Bundesrat bringt eigenen AwSV-Entwurf auf den Weg

Der Bundesrat hat am Freitag einen eigenen Entwurf für die seit 2012 umstrittene „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) verabschiedet, um so unter anderem wieder Rechtssicherheit für Eigentümer und Betreiber von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs zu schaffen. Laut dem schon vor einem Jahr von Bayern und Rheinland-Pfalz eingebrachten Entwurf (siehe auch hier) müssen die Flächen „in Beton- oder Asphaltbauweise so befestigt sein, dass das dort anfallende Niederschlagswasser auf der Unterseite nicht austritt“. Außerdem muss eine „Havariefläche“ (Leckage-Wanne) vorhanden sein, in der leckende Behälter oder Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen abgestellt werden können. Für Rangieranlagen sind keine besonderen Vorkehrungen erforderlich.

Die Bundesregierung muss dem Verordnungsentwurf noch zustimmen; das erscheint jedoch als wahrscheinlich, da es inzwischen im entscheidenden Streitpunkt – Gülle- und Jaucheanlagen – eine Einigung mit den Ländern gegeben hat.

VDV und der Binnenhafenverband BÖB begrüßten die Lösung. Zwischenzeitlich hätten den Terminalbetreibern in Deutschland zusätzliche Kosten von bis zu 3 Mrd. EUR gedroht. „Das wäre das Ende des Kombinierten Verkehrs gewesen.“ (roe)

Externer Link: Beschlussdrucksache AwSV

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