- Freie Bahn für Hafen- und Flughafenkonzepte des Bundes
Künftig wird die Öffentlichkeit schon im Raumordnungsverfahren verpflichtend beteiligt. Das ist eine der wesentlichen Neuerungen in der Novelle des Raumordnungsrechts, die der Bundestag in der vergangenen Woche in zweiter und dritter Lesung ohne grundlegende Änderungen verabschiedet hat (siehe auch hier).
Das in großen Teilen vollständig überarbeitete Raumordnungsgesetz (ROG) sieht außerdem vor, dass schon im Raumordnungsverfahren „auch ernsthaft in Betracht kommende Standort- oder Trassenalternativen“ geprüft werden müssen. Damit wird diese bereits gelebte Verwaltungspraxis gesetzlich festgeschrieben.
Freie Bahn für Hafen- und Flughafenkonzepte des Bundes
Neu ist, dass der Bund ermächtigt wird, bei Bedarf länderübergreifende Pläne zum Hochwasserschutz sowie Standortkonzepte für Häfen und Flughäfen aufzustellen. Die zuständige Linken-Berichterstatterin Sabine Leidig bemängelte allerdings, dass die Bundesregierung nicht mehr verpflichtet ist, diese Bundes-Raumordnungspläne den Bundestags-Ausschüssen vorzulegen.
Die Grünen-Berichterstatterin Valerie Wilms mahnte an, die Öffentlichkeitsbeteiligung ernst zu nehmen. „Ein simples Gehörtwerden der Bürger reicht dazu nicht“, sagte sie. „Die Bürger müssen sich sicher sein, in einem Beteiligungsprozess auch Lösungsvorschläge einbringen zu können, die ernsthaft abgewogen werden.“ (roe)