- Benchmarking geplant
- Tote Gleise im Visier
- Gewolltes Verlottern-Lassen?
Das BMVI will bei der LuFV III offenbar die Zügel deutlich anziehen und sich bei der Bemessung der Mittel nicht mehr auf Daten der DB verlassen. Anhand von abgeschlossenen Baumaßnahmen im Rahmen der LuFV und Ersatzinvestitionen im Zuge von Sonderprogrammen des Bundes will das BMVI die Höhe einer angemessenen Planungspauschale neu ermitteln lassen. „Dabei sind Kosten für unwirtschaftliche Planungen (z.B. Doppelplanungen in der Verantwortung der Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen) mit Begründung in Abzug zu bringen“, heißt es in einer Ausschreibung des BMVI für Beratungsleistungen. Bisher werden 13 Prozent Planungskostenpauschale gemessen am Bauvolumen gezahlt.
Die Verhandlungen über die LuFV III sollen laut Ausschreibung „ab ca. Mitte 2017“ beginnen. Die LuFV II läuft Ende 2019 aus.
Benchmarking geplant
In einem weiteren Schritt sollen die Berater die DB-Planungskosten mit denen bei ähnlichen Bauwerken außerhalb der DB vergleichen und gegebenenfalls auch mit denen von Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen in Österreich und der Schweiz vergleichen. Indirekt wird angedeutet, dass die Planungskosten der DB stärker als bei den Benchmark-Referenzen gestiegen sein dürften. Deswegen sollen die Berater Optimierungspotenziale herausarbeiten, Ineffizienzen identifizieren und Empfehlungen zur Begrenzung der Planungskosten aussprechen.
Tote Gleise im Visier
In einem zweiten Arbeitspaket sollen die Berater den Ersatz- und Instandhaltungsbedarf ermitteln. Einen scharfen Blick sollen sie darauf richten, ob der von der DB genannte Anlagenumfang überhaupt der Realität entspricht, und ob die Anlagen für die LuFV förderfähig sind.
Gewolltes Verlottern-Lassen?
Außerdem sollen die Berater prüfen, ob der Begriff „Ersatzinvestition“ (Finanzierung durch den Bund) hinreichend genau zur „Instandhaltung“ (Finanzierung durch die DB selbst) abgegrenzt ist. In Branchenkreisen hält sich hartnäckig der Verdacht, dass die DB an der Instandhaltung spart, um sich Ersatzinvestitionen vom Bund finanzieren zu lassen.
Schließlich sollen die Berater ermitteln, welche Veräußerungserlöse die DB-Infrastrukturunternehmen durch den Verkauf von Schrott oder Grundstücke erzielt haben, und wie die Erlöse bei der Bedarfsdeckung genutzt werden können. (roe)