Experten geht Planungsbeschleunigungsgesetz nicht weit genug

  • Eisenbahnkreuzungen als Bremsfaktor übersehen
  • Frühzeitige Bürgerbeteiligung anders verorten
  • Kritik an Projektmanager
  • Skepsis gegenüber vorbereitenden Maßnahmen
  • Verwirrrung um Fristen

Deutsches Verkehrsforum und der Umweltverband BUND sehen im jetzigen Entwurf für das Planungsbeschleunigungsgesetz gleichermaßen nur einen ersten Schritt. Das machten Vertreter beider Verbände am Montag in einer Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses deutlich.In einem weiteren Schritt sollte auch das Fachplanungsrecht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) so angepasst werden, dass der Bau von städtischen Bahnen so erleichtert wird wie der von Eisenbahnen. Werner Reh vom BUND nannte als Grund, dass ohne den Aufbau der nötigen Infrastruktur für umweltfreundliche Mobilität die Klimaziele nicht zu erreichen sind. Heike van Hoorn vom Deutschen Verkehrsforum (DVF) führte die Aufstockung der Mittel für das GVFG-Bundesprogramm ins Feld.

Eisenbahnkreuzungen als Bremsfaktor übersehen

Dirk Rompf von DB Netz forderte darüber hinaus vor allem eine Novelle des Eisenbahnkreuzungsgesetzes. Häufig werde bei Ausbauprojekten über Jahre mit den betroffenen Kommunen diskutiert, wie sie ihr gesetzlich gefordertes Drittel zu den Kosten neuer Eisenbahnquerungen beitragen können. Viele seien mit diesen Beträgen einfach überfordert, obwohl sie gemessen am Gesamtaufwand für das jeweilige Vorhaben sehr klein seien. Rompf regte an, dass der Bund hier in die Tasche greift.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung anders verorten

Der frühere hessische Verkehrsminister Dieter Posch regte an, die frühzeitige Bürgerbeteiligung in die Hände des Vorhabenträgers zu legen statt sie der Verwaltung zu überlassen. So könne der Vorhabenträger selbst entscheiden, mit welcher Variante – und welchen Risiken – er in die nächsten Verfahrensstufe geht. Wenn die Verwaltung eine Meinung hat, sei es für eine Öffentlichkeitsbeteiligung eigentlich schon zu spät.

Kritik an Projektmanager

Von Gewerkschaftsseite wurde erwartuungsgemäß die Möglichkeit kritisiert, einen privaten Projektmanager für das Planfeststellungsverfahren einzusetzen. Nils Kammradt sieht darin einen Einstieg in die Privatisierung. Nötig sei vielmehr, die kaputtgesparten Verwaltungen fachlich wieder so kompetent zu machen, dass sie diese Aufgaben selbst zur allgemeinen Zufriedenheit wahrnehmen können. Kammradt sieht durch private Projektmanager darüber hinaus ebenso wie Reh die Neutralität der Verwaltung gefährdet.

Skepsis gegenüber vorbereitenden Maßnahmen

Kontrovers diskutiert wurde der im Gesetzentwurf vorgesehene Beginn von vorbereitenden Maßnahmen, falls noch noch kein bestandskräftiges Baurecht vorliegt. Bei Ausgleichsmaßnahmen würde der BUND mitgehen, bei „Gehölzbeseitigung“ nicht. Auch Posch zeigte sich skeptisch: Vorbereitende Maßnahmen würden zusätzlichen Streit verursachen. Dirk Brandenburger von der Planungsgesellschaft Deges ließ durchblicken, dass jeder Fall einzeln mit Blick auf das Risiko betrachtet werden muss, wieder rückgängig gemacht werden zu müssen. Bei Kampfmittelbeseitigung oder archäologischen Grabungen sei der Nutzen für die Gesellschaft in jedem Fall gegeben, Gehölze hingegen ließen sich nicht so einfach wiederherstellen.

Verwirrrung um Fristen

Verwirrung gibt es immer noch um die Klagebegründungsfrist. Während der Gesetzentwurf selbst jetzt zehn Wochen nennt, nimmt der angehängte Bericht des Normenkontrollrats immer noch Bezug auf die sechs Wochen aus dem Referentenentwurf – mit der Folge, dass es auch in der Anhörung drunter und drüber ging. Werner Reh jedenfalls nannte die Sechswochenfrist unzureichend für den Fall, dass die Behörden nicht mitspielen und Unterlagen nicht schnell genug zur Verfügung stellen. (roe)