trennung von Wohnen und Arbeiten sowie in vielen Fällen auch noch die Automobilbenutzung.
Bund: Behinderte könnten Leidtragende sein
In Regierungskreisen wird jedoch davor gewarnt, die Entfernungspauschale grundsätzlich in Frage zu stellen und Kosten für das Pendeln aussschließlich als „Privatvergnügen“ zu werten. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes würde damit nämlich mittelbar auch die Rechtfertigung für den Staat entfallen, Behinderte auf Kosten des Steuerzahlers zu ihren Arbeitsstellen zu befördern. (roe)
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