Bundestag für großzügige Lärmregelung in urbanen Gebieten

Siedlungsnahe Häfen und andere Logistikbetriebe können etwas aufatmen: In der neuen Baugebietskategorie „urbane Gebiete“ soll mehr Lärm zulässig sein als ursprünglich vorgesehen. In einer Entschließung zur Novelle des Städtebaurechts, mit der die neue Kategorie eingeführt wird, forderte der Bundestag Ende vergangener Woche, in der „Technischen Anleitung zum Schutz Lärm“ (TA Lärm) die zulässigen Grenzwerte für „urbane Gebiete“ gegenüber Mischgebieten um 3 dB(A) anzuheben. Das entspricht einer Verdoppelung des Lärmpegels. Mit der Kategorie „urbane Gebiete“ soll die Wohnnutzung von freiwerdenden innerstädtischen Industrie- und Gewerbeflächen erleichtert werden, auch wenn dort noch Betriebe ansässig sind (siehe hier).

Ein Entwurf des Bundesregierung für eine entsprechende Änderung der TA Lärm liegt bereits seit Ende November 2016 dem Bundesrat zur Zustimmung vor, wurde dort aber bisher nicht behandelt. Derzeit sind für Mischgebiete von 6 bis 22 Uhr 60 dB(A) zulässig, nachts 45 dB(A). Zum Vergleich: In reinen Gewerbegebieten sind tagsüber 65 db(A) erlaubt, nachts 50 dB(A). In Hafenkreisen wird das Votum für die neuen Grenzwerte von 63 bzw. 48 db(A) daher als „Teilerfolg“ eingeschätzt. (roe)

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