Aufgefischt 16.3.2017

  • Städtetag bremst Erwartungen der Lkw-Unternehmer
  • EU-Parlament bemängelt deutsche Pkw-Maut
  • Paketbranche präsentiert Forderungen zur Wahl
  • Neue Verzögerung beim Autobahn-Lückenschluss in Frankfurt?
  • E-Scooter-Mitnahme geregelt

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, äußert im Gespräch mit der Verkehrsbrief-Schwesterpublikation Verkehrsrundschau nur beschränktes Verständnis für den Wunsch der Lkw-Unternehmer, bei Fahrverboten für ältere Diesel Rücksicht auf die Investitionszyklen zu nehmen. Im übrigen spricht er sich für eine blaue Plakette als einfach kontrollierbare Kennzeichnung umweltfreundlicher Fahrzeuge aus.

Das Europäische Parlament hat die EU-Kommission am Mittwoch in einer Entschließung aufgefordert, ihre Argumentation offenzulegen, warum die deutsche Pkw-Maut in der überarbeiteten Fassung mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung vereinbar sein soll. Das Parlament hegt daran Zweifel. Die Entschließung wurde laut Pressemitteilung mit 510 Stimmen bei 126 Gegenstimmen und 55 Enthaltungen angenommen.

Der Kurier-, Express- und Paketverband BIEK fordert in einem Positionspapier zur Bundestagswahl unter anderem die Ausweisung von innerstädtischen Ladezonen mit einem eigenen Verkehrsschild; privilegierte Stellflächen für Mikrodepots zur Feinverteilung per Lastenfahrrad, das Aus für Privilegien der Deutschen Post bei der Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten, die Zulassung des Lang-Lkw für grenzüberschreitende Verkehre und eine Sicherung des Nachtflugbetriebs an den deutschen Luftdrehkreuzen.

Der Bau des Riederwaldtunnels zur Anbindung der A66 an die A661 im Frankfurter Osten droht sich erneut zu verzögern, berichtet die Frankfurter Rundschau. Grund ist ein Planänderungsverfahren mit erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung. Es ist nötig geworden, weil wegen der steigenden Einwohnerzahl auch die Verkehrsprognose nach oben korrigiert wurde und damit der Lärm neu berechnet werden muss.

Die umstrittene Mitnahme von „E-Scootern“ – Elektrorollstühlen ohne offizielle Zulassung als medizinische Hilfsmittel – ÖPNV ist endlich bundesweit geregelt: Laut Pressemitteilung des federführenden NRW-Verkehrsministeriums sind unter anderem als Mindestbedingungen festgeschrieben worden: Vierrädrige Ausführung, Eignung zum Rückwärtseinfahren bestimmte Anforderungen an Kippstabilität, mindestens Schwerbeschädigtenausweis „G“ oder Kassenverschreibung. (roe)

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