Aufgefischt 29.5.2018

  • Diesel I: Dudenhöffer rechnet ab
  • Diesel II: Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts wird bewertet
  • A20-Behelfsbrücke lässt auf sich warten
  • Land will Autorennen auf A81 stoppen
  • Schleuse Lehmen noch ein Jahr später

Der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer bezeichnet den Dieselantrieb im Interview mit dem Deutschlandfunk wegen des Abgasskandals als „verbrannt“. Er hält das Einbestellen von Daimler-Chef Dieter Zetsche durch das BMVI für Theaterdonner. Die These, dass sich die Stickoxid-Problematik in drei bis vier Jahren von selbst löst, teilt er nicht. Das Problem werde Deutschland noch zehn Jahre verfolgen. Er wirft der Politik vor, vor der Autoindustrie zu kuschen. Sie nehme es zum Beispiel als normal hin, dass die Autos in Wirklichkeit wesentlich mehr verbrauchen als in der Werbung angegeben.

In dieser Woche werden die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg voraussichtlich bekanntgeben, welche Schlussfolgerungen sie aus der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten ziehen. Das berichtet die Stuttgarter Zeitung. Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, ist die Feinstaubbelastung – die in Stuttgart als einziger deutscher Großstadt an einigen Hotspots noch immer über den Grenzwerten liegt – in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen.

Das Vergabeverfahren für die Bohrpfähle, auf denen die Behelfsbrücke im Zuge der eingestürzten A20 bei Tribsees gegründet werden soll, ist noch nicht abgeschlossen, berichtet die Schweriner Volkszeitung unter Berufung auf Angaben des Landesverkehrsministeriums. Eigentlich sollte der Zuschlag Ende April erteilt werden.

An der A81, wo häufig illegale Autorennen stattfinden, werden jetzt Banner an Autobahnbrücken aufgehängt, die die Bürger dazu auffordern, sich abzeichnende Rennen an die Polizei zu melden. Das berichtet die Südwestpresse. Die Strecke ist vor allem bei Schweizern beliebt, die ihre Autos einmal richtig ausfahren wollen, ohne wie in ihrer Heimat eine Beschlagnahme zu risikieren. Die Landesregierung hat außerdem nach langem Streit zwischen Grünen und CDU ein Tempolimit von 130km/h angeordnet (siehe hier), das aber bisher nicht durchgängig respektiert wird.

Als Baubeginn für die zweite Schleusenkammer in Lehmen an der Mosel peilt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) nun 2020 an, für die. Der Auftrag soll nach Abschluss der Detailplanung 2019 erteilt werden. Die Schleuse sollte ursprünglich nach dem vergleichsweise aufwendigen „Moselstandard“ gebaut werden. Wegen der ohnehin notwendigen Umstellung der Pläne auf den sogenannten Eurocode hatten WSV und BMVI 2016 entschieden, auch gleich die neue WSV-Standardbauweise anzuwenden (siehe hier). Die WSV hatte seinerzeit allerdings versichert, die Fertigstellung würde sich dadurch nur von von 2023 auf 2024 verschieben (siehe hier). (roe)